Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10271 Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA Vorbemerkung der Fragesteller ImJuni2012hattedasBundeskriminalamt (BKA)lautmehrererMedienberichtedieWohnungenvonüber100PersonendurchsuchtundComputerund andereausrüstung (z.b.externefestplatten,kartenlesegeräte,mobiltelefone, Playstations)beschlagnahmt.Ihnenwirdvorgeworfen,aneinervirtuellenProtestaktiongegendieGesellschaftfürmusikalischeAufführungs-undmechanischeVervielfältigungsrechte (GEMA)teilgenommenzuhaben.DieWebsiteder GEMAwurdehierfüramAbenddes17.Dezember2011vondenDemonstrantenmitDenial-of-Service-Anfragen (DoS)besucht.AngeblichseidieWebsite der GEMA aber zu keinem Zeitpunkt unerreichbar gewesen. OffensichtlichhatteeinNutzernamens AnonLulz zumprotestaufgerufen. DieRazzienrichtetensichdemzufolgegegenvermeintlicheMitgliederoder SympathisantendesHackerkollektivs Anonymous,schreibt WELTON- LINE am13.juni2012.dieshabeeinsprecherdergeneralstaatsanwaltschaft Frankfurtbestätigt.HackerangriffeseidieGEMAgewohnt,berichtet WELT ONLINE weiter.laut SPIEGELONLINE (13.Juni2012)werfendieBehördendenVerdächtigenComputersabotage ( 303bdesStrafgesetzbuchs StGB)vor,wasmiteinermehrjährigenFreiheitsstrafegeahndetwerdenkann. DieErmittlungenhierzuleitetdieGeneralstaatsanwaltschaftFrankfurtmitUnterstützung des Bundeskriminalamts. NachAnsichtderFragesteller/FragestellerinnenhandeltessichbeiderinkriminiertenAktionwederumeinenHackerangriffnochumComputersabotage, wonachgegendieverdächtigenermitteltwird.dieprotestierendennutztenein Programm (LowOrbitIonCannon LOIC),dasüberdenDienstPasteHTML iminternetbereitgestelltwurde.teilnehmeranderaktionmusstenhierfürlediglicheinenmausklickaufderwebsitevonpastehtmlvornehmen.vielmehr handeltessichumeineprotestaktion,diekriterieneineronlinedemonstration erfüllt.diegemaprotokollierteaberdieip-adressenderdemonstrantenund übergab diese Polizeibehörden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom20.Juli2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SPIEGELONLINE berichtetweiter,dassessichbeidenverdächtigeneher umjugendlicheundheranwachsendehandele,nichtaberumdieanschlussinhaber,gegendiesichdiedurchsuchungsbeschlüsserichteten.teilweisehätten diebetroffenenaberauchkeineahnung,werdiegerätebzw.ip-adressen genutzthabenkönnte.das Handelsblatt gibtdiestaatsanwaltschaftüberdies mitdemzitatwieder,esseien überwiegendmitläufer festgenommenworden (Onlineausgabe,14.Juni2012).DasZielderhundertfachenDurchsuchungen seieine heilsameschockwirkung.vielewürdenmiteinerermahnungund AuflagenwieSozialstundendavonkommen.Obweiterezwangspädagogische Maßnahmenfolgenistunklar:Am15.Juni2012hattedieGEMAlautder MitteldeutscheZeitung (Meldungvondapd,OnlineausgabeMZ,15.Juni 2012)erneuteineStrafanzeigegestellt,daneuerlicheProtesteverzeichnetwurden.LautderGEMA-SprecherinUrsulaGoebelhabedieGesellschaft deshalb eineneuestrafanzeigegestelltunddiedatenderangreiferandasbkaweitergeleitet.lauteinemberichtvonheise.de (19.Juni2012)habedieGEMA jedoch keine IP-Adressen aufzeichnen können. NachAnsichtderFragesteller/FragestellerinnensollendieübertriebenenRepressalieneineSymbolwirkungentfalten,umderartigeProtestezukünftigzu unterbinden.allerdingswirdzuweniggewürdigt,dassessichdabeiumeine virtuelleversammlunghandelt,derenschutzwürdigkeitunterdemversammlungsrecht geprüft werden muss. 1.WelcheBundes-und nachkenntnisderbundesregierung LandesbehördensindseitwannandenErmittlungenwegenStörungenderGEMA-Website beteiligt, und von wem wurden diese geleitet? WelcheRollehabenindiesemZusammenhangdasBundesamtfürSicherheitinderInformationstechnik (BSI),dasBundeskriminalamt (BKA),das Zollkriminalamt und die Bundespolizei übernommen? DasBundeskriminalamt (BKA)ermittelteseitdem13.Dezember2011unter SachleitungderGeneralstaatsanwaltschaftFrankfurt/Main Zentralstellezur BekämpfungderInternetkriminalität (ZIT)wegendesVerdachtsderComputersabotagezumNachteilderGEMA.DieErmittlungstätigkeitendesBKAumfasstendieEinholungvonBestandsdatenauskünftengemäß 113desTelekommunikationsgesetzes (TKG)zudeninRedestehendenIP-Adressenunddie AufbereitungdesErmittlungskomplexeszurAbgabeandiezuständigenLandesdienststellen.NachAbschlussdieserErmittlungenbeimBKAam12.April 2012wurdendieVerfahrendurchdieZITandiejeweilszuständigenStaatsanwaltschaftenin14BundesländernzurweiterenBearbeitungundErmittlung abgegeben. DasBundesamtfürSicherheitinderInformationstechnik (BSI),dasZollkriminalamt (ZKA)unddieBundespolizei (BPOL)warenzukeinerZeitindieErmittlungen eingebunden. 2.GegenwievieleVerdächtigewerdennachKenntnisderBundesregierungin diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren geführt? Die Ermittlungen richteten sich gegen Anschlussinhaber von 106 IP-Adressen. a)wievielebeschuldigtewurdenindiesemzusammenhangjeweilsmit welchen Zwangsmaßnahmen aufgesucht? DasBKAhatinkeinemder106FälleDurchsuchungsmaßnahmendurchgeführt. ObundwelchestrafprozessualenMaßnahmenimEinzelfalldurchgeführtwurden,oblagderörtlichzuständigenStaatsanwaltschaft/Dienststelle.ImÜbrigen liegenderbundesregierungkeineüberdieantwortenzudenfragen1und2a

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10379 hinausgehendenerkenntnisseüberdieinderzuständigkeitderbetroffenenländer geführten Verfahren vor. b)inwelchenbundesländernwurdenwievieledurchsuchungendurchgeführt? DerBundesregierungliegenkeineüberdieAntwortenzudenFragen1und2a hinausgehendenerkenntnisseüberdieinderzuständigkeitderbetroffenenländer geführten Verfahren vor. c)triffteszu,dasssichdiezwangsmaßnahmenvielfachgegenanschlussinhaberrichteten,dieseaberoffensichtlichnichtselbstandenprotesten teilnahmen,sondernstattdessengegen JugendlicheundHeranwachsende (stern, Onlineausgabe, 14. Juni 2012)? Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen. 3.Triffteszu,dassdievonderGEMA ausgelieferten IP-AdressenvonVerdächtigenübereinenLinkbeiPasteHTMLaufdieGEMA-Websitegelangt waren? a)fallsnein,aufwelcheweisesollendieverdächtigendiegema-website sonst attackiert haben? b)inwelchemmaßesindlautdenermittlungenwerkzeugezumgenerierenwiederholterbesuchedergema-websitegenutztworden (z.b. auch Add ons für Browser)? c) Inwieweit kamen auch automatisierte Javascripts zur Anwendung? ImRahmenderErmittlungenkonntefestgestelltwerden,dasseinwebbasiertes LOIC (LowOrbitIonCannon)fürdenAngriffgenutztwurde.Dabeinutzendie TeilnehmerderDistributedDenialofServiceAttack (DDoS-Attacke)die Pastehtml-Webseite.UmdenAngriffauszulösen,istdieaktiveBetätigungdes indiesemfallmit FeuerFrei benanntenbuttonserforderlich.dadurchwird ein Angriffsscript (Java-Script)andenanfragendenComputerdesselbstaktiv handelndenteilnehmersübertragen,dasdurchdenbrowserdesaufrufersinterpretiertundausgeführtwird.daraufhinerfolgendiemassenhaftenanfragen (DDoS-Attacke)durchdenComputerdesTeilnehmers (nichtdurchdie Pastehtml-Seite)aufdie anzugreifendewebseite.weiterefürdieddos- Attacke genutzte Tools wurden nicht festgestellt. 4.WelcheTechnikwurdebeidenRazziendurchdasBKAund nachkenntnisderbundesregierung durchdiegeneralstaatsanwaltschaftoderweitere beteiligte Polizeien konkret beschlagnahmt? a)triffteszu,dassauchrouter,externefestplatten,kartenlesegeräte, Mobiltelefone und Playstations mitgenommen wurden? b) Falls ja, wie viele? c)fallsja,inwiefernsollderenforensischeauswertungrückschlüsseauf ein Teilnahme an den GEMA-Protesten liefern? d)welcheerkenntnisseerhoffensichdieermittlungsbehördendurchdie Beschlagnahme oder Untersuchung von Playstations? e)nachwelchemzeitraumwurdendiegeräteihrenbesitzern/besitzerinnen wieder ausgehändigt? f)welchegerätewerdenimmernochundauswelchengründeneinbehalten?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerBundesregierungliegenkeineüberdieAntwortenzudenFragen1und2a hinausgehendenerkenntnisseüberdieinderzuständigkeitderbetroffenenländer geführten Verfahren vor. 5.WelchePraxisexistiertbeiBundesbehördenhinsichtlichderAuswertung und Rückgabe von in Ermittlungen beschlagnahmter Informationstechnik? DiePraxisderBundesbehördenrichtetsichnachdengeltendenGesetzensowie der in Auslegung dieser Gesetze entwickelten Rechtsprechung. a)inwieweitversuchenbundesbehörden,eineunnötigebeschlagnahme durch eine forensische Datensicherung vor Ort zu vermeiden? ObdieGewinnungeines forensischenansprüchengenügenden DatenträgerabbildsvorOrtmöglichist,hängtnebendenvorhandenenRessourceninsbesonderevonZustandundEigenschaftendesjeweiligenRechnersystemsab.Über dienotwendigkeiteinersicherstellungkanndeshalbnurnachdenumständen deseinzelfallsentschiedenwerden.gleichesgiltfürähnlichemaßnahmen, durchdieingeeignetenfällensicherstellungenvermiedenwerdenkönnen,wie zumbeispieldiedurchsichtvondatenträgernzurausscheidungerkennbar nichtbeweiserheblicherdaten.dabeikannauch etwawennzugangssicherungenwiepasswörterundverschlüsselungengenutztwordensind diekooperationsbereitschaft der Betroffenen eine erhebliche Rolle spielen. b)inwieweitwirddurchbundesbehördenimfalleeinermitnahmeder Technik der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet? DerVerhältnismäßigkeitsgrundsatzgenießtVerfassungsrangundistdaherfür sämtliche Ermittlungsmaßnahmen leitend. c)inwieweitistesnachkenntnisderbundesregierungpraxis,dassdie PolizeibeziehungsweisedieStaatsanwaltschaftdieBeschlagnahmeso schnell wie möglich wieder aufhebt? DieBeschlagnahmeeinesGegenstandesinnerhalbeinesErmittlungsverfahrens istaufzuheben,wennderbeschlagnahmegrundnachträglichwegfällt,sichherausstellt,dassvonvornhereinkeinbeschlagnahmegrundvorgelegenhatoder wenndiemaßnahmesichzwischenzeitlichalsnichtmehrverhältnismäßigerweist.derbundesregierungliegenkeineanhaltspunktedafürvor,dassdiese rechtlichenvorgabenvondenermittlungsbehördenaußerachtgelassenwürden.imübrigenkönnenbetroffenejederzeiteinegerichtlicheentscheidungbeantragen ( 98 Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung [StPO]). d)welcheschlussfolgerungenziehtdiebundesregierungausdemurteil desamtsgerichtsreutlingen,wonachermittlungsbehördendietechnik ineinemzeitraumvondreiwerktagensichernundzurückgebenmüssen (Beschluss vom 5. Dezember 2011)? DerBeschlussdesAmtsgerichtsReutlingenvom5.Dezember2011 (5Gs363/11) betriffteineneinzelfall,indemdiebeschlagnahmevondatenträgernbeieinem gewerblichenhostproviderinteressenunbeteiligterdritterbeeinträchtigthaben soll.nachauffassungderbundesregierunggestattetdieentscheidungkeine überdieseneinzelfallhinausgehendenschlussfolgerungen.insbesonderelässt sichdenentscheidungsgründenderinderfragestellungbehaupteterechtssatz nichtentnehmen.imübrigennimmtdiebundesregierungvordemhintergrund derverfassungsrechtlichgarantiertengewaltenteilungdavonabstand,diein

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10379 richterlicherunabhängigkeitgetroffeneentscheidungdesamtsgerichtsreutlingen zu kommentieren. e)inwieweitwurdeimkonkretenfallder106razziendurchdasbkaund anderebeteiligtebehördenversucht,eineunnötigebeschlagnahme durch eine forensische Datensicherung vor Ort zu vermeiden? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6.WelchetechnischenWerkzeuge (Soft-undHardware)wurdenzurforensischen Auswertung der beschlagnahmten Technik genutzt? a)kamzurforensischenauswertungdermobiltelefoneseitensderbundesbehördenoder nachkenntnisderbundesregierung LandesbehördenTechnikderFirmenMicroSystemation,Cellebrite,Oxygen SoftwareGmbH,COMPELSONoderandererinderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE.auf Bundestagsdrucksache 17/10077 genannten Firmen zum Einsatz? b)inwieweitkamenzurauswertungundanalysedersichergestelltendaten Anwendungen der Hersteller rola Security und IBM zum Einsatz? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. c)welche unterschiedliche[n]kriminalistische[n]fragestellungen könnenmitderhiererfragtentechniküberhauptbearbeitetwerden (AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6587)? BeiderTechnikderFirmenMicroSystemation,Cellebrite,OxygenSoftware GmbHundCOMPELSONhandeltessichumHard-undSoftwarekomponenten zurauswertungvonmobiltelefonen.diesetechnikermöglichtdasauslesen, Speichern,DarstellenundAuswertenderaufMobiltelefonengespeicherten Daten (Adressbuch, Anruflisten usw.) für kriminalistische Fragestellungen. SoftwarederFa.RolaSecuritydientalsFallbearbeitungssystemmitMöglichkeitenzurBeziehungsanalyse.IBMsCriminalReductionUtilisingStatistical HistoryisteinprediktivesAnalyseprogramm,mitdemAussagenüberdieÖrtlichkeit möglicher zukünftiger Straftaten ermöglicht werden sollen. d)welche unterschiedliche[n]kriminalistische[n]fragestellungen wurdenmitderaufgeführtentechnikimeinzelfallderhiernachgefragten GEMA-Proteste bearbeitet? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7.WurdenVerdächtigeimZusammenhangmitErmittlungenwegenoffensichtlichpolitischmotivierten,massenhaftenDoS-Anfragenauchmitverdeckten Ermittlungen infiltriert? a)habenbundesbehördenmitinformanten/informantinnenoderverdecktenermittlern/ermittlerinnenentsprechendezusammenhängeausspioniertbzw.vonverdecktoperierendenbeamten/beamtinnenderlandesbehörden gelieferte Informationen verarbeitet? b)wurdebeidenermittlungensoftwarezumeindringeninprivaterechnersysteme (Trojaner) eingesetzt? c)kamenindenermittlungenauchmaßnahmenderfunkzellenauswertung zur Anwendung?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VonBundesbehördenwurdenkeineverdecktenErmittlungsmaßnahmendurchgeführtoderInformationenvonverdecktenErmittlern/Informantenverarbeitet. ImÜbrigenliegenderBundesregierungkeineüberdieAntwortenzudenFragen 1und2ahinausgehendenErkenntnisseüberdieinderZuständigkeitderbetroffenen Länder geführten Verfahren vor. 8.TrifftdieAussagedesAmtsgerichtsWiesbadennachAnsichtderBundesregierungzu,dass obwohleinevielzahlvonpersonendemaufrufvon Anonymous folgten, [ ]derinternetauftrittdergemazukeinemzeitpunktunerreichbar [war] undstattdessenlediglichdie Datenverarbeitungsgeschwindigkeitreduziert gewesenist ( 14. Juni 2012)? SindnachAnsichtvonBundesbehördenindiesemFallkommerzielleInteressentangiert,sodassSchadenersatzansprüchegeltendgemachtwerden können? DieBundesregierungsiehtinsbesonderevordemHintergrundderverfassungsrechtlichgarantiertenGewaltenteilungkeineVeranlassung,zuderinrichterlicherUnabhängigkeitgetroffenenEntscheidungdesAmtsgerichtsWiesbaden inhaltlichstellungzunehmen.grundsätzlichkönnenaus 823Absatz2des BürgerlichenGesetzbuchesinVerbindungmit 303bdesStrafgesetzbuches (StGB)SchadensersatzansprücheinfolgevonDDoS-Attackenbestehen.Ob alleindiereduzierungderdatenverarbeitungsgeschwindigkeitzueinemkompensationsfähigen Schaden führen kann, ist eine Frage des Einzelfalles. 9.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassdieGEMADaten weitererprotesteanbundes-oderlandesbehördenübergebenhat (Meldung der dapd, Onlineausgabe MZ, 15. Juni 2012)? a) Falls ja, um welche Aktionen und Daten handelte sich? b)inwieweithatdiegemazurverfolgungderprotesteimdezember 2011undJuni2012 (oderetwaigeranderer)selbsteinestrafanzeigegestellt? MitAusnahmederStrafanzeige,diedenErmittlungendesBKAzuGrundelag, sindderbundesregierungkeineweiterenstrafanzeigenbekannt,dieermittlungsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich betreffen. 10.WiebewertetdieBundesregierungdieStrafbarkeiteinerNutzungvon Werkzeugen wie LOIC? a)wiebewertetdiebundesregierungdiestrafbarkeiteinesbesitzesvon Werkzeugen wie LOIC? b)wiebewertetdiebundesregierungdiestrafbarkeiteinerherstellung von Werkzeugen wie LOIC? c)trifftdiebewertungvonwerkzeugenwieloicauchaufaddonsfür handelsüblichebrowserzu,dieebenfallsmassenhaftebesuchsanfragen für eingestellte Webseiten bewerkstelligen können? DieFrage,obbestimmteComputerprogramme ( Werkzeuge )vonstrafrechtlichenbestimmungenerfasstwerden,istimeinzelfallvondenstrafverfolgungsbehördenunddengerichtenzubeurteilen.diebundesregierungkanninsoweit zu einzelnen Computerprogrammen keine Stellungnahme abgeben. UnabhängigvondemkonkretenFallkanndaraufhingewiesenwerden,dassbei einernutzungvoncomputerprogrammenzurherbeiführungeiner Denialof

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10379 Service-Attacke einestrafbarkeitwegencomputersabotagenach 303bStGB inbetrachtkommenkann.beieinersolchenattackewerdendiediensteeines ServersdurcheineVielzahlvonAnfragenderartbelastet,dassdessenAufnahme-undVerarbeitungskapazitätnichtausreichtundsomitderZugangfürberechtigteKontaktaufnahmenmitdemServerblockiertoderzumindesterschwert wird.beieinemkoordiniertenangriff,dervoneinergrößerenanzahlanderer Systemeausgeht,wirdvoneiner verteiltendienstblockade gesprochen (DDoS-Attacke). Nach 303bAbsatz5inVerbindungmit 202cAbsatz1Nummer2StGBkann sichdarüberhinausstrafbarmachen,wercomputerprogramme,derenzweck diebegehungeinercomputersabotageist,herstellt,sichodereinemanderen verschafft,verkauft,einemanderenüberlässt,verbreitetodersonstzugänglich macht.einestrafbarkeitwegendesbesitzessolcherprogrammeistnichtvorgesehen.zudemistzuberücksichtigen,dassdasprogrammmitderabsichtentwickeltodermodifiziertwordenseinmuss,eszurbegehungeinerstraftatder Computersabotageeinzusetzen.DieseAbsichtmusssichauchobjektivmanifestierthaben.Nichtausreichendist,dasseinProgramm wiedasfürsogenannte dualusetoolsgilt fürdiebegehungvoncomputerstraftatenlediglichgeeignet oderauchbesondersgeeignetist (siehebverfg,2bvr2233/07vom18.mai 2009, Rn.61). 11.InwieweitverfolgenBundesbehördenindemErmittlungsverfahrenzuden ProtestenbeiderGEMA,obWerkzeugewieLOICoderandere (auchadd ons) heruntergeladen wurden? AufwelcheWeisearbeitenErmittlerhierzumitTelekommunikationsprovidern zusammen? DasBKAverfolgteindemErmittlungsverfahrennicht,obdiegenanntenWerkzeugeheruntergeladenwurden.ObdiesedurchdieBeschuldigtengenutztwurden,istletztlichnurdurcheineAuswertungderBeweismittelmöglich.Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 12.InwieweitsindBundesbehördenmitweiterenErmittlungengegenvermeintliche Anonymous -Aktivisten befasst? DieBundesregierungnimmtzulaufendenErmittlungsverfahrennichtStellung, soferndadurchderenerfolggefährdetwürde.davonumfasstistauchdiebeantwortungderfrage,obüberhauptermittlungsverfahreneingeleitetwordensind, dabereitsdasbekanntwerdeneineslaufendenermittlungsverfahrensgeeignet ist,dessenerfolgzugefährden.diebundesregierungorientiertsichdabeiander RechtsprechungdesBundesverfassungsgerichts,wonachausArtikel38Absatz1 Satz2undArtikel20Absatz2Satz2desGrundgesetzes (GG)einFrage-und InformationsrechtdesDeutschenBundestagesgegenüberderBundesregierung folgt,andemdieeinzelnenabgeordnetenunddiefraktionenteilhabenunddem grundsätzlicheineantwortpflichtderbundesregierungkorrespondiert (vgl. BVerfGE124,161,188).DieAntwortpflichtderBundesregierungunterliegt indesverfassungsrechtlichengrenzen.dieaufklärungvonstraftaten,dieermittlungdestäters,diefeststellungseinerschuldundseinebestrafungwieauch derfreispruchdesunschuldigensinddiewesentlichenaufgabenderstrafrechtspflege,diezumschutzderbürgerdenstaatlichenstrafanspruchineinemjustizförmigenundaufdieermittlungderwahrheitausgerichtetenverfahrenin gleichförmigerweisedurchsetzensoll.strafnormenundderenanwendungin einemrechtsstaatlichenverfahrensindverfassungsaufgaben (BVerfGE107,104, 118f.).NachAbwägungdesparlamentarischenFragerechtsmitdemverfassungsrechtlichenGebot,einefunktionsfähigeStrafjustizzugewährleisten,kön-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nenwegenderansonstenbestehendengefährdungdeserfolgsvonermittlungsverfahrenhierkeinenäherenangabenzuderenetwaigereinleitunggemacht werden. a) Welche Abteilungen welcher Behörden sind hieran beteiligt? b) Welche Arbeitsgruppen oder sonstigen Strukturen existieren hierfür? c)inwieweitwerdendieermittlungenmitdenbundesländernabgestimmt? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. d)welchedatensammlungenwurdenzuaktionenvon Anonymous oder ähnlichen Gruppierungen bzw. Netzwerken angelegt? SeitensBundesbehördenwurdenbisherkeineexplizitenDatensammlungenzu AktionenvonAnonymousangelegt.GleichwohlfallenimRahmendergesetzlichenAufträgederSicherheitsbehördenInformationenzuinternationalen Hackergruppierungen an. ImRahmenvonErmittlungen,wieimvorliegendenFall,erfolgteineDatenerfassungfürdenjeweiligenEinzelfallindenpolizeilichenInformationssystemen bzw. den polizeilichen Datensammlungen. 13.InwieweitarbeitendieBehördeninErmittlungengegenvermeintliche Anonymous -AktivistenauchmitinternationalenInstitutionenzusammen? DasBKAnimmtimRahmenseinerAufgabengemäß 3BKAGdieRolledes NationalenZentralbürosfürInterpolwahrundistnationaleStellefürEuropol. Gemäß 3Absatz2Satz1BKAGumfasstdiesdenzurVerhütungoderVerfolgungvonStraftatenerforderlichenDienstverkehrderPolizeiendesBundesund derländermitdenpolizei-undjustizbehördensowiesonstigeninsoweitzuständigenöffentlichenstellenandererstaaten.imübrigenwirdaufdieantwort zu Frage 12 verwiesen. a)inwieweitwerdenermittlungenauchmitdereu-polizeiagentureuropol und mit Interpol geführt? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. b)anwelchentreffenhierzuhabenwelchestellendesbundesministeriums des Innern in den letzten zwei Jahren teilgenommen? DasBundesministeriumdesInnernhatanderartigenTreffennichtteilgenommen. c)inwieweitsindbundesbehördenmitermittlungengegendenfilehoster PirateBay befasst? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14.InwieweitwarenBundesbehördenindie OperationUnmask,dieim Februar2012vonInterpolmittelsRazzieninverschiedenenLänderngegenvermeintliche Anonymous -Aktivistenausgeführtwurde,informiert oderhabenetwadurchbereitstellungvon Erkenntnissen oderanderen Kapazitäten sogar daran teilgenommen (Guardian, 29. Februar 2012)?

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10379 BundesbehördenwarenzukeinemZeitpunktindie OperationUnmask eingebunden. Das BKA wurde über diese Operation nach Abschluss informiert. a) Was war das Ziel der Operation Unmask? DieOperationUnmaskwareinegemeinsameOperationderLänderArgentinien, Kolumbien,ChileundSpanienunterderKoordinierungvonINTERPOLsLatin AmericanWorkingGroupofExpertsonInformationTechnologyCrime.Zielder OperationwardieEnttarnungundErmittlungvonzahlreichenTatverdächtigen, dieimverdachtstehenangehörigederanonymousgruppierungzuseinundin dieserrollezahlreichehackingattackengegenprivatpersonenundandereinstitutionendurchgeführtzuhaben.biszumfebruar2012wurden25personen festgenommen und zahlreiche Beweismittel sichergestellt. b)inwelcheninternationalenarbeitsgruppenwurdedie Operation Unmask vor oder nach den Razzien erörtert? DieseOperationwurdedemBKAimMai2012durchdasGeneralsekretariat voninterpolimrahmenderallgemeinenberichterstattungwährendeines Arbeitsgruppentreffensder INTERPOLEuropeanGroupofExpertsonInformationTechnologyCrime imnachgangvorgestellt.ermittlungsdetailswurden nicht ausgetauscht. c)aufwelcheartundweisewarenkommerzielle,privateunternehmen indieermittlungen,razzienoderauswertungder OperationUnmask eingebunden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15.InwieweitwarenBundesbehördenindie OperationThunder eingebunden,diegleichzeitigzur OperationUnmask voneuropolausgeführt wurdeunddortalserfolgreicherschlaggegen einegruppevonhackern gewertet wird (Pressemitteilung, 28. Februar 2012)? Bundesbehörden waren zu keinem Zeitpunkt in die Operation eingebunden. AuchdieseOperationwurdedemBKAimMai2012durchdasGeneralsekretariatvonINTERPOLimRahmenderallgemeinenBerichterstattungwährend einesarbeitsgruppentreffensder INTERPOLEuropeanGroupofExpertson InformationTechnologyCrime imnachgangvorgestellt.ermittlungsdetails wurden nicht ausgetauscht. a) Welche Handlungen sollen die Verdächtigen vorgenommen haben? b)inwieweithatsichdieleitendespanishnationalpolicecybercrime Unit (BIT) in den Ermittlungen an Bundesbehörden gewandt? c)aufwelcheweisehatteeuropoldie OperationUnmask mitder Operation Thunder abgestimmt? d)aufwelcheartundweisewarenkommerzielle,privateunternehmen indieermittlungen,razzienoderauswertungder OperationThunder eingebunden? DerBundesregierungliegendiesbezüglichkeineErkenntnissevor.Die Spanish NationalPoliceCyberCrimeUnit (BIT)hatsichbeideninRedestehenden Ermittlungen nicht an Bundesbehörden gewandt.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.AufwelcheArtundWeisewardasEuropolCyberCrimeCentreindie Operation Unmask und Operation Thunder eingebunden? DieEinrichtungdes EuropolCyberCrimeCentre istnochnichterfolgt.insofernkanndiesesauchnichtindiebenanntenoperationeneingebundenworden sein. a)wurdenindiesemzusammenhangvoneuropolausdeneu-mitgliedstaaten gelieferte Vorratsdaten ausgewertet? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. b)inwelchendatensammlungenwerdenbeieuropolaktivitätenvon Anonymous oder ähnlichen Protestformen abgelegt? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. c)inwieweitwerdenpolitischeinternetproteste,wieetwadiegemeinsamenbesuchedergema-website,beieuropolinderanalysearbeitsdatei Cyborg gespeichert? EineSpeicherunginderAnalysearbeitsdatei Cyborg erfolgtemangelsinternationalerbezügenicht.sofernddos-attackeneineinternationaledimension unddierechtlicheneinstellungsvoraussetzungenaufweisen,basiertdieeinstellung in die Analysearbeitsdatei Cyborg auf der Prüfung im Einzelfall. 17.NachwelcherMaßgabewirdvonBundesbehördenbestimmt,obeinBesuchereineWebsitelediglichblockiert,eineDatenveränderungvornimmt oder ob es sich um eine Computersabotage handelt? ObeineDDoS-AttackeeineStraftatimSinnedes 303bStGB (Computersabotage)darstellt,obliegtderPrüfungimEinzelfalldurchdiezuständigenStrafverfolgungsbehördenundGerichte.AllgemeineVorschriftenzurEinschätzunggibt es bei Bundesbehörden nicht. a)welchetechnischenwerkzeugestehenzurbestimmungderangriffstiefe zur Verfügung? GenerellstehenalletechnischenWerkzeugezurNetzwerkanalysezurVerfügung. b)anwelchenrichtlinienorientierensichbundesbehördenbeiderklassifizierung derartiger Angriffe oder massenhafter Besuche? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 18.InwieweitteiltdieBundesregierungdieAnsichtderFragesteller/Frage- stellerinnen,dassdiegemeinsamen,gleichzeitigenbesuchedergema- WebsitealspolitischerProtestzuwertensind,zumaldiesunteranderem unterdemmotto GEMAnachHause auchiminternetveröffentlicht wurde (z.b. a)teiltdiebundesregierungdiemeinung,dassdiehandlungenderim RahmenderGEMA-ProtestemitRepressionenbedachtenJugendlichenimInterneteheralsvirtuelleSitzblockadezubetrachtensind,als als versuchte Computersabotage?

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/10379 b)inwieweitteiltdiebundesregierungdieeinschätzungderfragesteller/ Fragestellerinnen,dassesbeiderjuristischenundpolitischenBeurteilungderHandlungendaraufankommt,obdiegemeinsameAktionoder aber der möglich angerichtete Schaden im Mittelpunkt stand? c)inwieweitteiltdiebundesregierungdieeinschätzungderfragesteller/ Fragestellerinnen,dassessichbeidenProtestennichtumSachbeschädigunghandelnkann,sondernallenfallsumeine Unterdrückung eines Datenstroms? 19.BestehtnachAnsichtderBundesregierungeinBedarffürdieRegelung eines virtuellen Demonstrationsrechts? a)siehtdiebundesregierungeinenrechtlichenspielraum,dereserlauben würde,aktionen,diedaraufgerichtetsind,dieerreichbarkeitvon WebseitendurchmassenhafteNutzeranfragenzubehindern,alsProtestaktionen, virtuelledemonstrationenodervirtuellesitzblockadeneinzuordnen? b)inwieweithabenbundesbehördenjuristischgeprüft,obsichinitiatoren vononlinedemonstrationenaufdasdemonstrationsrechtberufenkönnen,wieeseinesprecherindesbundesministeriumsderjustiz2001 gegenüberheise.deandeutete ( 1.html)? DieBeurteilungdeskonkretenVorgangsobliegtdenStrafverfolgungsbehörden und Gerichten. UnabhängigvondemkonkretenFallkanndaraufhingewiesenwerden,dasses füreinestrafbarkeitwegencomputersabotagenach 303bAbsatz1Nummer1 StGBdaraufankommt,dassderTäterinderAbsichthandelt,einemanderen einennachteilzuzufügen.dazumussdertätermitdembewusstseinvorgehen, dasseinenachteiligefolgeoderbeeinträchtigungrechtmäßigerinteressendie notwendigefolgeseinertatist.derrechtsausschussdesdeutschenbundestageshathierzuinseinemberichtvom23.mai2007zuderentsprechenden Gesetzesänderungausgeführt,dasserdavonausgehe,dasssogenannteMassen- -ProtesteohneeinesolcheNachteilszufügungsabsichtgeschähenund nichtdentatbestanddercomputersabotageerfüllten,sondernvondermeinungsfreiheitnachartikel5gggedecktseien (Bundestagsdrucksache16/5449, S.5,vom12.April2011).DamitbestehtausSichtderBundesregierungbereits aufderbasisdesgeltendenrechtsausreichendspielraumfürdiestrafverfolgungsbehördenundgerichte,umbeipolitischmotiviertenprotestaktionen Aspekte der Meinungsfreiheit erforderlichenfalls zu berücksichtigen. WasdieFragedesVersammlungsrechtsangeht,soistdaraufhinzuweisen,dass eineversammlungimsinnevonartikel8desgrundgesetzesdiegleichzeitige körperlicheanwesenheitmehrererpersonenaneinemorterfordert.mangels KörperlichkeitsindvirtuelleVersammlungenetwaimInternetdaherimverfassungsrechtlichenSinnekeine Versammlungen.Ausdemangesprochenen Artikel ( 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieSinnhaftigkeitvonWebsperren,wie sieetwayoutubefürnichtvondergemafreigegebeneinhaltedenjeweiligen Besuchern/Besucherinnen vorzeigt? WelcheDienste,AddonsoderandereWerkzeugesindBundesbehörden bekannt, mit denen sich die Sperren mühelos umgehen lassen?

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SoweityoutubeseinAngebotländerspezifischausrichtet,istdieseineunternehmerischeEntscheidung.DieBundesregierungsiehtkeineVeranlassung,die Sinnhaftigkeit unternehmerischer Entscheidungen zu kommentieren. Esistallgemeinbekannt,dassfürbestimmteFormenvonWebsperrenUmgehungsmöglichkeitenbestehen.DieKomplexitätderVerfahren,mitdenenWebsperrenumgangenwerdenkönnen,differiertjenachkonkretenDetailsdesjeweiligenSperrverfahrens.DerBundesregierungistdasvonyoutubeeingesetzte Sperrverfahrennichtnäherbekannt,sodasseineBeurteilungderUmgehungsmöglichkeiten nicht erfolgen kann. 21.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassdieermittelnde StaatsanwaltschaftdieRepressionöffentlichals heilsameschockwirkung bezeichnet hat? DerBundesregierungliegenüberdiebereitsinderVorbemerkungdieserKleinenAnfrageangeführtenPresseveröffentlichunghinauskeineweiterenErkenntnissevor.ImÜbrigensiehtdieBundesregierungkeineVeranlassung,dieEinschätzung der Justizorgane zu kommentieren. a) Falls ja, worin besteht diese nach Ansicht der Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. b)habenbundesbehördenimrahmenderermittlungenwegender GEMA-ProtestenachKenntnisdesentsprechendenProgrammsbei PasteHTML jemals dessen Löschung ersucht? Bundesbehörden haben nicht um Löschung ersucht. c) Falls nein, warum nicht? Gefahrenabwehrmaßnahmen,wiedasErsuchenumLöschungvonWebseiten, fallengrundsätzlichindiezuständigkeitderlandesbehördensoweitsienicht Bundesbehörden zugewiesen sind. 22.IstdenermittelndenBehördenbekannt,obderLinkbeiPasteHTML inzwischen gelöscht ist? Falls ja, von wem wurde die Löschung veranlasst? NachKenntnisdesBKAistderfürdieDDoS-AttackenaufdieGEMA-WebseitengenutzteLinkbeipastehtml.comübereinestandardmäßiggenutzte IP- Adresse mit Stand 17. Juli 2012 weiterhin erreichbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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