Am Donnerstag, den wird die neue Ausstellung. Farbexplosion mit dem Lauterecker Künstler. Dieter Wagen um Uhr eröffnet.

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Transkript:

Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 21 Freitag, 3. Mai 2019 Ausgabe 18/2019 www.vg-lw.de Am Donnerstag, den 16.05.2019 wird die neue Ausstellung Farbexplosion mit dem Lauterecker Künstler Dieter Wagen um 18.30 Uhr eröffnet. Die Ausstellungseröffnung mit Sektempfang findet statt in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a in Lauterecken. Ihre Anmeldungen werden unter Tel. Nr. 0175-5283931 entgegengenommen. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Es lädt ein: Andreas Müller, Bürgermeister Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte Saisoneröffnung der Freibäder Königsberg und Rüllberg 2019 Die Freibäder Königsberg in Wolfstein und Rüllberg in Homberg öffnen am Samstag, dem 11. Mai 2019 zur diesjährigen Badesaison. Ab Donnerstag, 02.05.2019 können Familien- und Jahreskarten in den Bürgerbüros in Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, und in Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, zu den üblichen Öffnungszeiten, erworben werden. Bitte beachten Sie, dass Familien- und Jahreskarten ausschließlich in den Bürgerbüros erhältlich sind. Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten haben sich gegenüber der Saison 2018 nicht geändert (Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein https://www.vg-lw.de). Weitere Informationen erhalten Sie im Innenteil auf Seite 66. Offene Weinprobe im Kalkbergwerk Wolfstein Erleben Sie eine außergewöhnliche Weinreise am Samstag, dem 18. Mai um 18:30 Uhr unter Tage im Kalkbergwerk Wolfstein. Weitere Termine, Informationen und Anmeldung unter 06382-791 117 oder auf www.kalkbergwerk.com.

Rundschau - 2 - Ausgabe 18/2019 & Eintritt frei Königslandkonzerte in der historischen Wassergasse Wolfstein. Veldenzkonzerte auf dem Veldenzplatz Lauterecken. Arbeitermusikverein Jettenbach 05.05.2019 11.00-13.00 Uhr Veldenzplatz Lauterecken Bewirtung: Heimat- und Kulturverein Lauterecken & Veldenzschenke Lauterecken Unterstützt durch die Kreissparkasse Kusel Weitere Informationen und Veranstalter: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Telefonnummer 06382-7910

Rundschau - 3 - Ausgabe 18/2019 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Achtung: Neue Öffnungszeiten Ab dem 01.11.2018 gelten für die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein die folgenden Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Verwaltung Montag Freitag 08:30 12:00 Uhr Montag Dienstag 14:00 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag Donnerstag 7:15 12:30 Uhr Montag Dienstag 13:30 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 18:00 Uhr Freitag 07:15 12:00 Uhr 1. Samstag im Monat (nur Standort Lauterecken) 08:00 12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle am Standort Lauterecken Montag Donnerstag 07:15 12:00 Uhr Montag Dienstag 13:30 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 17:00 Uhr Freitag 07:15 11:30 Uhr 1. Samstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung 08:00 11:30 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel. 06382/791-400; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer....Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken... Tel. 06382/8071 Kläranlage Wolfstein... Tel. 06304/8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel. 06788/1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel. 06304/7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken...0175/7229691 Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein...0151/42244500 Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein...0151/42244496 Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen:...0800/100 34 48 Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Axel Cloß: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0. Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/9928105 od. 0171/4313057, jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Tafel Lauterecken e.v. Saarbrücker Str. 3, 67742 Lauterecken, Tel. 0151/53935948 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von 10.00-11.00 Uhr donnerstags...von 15.30-16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von 09.00-10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00-16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung... 06304/41681-30 oder 41681-31 TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800-111.0 111 und 0800-111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, 66869 Kusel... Tel.: 06381/924615 Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de 1. Vors. Christine Fauß...0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller...0160/94838930 Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066 Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753-9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935: Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr, an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl - Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.

Rundschau - 4 - Ausgabe 18/2019 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 3. Mai 2019 Ausgabe 18/2019 Öffentliche en Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein KATWARN Probealarm Am 6. Mai 2019 wird die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein um 11.00 Uhr das ergänzende Katastrophenwarnsystem KAT- WARN auf dessen Funktionsfähigkeit testen. Die Anmeldung und Nutzung des Warnsystems mit Smartphone oder Handy ist freiwillig und kostenlos. Das Besondere an diesem System: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, d.h. nur an die Nutzer, die wirklich betroffen sind. Dafür nutzt es eine spezielle Ortungsfunktion der Smartphones, die sich auch bei ausgeschalteter App im Hintergrund aktualisiert. Die KATWARN App steht kostenlos zur Verfügung: iphone im App Store Android Phone im Google Play Store Windows Phone im Windows Store Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Service-nummer 0163-755 88 42: KATWARN 12345 mustermann@mail.de (für Postleitzahl 12345 und optional E-Mail). Weitere Informationen zum Warnsystem KATWARN unter www.katwarn. de und zu Hochwasserfrühwarnungen www.hochwasser-rlp.de. Am Montag, den 06. Mai 2019, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Wolfstein, Bergstraße 2, eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Lauterecken-Wolfstein statt. Nichtöffentlicher Teil 1. Vertragsangelegenheiten 2. Informationen I Öffentlicher Teil 3. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Müller, Bürgermeister Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de

Rundschau - 23 - Ausgabe 18/2019 Glanbrücken Grumbach zum Gemeinderat Glanbrücken 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Glanbrücken, den 16.04.2019 Hablitz, Ortsbürgermeister zum Gemeinderat Grumbach und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt ( 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 1 I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Grumbach, den 16.04.2019 Christian, Ortsbürgermeister Am Montag, den 06. Mai 2019, 19:30 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus, Auf der Weide 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Grumbach statt. Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung neuer Ratsmitglieder 2. Wahl einer/eines ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 3. Wahl einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 4. Wahl einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung (Bei Bedarf) 5. Jugendraum; Weitere Vorgehensweise 6. Zaunanlage Friedhof 7. Bürgerhaus Beleuchtung; Planungsvorschlag 8. Kita; Anschaffung Drucker 9. Informationen, Wünsche, Anträge I Nichtöffentlicher Teil 10. Kitaangelegenheit 11. Informationen, Wünsche, Anträge II Öffentlicher Teil 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Markus Christian, Ortsbürgermeister

Rundschau - 26 - Ausgabe 18/2019 Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Herren-Sulzbach, den 09.04.2019 Franzmann, Ortsbürgermeister Am Montag, den 6. Mai 2019, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Herren-Sulzbach, Hauptstraße 11 b, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Herren-Sulzbach statt. Öffentlicher Teil 1. Bildung eines Forstzweckverbandes (FZV) nach 30 Landeswaldgesetz (LWaldG); Absichtserklärung 2. ADAC Rallye Potzberg am 28.09.2019; Ausnahmegenehmigung für Feld- und Wirtschaftswege sowie gemeindeeigene Straßen 3. Straßenausbau K 64 4. Straßenausbau Auf dem Hübel, Hauptstraße 23-25 5. Aufbau des Wirtschaftsweges Auf der Langwiese 6. Erneuerung Straßenschilder 7. Errichtung einer Mobilfunksendeanlage durch Vodafone 8. Ausbau schnelles Internet; Betreiber Fa. Pfalzconnect 9. Erstellung Baumkataster 10. Verschiedenes Günter Franzmann, Ortsbürgermeister Hinzweiler Am Mittwoch, den 8. Mai 2019, 20:00 Uhr, findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt. Öffentlicher Teil 1. Neufassung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen 2. Ausbau In der Au ; Beschlussfassung über die Höhe des Gemeindeanteils 3. Ausbau In der Au ; Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den einmaligen Ausbaubeitrag 4. Ergänzungssatzung Obere Brühl in den Rauhen Gärten; Annahme des Satzungsentwurfes für die Beteiligung der TöB und der öffentlichen Auslegung 5. Anfragen und Auskünfte Gunter Suffel, Ortsbürgermeister zum Gemeinderat Hinzweiler 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Grundgesetzes). Im Gemeinderatwaren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 7 Männer vertreten. I am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind ( 33 Abs. 3 Satz 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Oberweiler im Tal, den 16.04.2019 Suffel, Ortsbürgermeister Hohenöllen zum Gemeinderat Hohenöllen 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I

Rundschau - 28 - Ausgabe 18/2019 I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Hoppstädten, den 16.04.2019 Denzer, Ortsbürgermeister Jettenbach II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Jettenbach, den 16.04.2019 Harth, Ortsbürgermeister zum Gemeinderat Jettenbach 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 Am Donnerstag, den 9. Mai 2019, 19:30 Uhr, findet im Haus der Vereine, Höhstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Jettenbach auf die Ortsgemeinde Jettenbach 3. Freibad Jettenbach; Festlegung der Eintrittspreise für die Saison 2019 4. Erstellung eines Baumkatasters 5. Neuanschaffung eines Aufsitzmähers 6. Bauangelegenheit; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens 7. Anfragen und Auskünfte Timo Harth, Ortsbürgermeister

Rundschau - 41 - Ausgabe 18/2019 Medard Am Donnerstag, den 9. Mai 2019, 20:00 Uhr, findet im Stadthaus, Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauterecken statt. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Stadtsanierung; Hauptstraße 45 Auftragsvergaben a) Malerarbeiten b) Bodenbelagsarbeiten c) Elektrotechnikarbeiten d) Heizungs- und Sanitärtechnikarbeiten 3. Bebauungsplan Feuerwache; Planaufstellungsbeschluss 4. Informationen I Nichtöffentlicher Teil 5. Informationen Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Lohnweiler zum Gemeinderat Lohnweiler 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Lohnweiler, den 16.04.2019 Scherer, Ortsbürgermeister zum Gemeinderat Medard 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Medard, den 16.04.2019 Graf, Ortsbürgermeister Merzweiler zum Gemeinderat Merzweiler 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I

Rundschau - 52 - Ausgabe 18/2019 Rothselberg Am Mittwoch, den 8. Mai 2019, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Offenbach-Hundheim, Brückengasse, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. Öffentlicher Teil 1. Reduzierung Essensbeitrag Kita Glantalstrolche 2. Baumkataster 3. Wiedereröffnung Treppenaufgang zur kath. Kirche 4. Grundstücksübertragung, Gemarkung Offenbach (Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim) 5. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 6. Verschiedenes I Nichtöffentlicher Teil 7. Grundstücksangelegenheit II Öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister Reipoltskirchen zum Gemeinderat Reipoltskirchen 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Reipoltskirchen, den 16.04.2019 Eckert, Ortsbürgermeister zum Gemeinderat Rothselberg 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Rothselberg, den 16.04.2019 Mohr, Ortsbürgermeister Rutsweiler an der Lauter Am Mittwoch, den 8. Mai 2019, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Bürgerhauses, Hirtenstraße 6, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Rutsweiler a.d.l. statt. Öffentlicher Teil 1. Wasserstelle Friedhof 2. Gedenkstein Friedhof Rutsweiler 3. Grundsatzentscheidung Fortführung Dorferneuerung 4. Antragsstellung Schwerpunktgemeinde 5. Anmeldung 1. Projekt: Bürgerhaus; Einrichtung Jugendraum und Fertigstellung Außenanlage 6. Antragsstellung Zuschuss Jugendraum Rutsweiler für bewegliche Güter Dirk Landfried, Ortsbürgermeister

Rundschau - 57 - Ausgabe 18/2019 Unterjeckenbach zum Gemeinderat Unterjeckenbach 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Unterjeckenbach, den 16.04.2019 Michel, Ortsbürgermeister Wiesweiler zum Gemeinderat Wiesweiler 22des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). I Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 II ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben ( 3 Abs. 1 Satz 2 körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen ( 32 Abs. 3 und 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet ( 32 Abs. 2 und 33 Abs. 4 Wiesweiler, den 16.04.2019 Klahr, Ortsbürgermeister Am Montag, den 6. Mai 2019, 20:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Wiesweiler, Hauptstraße 31, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Wiesweiler statt. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Erstellung eines Baumkatasters 3. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Verschiedenes Ingfried Klahr, Ortsbürgermeister Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Wiesweiler vom 23.09.2002 über die Erhebung von Hundesteuer vom 12.04.2019 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel I Paragraph 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt ab 01.01.2019 jährlich: a) Für den 1. Hund 48,00 EUR b) Für den 2. Hund 72,00 EUR c) Für jeden weiteren Hund 120,00 EUR Artikel II Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unverändert. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. 67744 Wiesweiler, den 12.04.2019 Gez. Ingfried Klahr - Ortsbürgermeister - Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Rundschau - 58 - Ausgabe 18/2019 Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wolfstein

Rundschau - 66 - Ausgabe 18/2019 Amtsgericht Kusel Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 27/18 Kusel, 10.04.2019 Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Dienstag, 02.07.2019 09:30 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, 66869 Kusel öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Ginsweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Ginsweiler 1688 Gebäude- und Freifläche 134 283 Bergstraße 11 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus mit Nebengebäude; Baujahr: Ursprungsbaujahr geschätzt ca. 1920er Jahre, fiktives Baujahr aufgrund Modernisierung (PVC-Fenster mit Isolierverglasung) geschätzt ca. 1950er Jahre; Außenansicht: Fassaden mit Rauputz, gestrichen; Satteldach mit Dacheindeckung aus Tondachziegeln; Konstruktionsart: Massivbau; Teilunterkellerung mit Tonnengewölbe; Zustand des Gebäudes: Außenansicht: baujahresmäßig solider Zustand, Unterhaltungsstau an Fassaden erkennbar (Putzablösungen); Innenbesichtigung war zum Zeitpunkt des Gutachtens nicht möglich; Verkehrswert: 22.000,00 Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Der Versteigerungsvermerk ist am 31.07.2018 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Ludwig, Rechtspflegerin Beglaubigt: (Becker), Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle www.wittich.de Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle und Bürgerbüro am Standort Lauterecken Neue Öffnungszeiten des Bürgerbüros und der Kfz-Zulassungsstelle am Standort Lauterecken 1. Samstag im Monat geöffnet. Für die KFZ-Zulassungsstelle ist eine Terminvereinbarung unter 06382-791 350, -351, -352 erforderlich. Bürgerbüro Montag-Donnerstag 7:15-12:30 Uhr Montag-Dienstag 13:30-16:00 Uhr Donnerstag 13:30-18:00 Uhr Freitag 7:15-12:00 Uhr 1. Samstag im Monat (nur Standort Laute-8:0recken) - 12:00 Uhr KFZ-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag - Donnerstag 7:15-12:00 Uhr Montag - Dienstag 13:30-15:00 Uhr Donnerstag 13:30-17:00 Uhr Freitag 7:15-11:30 Uhr 1. Samstag im Monatnach vorheriger Ter-8:0minvereinbarung - 11:30 Uhr Andreas Müller, Bürgermeister Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz vom 29. April bis 8. Mai 2019 Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher. Auch dieses Jahr soll wieder gesammelt werden und dafür brauchen wir Ihre/Eure Hilfe! Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch ehrenamtliche Tätigkeit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und sammeln an den verschiedensten Orten zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten. Die eine Hälfte des gesammelten Geldes darf die sammelnde Jugendgruppe behalten. Damit kann alles finanziert werden, was für die Jugendgruppe wichtig ist: ob Gruppenräume renoviert oder neu ausgestattet, ob Materialien, Spiele oder ein neuer Computer angeschafft werden sollen oder auch der nächste Gruppenausflug bezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden u.a. Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendringes (z. B. im Rahmen der Inklusion oder der Entwicklungszusammenarbeit) unterstützt. An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring. Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Sammelunterlagen werden vom Landesjugendring Mitte März an die Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen in Rheinland-Pfalz verschickt. Dort können die Unterlagen von den Jugendlichen abgeholt werden. Die Jugendsammelwoche ist durch den Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 05.06.2018, Aktenzeichen 15 750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung behördlich überwacht. Mainz, im Januar 2019

Rundschau - 67 - Ausgabe 18/2019 Freibäder Königsberg und Rüllberg Eintrittspreise für die Freibäder Königsberg und Rüllberg 1. Tageskarten (zum einmaligen Eintritt) 1.1 Erwachsene 3,50 1.2 Kinder u. Jugendliche (unter 18 Jahren) 2,00 2. Feierabendkarten (von 17.00 Uhr - 20.00 Uhr) 2.1 Erwachsene 2,50 2.2 Kinder u. Jugendliche (unter 18 Jahren) 1,50 3. Dutzendkarten (sind nur 2019 gültig) 3.1 Erwachsene 30,00 3.2 Kinder u. Jugendliche (unter 18 Jahren) 18,00 4. Jahreskarten *) 4.1 Erwachsene 55,00 4.2 Kinder u. Jugendliche (unter 18 Jahren) 35,00 5. Familienkarten/Partnerkarte *) 5.1 2 Elternteile mit Kindern (unter 18 Jahren) 95,00 5.2 1 Elternteil mit Kindern (unter 18 Jahren) 65,00 6. Organisierte Gruppen (ab 10 Personen) 6.1 Erwachsene je Person 2,50 6.2 Kinder u. Jugendliche (unter 18 Jahren) je Person 1,50 Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt! Studenten, Schüler und Auszubildende (18-25 Jahre) erhalten auf Nachweis (Schüler-/Studentenausweis i.v. mit Personalausweis) die Tageskarten/Feierabendkarten zum Kinder- und Jugendlichentarif. Kinder/Jugendliche: unter 18 Jahren Schwerbehinderte: Behinderte ab einem GdB von 50 Prozent zahlen nur die Hälfte. Ist das Merkzeichen B (Notwendigkeit einer Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis eingetragen, hat die Begleitperson freien Eintritt. Feierabendkarten: von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Inhaber von Ehrenamtskarten: Inhaber von Ehrenamtskarten erhalten 50% Ermäßigung auf die Tages-, Feierabend- und Jahreskarten. Bitte beachten Sie: Die mit *) gekennzeichneten Tarifgruppen sind nur in den Bürgerbüros in Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein und in Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, zu den üblichen Öffnungszeiten, erhältlich und nicht übertragbar. Öffnungszeiten Freibad Königsberg Montag, 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr Dienstag - Sonntag, 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr Öffnungszeiten Freibad Rüllberg Montag, 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr Dienstag, 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr Mittwoch - Sonntag, 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr Die Kassen schließen um 19.00 Uhr. Ab 01.09. schließen die Bäder bereits um 19.00 Uhr. Bei schlechtem Wetter bleiben die Freibäder geschlossen. Forstamt Kusel Achtung! Eichenprozessionsspinner Alle Jahre wieder im Frühjahr erreichen Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger die Förster im Forstamt Kusel. Auch in diesem Frühjahr werden die Förster des Forstamtes Kusel wieder vermehrt von besorgten Waldbesuchenden auf die haarigen Raupen angesprochen. Darüber hinaus rufen zuweilen Bürgerinnen und Bürger bei Ihrem Förster an und fragen nach Unterstützung bei der Beseitigung von sogenannten Gespinstnestern des Eichenprozessionsspinners auf ihrem Privatgrundstück. Wir stehen grundsätzlich gerne mit Rat und wo möglich auch mit tatkräftiger Unterstützung bei Anfragen dieser Art zur Verfügung, erläutert Förster Joachim Kunz vom Forstamt Kusel. Für die Beseitigung von besonderen Gefahrenherden auf Privatgrundstücken, wie sie z.b. von Schadinsekten ausgehen, sind wir allerdings nicht zuständig. - Das können wir beim besten Willen nicht leisten. Da sind dann spezielle Fachleute zur Schädlingsbekämpfung gefragt., so Kunz weiter. Der Eichenprozessionsspinner kommt ursprünglich in Vorderasien, dem südlichen Russland und in Südeuropa vor. Auch in Deutschland gibt es ihn schon etwa 200 Jahre. Seit etwa 2005 tritt er auch gehäuft in Rheinland-Pfalz auf. Denn als Folge des Klimawandels werden auch hier im Land die Frühjahre und Sommer immer wärmer. Er neigt besonders in Trockenjahren zu Massenvermehrungen und befällt fast ausnahmslos Stiel- und Traubeneiche sowie die Amerikanische Roteiche. Bevorzugt werden dabei lichte Eichenwälder, Bestandesränder und Einzelbäume in warmtrockenen Regionen, wie z.b. auch die Naheregion. In den Monaten Mai und Juni findet man die kleinen haarigen Raupen mit einer durchgängig dunklen Rückenpartie meist am unteren Stammbereich in ihren typischen Gespinstnestern. Von dort wandern sie quasi in Reih und Glied - gleich einer Prozession - allabendlich auf Nahrungssuche in die Baumkronen. Dort fressen sie an den frisch ausgetriebenen Blättern von oben nach unten und lassen jeweils die Mittelrippe der Blätter zurück. In den Gespinstnestern vollzieht sich auch die Häutung der älteren Raupen. Bis zu sechs Entwicklungsstadien durchläuft die Raupe, um dann als eher unscheinbarer und nachtaktiver Falter ihre Entwicklung abzuschließen. Eine Gesundheitsgefährdung geht ausschließlich von der Raupe und den Gespinstnestern aus. Die Raupen entwickeln lange Brennhaare und enthalten das Nesselgift Thaumetopein. Bei Hautkontakt mit den Raupen bzw. Brennhaaren kommt es zu starken allergischen Reaktionen, wie z.b. Ausschlag, Juckreiz, Hautentzündungen und Quaddeln. Ein Einatmen der feinen Härchen kann zur Reizung der Atemwege und zu Atemnot führen. Darüber hinaus können weitere Krankheitssymptome wie z.b. Fieberanfälle auftreten. Auch lange nach der Einwicklung der Raupen zum fertigen Schmetterling besteht noch bis zu 8 Jahren eine Gefährdung des Menschen durch die verlassenen Nester mitsamt der Häutungsresten. Waldbesuchenden empfiehlt Förster Kunz sehr eindringlich, erkennbaren Gespinstnestern auf gar keinen Fall zu nahe zu kommen und in möglichst weitem Abstand vorbei zu gehen. Der Waldbesuch muss deswegen aber nicht ausfallen. Gehen Sie auch weiterhin - wann immer Sie Zeit haben - in die abwechslungsreichen Wälder unserer Region und genießen Sie dabei die einzigartige Natur mit all ihren Schönheiten. so Kunz. Pfalzwerke AG Netzteam, Otterbach Wartungs- und Sanierungsarbeiten in Reipoltskirchen Hiermit informieren wir die Anschlussnutzer gemäß 17 Abs.2 Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz AG dringende Wartungs- und Sanierungsarbeiten im Stromversorgungsnetz durchführt. Diese Wartungsarbeiten werden vom 6. Mai bis 24. Mai in der Zeit von 8.00-16.00 Uhr in den Gemeinden Reipoltskirchen und Becherbach durchgeführt. Die Stromversorgung wird mittels Notstromaggregat gewährleistet. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich. Es muss täglich mit einer kurzen Stromunterbrechung (Kleiner 1 Minute) zwischen 12 und 16 Uhr gerechnet werden. Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam Otterbach, unter der Tel.-Nr.: 06301-705-211 zur Verfügung. Ende des amtlichen Teils ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein.

Rundschau - 68 - Ausgabe 18/2019 Gemeindenachrichten Essweiler Einladung Die Ortsgemeinde Essweiler lädt zu einer kleinen Feier anlässlich der Übergabe der Spende (Defibrillator) des Krankenpflegevereines am Sonntag, dem 5. Mai 2019 ab 14.00 Uhr in unser Dorfgemeinschaftshaus in Essweiler ein. Ein Mitarbeiter des DRK stellt uns den Defibrillator vor und gibt auch praktische Einweisung hierzu. Desweiteren wird auch über den Einsatz der Notfalldose informiert. Der Förderverein der Gemeinde Essweiler wird Kaffee und selbs tgebackenen Kuchen sowie Getränke anbieten. Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Monika Riesinger, Ortsgemeinde Essweiler Nachruf Die Freiwillige Feuerwehr Eßweiler nimmt Abschied von ihrem ehemaligen Wehrführer Horst Gilcher der am 28.02.2019 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Herr Gilcher hat in seiner Zeit als Mitglied und Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Eßweiler entscheidenden Anteil daran gehabt, unsere Wehr zu modernisieren und den Veränderungen der Zeit anzupassen. Dafür sind wir ihm zu tiefem Dank verpflichtet. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Im Namen aller Kameradinnen und Kameraden Sascha Gilcher Wehrführer Hefersweiler Nachruf Die Ortsgemeinde Hefersweiler trauert um Herrn Karl Stift der am 13.04.2019 im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Herr Stift gehörte in der Zeit vom 04.07.1984 bis 30.06.2004 dem Gemeinderat der Gemeinde Hefersweiler an. Vom 04.08.1989 bis 01.07.1994 war Herr Stift Erster Beigeordneter der Gemeinde Hefersweiler. Der Verstorbene hat seine Ehrenämter stets treu und gewissenhaft erfüllt. Seine Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit und zum Wohle der Bürger soll an dieser Stelle nochmals besonders hervorgehoben werden. Sie fordert von uns Würdigung, Dank und Anerkennung. Wir werden Herrn Stift stets ein ehrendes Andenken bewahren. Hefersweiler, im April 2019 Für die Ortsgemeinde Bernd Degen Ortsbürgermeister Heinzenhausen Vertretung Ortsbürgermeister Vom 08.05.2019 bis 15.05.2019 übernimmt die Erste Beigeordnete Sonja Wolke, Im Flur 5, Tel. 06382/1364, die Amtsgeschäfte. Lauterecken Aus der Stadtratssitzung vom 21.03.2019 Aufnahme in Folgeprogramm nach Abschluss Stadtsanierung Der Stadtrat beschließt die Aufnahme in ein Folgeprogramm für Stadtsanierung anzustreben. Mittelfristige Betriebsplanung (Forsteinrichtung) im Körperschaftswald; Einleitung des Forsteinrichtungsverfahrens Der Stadtrat beschließt, die anstehende mittelfristige Betriebsplanung durch das Land Rheinland-Pfalz durchführen zu lassen. Bildung eines Forstzweckverbandes (FZV) nach 30 Landeswaldgesetz (LWaldG); Absichtserklärung Der Stadtrat beschließt die Absichtserklärung, der Bildung eines Forstzweckverbandes zuzustimmen. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Sachspende in Form einer Parkbank mit Lehne. Anschaffung von Arbeitsfahrzeugen für den Bauhof Der Stadtrat beschließt die Beschaffung eines Transporters der Marke VW mit Doppelkabine und Pritsche, eines Transporters der Marke Ford mit Einzelkabine und mit 3-Seiten-Kipper, sowie eines Traktors der Marke Valtra. Antrag der FDP-Fraktion; Wirtschaftlichkeits- bzw. Folgekostenberechnung nach DIN 18960 für Hauptstraße 45 Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Folgekostenberechnung für das Anwesen Hauptstraße 45. Reipoltskirchen Wiederaufnahme Amtsgeschäfte Ab 01.05.2019 übernimmt Ortsbürgermeister Ernst Eckert die Amtsgeschäfte. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Samstag, den 04.05.2019 18.00 Uhr Deimberg, Volkslieder-Gottesdienst Sonntag, den 05.05.2019 10.00 Uhr Grumbach, Gottesdienst zur Konfirmation mit Abendmahl, Chor und Posaunenchor Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Sonntag, 05.05.2019 09.15 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler 10.15 Uhr Gottesdienst in Hundheim Montag, 06.05.2019 18.00 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Dienstag, 07.05.2019 17.45 Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) 19.00 Uhr Nachtreffen Konfirmationsjahrgang 2019 (Jugendheim) Mittwoch, 08.05.2019 09.30 Uhr Seniorenkreis Hinzweiler - gemeinsames Frühstück (Jugendheim) Donnerstag, 09.05.2019 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienste Jubelkonfirmation, 05.05.2019 10:00 Uhr Bosenbach (A) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, 02.05.2019 10:00 Uhr Wolfstein Wort-Gottes-Feier im Seniorenheim Haus Königsland / Diakon Rhein 17:00 Uhr Lauterecken Probe der Kommunionkinder in der Kirche Freitag, 03.05.2019 Ab 09:00 Uhr Krankenkommunion in den einzelnen Gemeinden 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Samstag, 04.05.2019 10:00 Uhr Lauterecken Probe der Kommunionkinder in der Kirche 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Sonntag, 05.05.2019 09:30 Uhr Kaulbach Stiftamt für Liesel und Alfred Schwickert /ohne Ansprache 10:45 Uhr Lauterecken Erstkommunionfeier 13:40 Uhr Lauterecken Gelegenheit zur Beichte 14:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier in polnischer Sprache, Maiandacht 18:00 Uhr Wolfstein Dankandacht der Kommunionkinder / ohne Ansprache mit Segnung der Andachtsgegenstände

Rundschau - 69 - Ausgabe 18/2019 Dienstag, 07.05.2019 18:00 Uhr Reipoltskirchen Sterbeamt für Eveline Paul, anschließend Maiandacht Mittwoch, 08.05.2019 09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier anschließend Maiandacht Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, 5. Mai 2019 10.00 Uhr Lauterecken in der Prot. Kirche Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, 05.05.2019 Gottesdienst Niederkirchen 10.00 Uhr Protestantische Kirchengemeinde Odenbach Samstag, 4. Mai 2019 17.00 Uhr Gangloff mit Taufe 18.15 Uhr Becherbach Evang. Kirchengemeinde Offenbach- Niedereisenbach-Wiesweiler Freitag, der 03.05.2019 um 19:15 Uhr, Friedensgebet in der kath. Kirche St. Peter und Paul in Offenbach Sonntag, der 05.05.2019 um 11:00 Uhr, Konfirmation Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Freitag, 03.05.2019 Offenbach, St. Peter und Paul, 19.15 Uhr Friedensgebet Samstag, 04.05.2019 Offenbach, St. Peter und Paul, 18.00 Uhr Hl. Messe Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg Sonntag, 05.05.2019 18:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach Dienstag, 07.05.2019 14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg 17:00 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Mittwoch, 08.05.2019 16:00 Uhr Offener Spieletreff für jung und alt im Jugendraum Rothselberg Sonntag, 12.05.2019 09:15 Uhr Gottesdienst zur Jubelkonfirmation in der Kirche Eßweiler Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, 05.05.2019: 10.15 Uhr St. Julian Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Samstag, 04.05.2019 18.00 Uhr Gottesdienst (Kirche Oberweiler-Tiefenbach) Sonntag, 05.05.2019 10.00 Uhr Gottesdienst (Prot. Kirche Wolfstein) Montag, 06.05.2019 14.30 Uhr Strickcafé (Pfarrsaal Wolfstein) Dienstag, 07.05.2019 19.30 Uhr Chorprobe der Ökumenischen Chorgemeinschaft (Pfarrsaal Wolfstein) Mittwoch, 08.05.2019 14.30 Uhr Frauenbund (Pfarrsaal Wolfstein) Freitag, 10.05.2019 15.30 Uhr Präparandentag der Region (Janusz-Korczak-Schule, auterecken) Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim Donnerstag, 02.05.2019 10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschl. Krankenkommunion 18.30 Uhr Feierliche Eröffnung der Maiandacht (Raumbach) Dienstag, 07.05.2019 20.00 Uhr Kirchenchorprobe Termine Vereine Veranstaltungen Schützenverein Cronenberg Dorffest Der Schützenverein Cronenberg lädt ein zum Dorffest am Sonntag, den 19.05.2019 ab 11.00 Uhr am oder im Schützenhaus. Zum Mittagessen gibt Rollbraten vom Holzgrill mit Salaten, danach Kaffee und Kuchen. Landfrauenverein Essweiler Gesundheitskurs Thema: Bewegungsprogramm - Das 1 x 1 für Ihre Gesundheit - Kleine Einheiten gegen Verspannungen u. für mehr Beweglichkeit im Tagesablauf. Dauer: ca. 1 ½ Std Referentin: Frau Marlene Katzenberg-Probst Termin: Montag den 06.05. 19 um 19.00 Uhr Ort: DGH Essweiler Anmeldung erforderlich bis Donnerstag den 2. Mai 19 bei Heidrun, Tel. 06304 / 52 57! Wanderteam Wanderung Die Zwölf Hallo liebe Wanderfreunde! Wir treffen uns am Montag den 6. Mai um 19.00 Uhr auf dem Windhof (Friedhof) zu unserer nächsten Wanderung! Wir freuen uns auf euch und hoffen auf gutes Wanderwetter. Herzliche Einladung an alle die gerne mit uns wandern wollen! Neuwanderer und Anregungen sind herzlich willkommen! Bis dann.

Rundschau - 70 - Ausgabe 18/2019 SV Hinzweiler Wahlen beim SV Hinzweiler Die Wahlen in der Mitgliederversammlung des SV Hinzweiler brachten folgendes Ergebnis: 1. Vors.: Werner Lang Stellvertreter: Günter Klumpp, Monika Fadel, Benjamin Schwambach Vereinsausschuss: Werner Lang (Fußball), Günter Klumpp (Karate), Monika Fadel (Turnen), Gerd Dippi (Tennis), Harry Emrich (Platzwart), David Kalweit, Felix Schwambach, Kai-Uwe Wahl, Michael Leske Kassenprüfer: Gerd Dippi und Herbert Mäurer Das Foto zeigt die für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrten Mitglieder gemeinsam mit dem Ehrenvorsitzenden Gerd Dippi und dem alten und neuen Vorsitzenden Werner Lang. Hinten: Felix Schwambach, Gerd Dippi, Ralf Bartel, Petra Blümling, Vorne: Herbert Mäurer, Hans-Jürgen Leppla, Elfriede Drumm, Werner Lang Schwof mit den Muppets Das Tanzvergügen der besonderen Art: im alten Festsaal mit live Musik das Tanzbein wie in früheren Zeiten schwingen! 4. Mai 2019 ab 18 Uhr Eintritt 8,- Sommersaal 67744 Hoppstädten Im Winkel 6 www.facebook.de/hoppstaedtensommersaal Karten: sommersaal@web.de SG Perlbachtal Meisterschaftsspiele Sportplatz in Bretzenheim B-Junioren, Samstag, 04.05.2019, 16.30 Uhr Degenia Bad Kreuznach - JSG Perlbachtal Kreisliga Sportplatz in Hoppstädten E - Junioren Samstag, 04.05.2019, 13.00 Uhr JSG Perlbachtal - SG Weinsh/ Waldböckelh. Kreisklasse Sonntag, 05.05.2019, 15.00 Uhr SG Perlbachtal I - SV Mörschied II B-Klasse Birkenfeld Ost Wanderverein Jettenbach Rundwanderung Wanderverein Jettenbach: Am Sonntag, (05.05.2019) laden wir zu einer Rundwanderung auf dem Potzberg mit Fam. Udo Schank ein. Abfahrt um 13.30 Uhr am Eugen-Kleemann-Platz, mit PKW. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Arbeiter-Musikverein e.v. 1882 Jettenbach Einladung Generalversammlung An alle Mitglieder Liebe Mitglieder des Arbeiter Musikvereins Jettenbach, hiermit lade ich Euch ganz herzlich zu unserer Generalversammlung am Freitag den 17. Mai 2019, 20.00 Uhr ins Gasthaus Göttel ein. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden - Abstimmung über die Tagesordnung (Wünsche für Ergänzungen/Änderungen) - Totengedenken - Bericht des 1. Vorsitzenden mit Aussprache - Ehrungen - Bericht des Dirigenten mit Aussprache - Bericht des Kassenwarts mit Aussprache - Bericht der Kassenprüfer mit Aussprache - Entlastung der Vorstandschaft - Anträge auf Satzungsänderungen - Neuwahlen - Verschiedenes, Wünsche, Anträge Weitere Anträge sind bis spätestens 1 Woche vorher schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen! ASV Langweiler/Merzweiler Meisterschaftsspiele Termine ASV Langweiler/Merzweiler A-Junioren: Samstag, 04.05.2019 16:30 Uhr in Buhlenberg SV Buhlenberg - ASV 2.Mannschaft: Sonntag, 05.05.2019 13:00 Uhr in Mittelreidenbach SV Mittelreidenbach 2 - ASV 2 1.Mannschaft: Sonntag, 05.05.2019 15:00 Uhr in Mittelreidenbach SV Mittelreidenbach - ASV AWO Lauterecken Senioren-Frühlingskaffee Die AWO Lauterecken lädt herzlich zum Senioren-Frühlingskaffee ein. Wir treffen uns am Samstag, 4. Mai, ab 14.30 Uhr im Bürgersaal, Schulstr. 10. Die Firma Hörgeräte Ritter wird mit Informationen über gutes Hören da sein und kostenlose Hörtests anbieten. Außerdem wird die junge Sängerin Sandra uns mit ein paar Liedern erfreuen. Tafel Lauterecken e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder und Freunde der Tafel Lauterecken, zu einer Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes am Mittwoch, 8. Mai um 19:00 Uhr in Lauterecken, Bürgersaal im Dienstleistungszentrum, Schulstr. 10 lade ich Sie herzlich ein. 1. Geschäftsbericht des Vorstandes a) Bericht des Vorsitzenden b) Kassenbericht c) Aussprache zu a) und b)

Rundschau - 71 - Ausgabe 18/2019 2. Bericht der Kassenprüfer 3. Entlastung des Vorstandes 4. Genehmigung der Jahresrechnung 5. Neuwahl des Vorstandes a) 1. Vorsitzende(r) b) 2. Vorsitzende(r) c) Kassenführer(in) d) Schriftführer(in) e) bis zu 9 Beisitzerinnen oder Beisitzer 6. Wahl der Kassenprüfer(innen) 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Ich hoffe auf eine zahlreiche Teilnahme und freue mich über ein Wiedersehen. SPD Ortsverein Lauterecken Einladung zum Familientag Der SPD Ortsverein Lauterecken lädt zum Familientag am Sonntag, den 5. Mai 2019 um 11.00 Uhr in die Fischerhütte nach Medard ein. Thema: Rückblick auf die Legislaturperiode 2014-2019. Ehrungen 25-, 30-, 40- und 50-jährige Mitgliedschaft. Eine besondere Ehrung erfährt Rolf-Dieter Suffel für 50 Jahre Mitgliedschaft und die Auszeichnung mit der Willy Brand Medaille. Landfrauenverein Nußbach Frühlingsfest Der Landfrauenverein Nußbach lädt ein zu einem Frühlingsfest am 10. Mai 2019 um 19.00 Uhr am ehemaligen Tennisheim. Es werden diverse Getränke angeboten (Boule mit und ohne Alkohol usw) sowie belegte Baquetts. Einladung ergeht an alle Bürger. Um planen zu können bitten wir um Voranmeldung bis zum 5. Mai 2019 bei Claudia Leipner, 06364/7191. Es freut sich auf euer Kommen der Landfrauenverein Nußbach. Feuerwehrförderverein Odenbach Mitgliederversammlung Am 19.05.2019 um 13:00 Uhr findet im Feuerwehrhaus in Odenbach die jährliche Mitgliederversammlung des Feuerwehrfördervereins Odenbach statt. Folgende Tagesordnungspunkte sind angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Verschiedenes Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Teilmnahme und hoffen auf einen regen Besuch. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Kurs in Nahrungszubereitung: 5 Zutaten - 1 Gericht Am Donnerstag, den 02.05.2019, findet um 20.00 Uhr im Gemeindeund Feuerwehrhaus in Offenbach-Hundheim der o.g. Kurs statt. Referentin: Frau Beate Fritsch. Teller und Besteck bitte mitbringen! Förderverein für die Gemeinde Offenbach-Hundheim Einladung Alle Mitglieder des Fördervereines, und Interessierte Bürgerinnen und Bürger, laden wir ein, am 06.05.2019, 20.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in der Brückengasse. 1. Informationen über das Winzerfest. Durchführung und Handlungsbedarf. Erfahrungsbericht der letzten Jahre von Andre Backes. Ausblick auf das Jahr 2019. 2. Mögliche Unterstützung durch die Ortsgemeinde. 3. Wie kann der Förderverein bei der Organisation und Durchführung des Winzerfestes mitwirken. Landfrauen Ortsverein Rutsweiler a. d. Lauter Kochkurs Beginn: 19:00 Uhr Ort: Bürgerhaus Rutsweiler Thema: 5 Zutaten aus der Region (schnelle Küche - Superfood) Kursleiterin: Frau Beate Fritsch Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. 90 Kurs Nahrungszubereitung Am: Freitag, den 03.05.2019 Landfrauen St. Julian Am 09.05.2019 um 14:30 Uhr findet der gemütliche Kaffeenachmittag für unsere Mitglieder im DGH Gumbsweiler statt. Die Teammitglieder spendieren den Kuchen. Der Automobilclub Königsberg e.v. im ADAC lädt seine Mitglieder und ihre Partner zum diesjährigen Familienfest ein. Wir treffen uns am Samstag, den 11. Mai 2019 um 12.00 Uhr auf der CVJM Hütte in Wolfstein zum Mittagessen, das von unseren versierten Hobbyköchen zubereitet wird und verbringen gemeinsam den Nachmittag. Es wird um die Anmeldung zur Teilnahme bei dem Vorstand Herrn Klaus Jung gebeten. Stadtbücherei Wolfstein Jahreshauptversammlung des Fördervereins Die Jahreshauptversammlung, die der Förderverein der Stadtbibliothek für April geplant hatte, musste der Vorsitzende wegen Erkrankung absagen. Neuer Termin ist Montag, der 13. Mai um 19.30 in der Bücherei. Alle Mitglieder werden auf diesem Weg dazu eingeladen. Der Tagesordnung sieht die Entlastung des Vorstandes vor. Außerdem ist ein Rückblick auf 2018 und eine Programmvorschau für das laufende Jahr vorgesehen. VdK Die VdK Kreisgeschäftsstelle Kusel ist am 02.05.2019 geschlossen. 26. Mai 2019: Wählen gehen eigene Kommune mitgestalten! Von der Geburt, über Kindergarten, Schule bis zum Tod prägt die kommunale Selbstverwaltung mit ihren Angeboten alle Lebensbereiche der Menschen. Hier treffen die Bürgerinnen und Bürger am häufigsten und intensivsten auf den Staat. Ob neuer Wohnraum, mehr Mobilität, Kinderfreundlichkeit, ein seniorengerechtes Umfeld oder mehr Klimaschutz - wenn am 26. Mai die Räte und Bürgermeisterämter neu gewählt werden, werden gleichzeitig vor Ort die Weichen für die Zukunft gestellt. Nur wenn Demokratie vor Ort funktioniert und die Menschen sich bei der Wahl mit ihrer Stimme einbringen, prägt dies auch die anderen politischen Ebenen, vom Land über den Bund bis nach Europa. Gerade weil die Kommunalwahl mit der Europawahl zusammenfällt, können die Wählerinnen und Wähler nicht nur ihre Kommune mitgestalten, sondern gleichzeitig ein klares Signal für ein Europa in Frieden, Freiheit und Gemeinsamkeit senden. Familien leben Vielen Dank für die mir entgegengebrachten Geschenke und Aufmerksamkeiten anlässlich meines 90. Geburtstages. Nußbach, den 17.04. 2019 Katharina Höck

Rundschau - 72 - Ausgabe 18/2019 Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrtstore Wir beraten Sie gerne! Tel.: 06385 / 870 Fax: 5696 Friedhofstr. 6 66879 Fockenberg-Limbach Geschäftsanzeigen online aufgeben: anzeigen.wittich.de KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten 67700 Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. (0 63 63) 99 43 89 Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen 8 84 76 97 Ambulante OP's Hühner u. Mastküken zu verkaufen. Otterbach, Tel. 0175-2783620 Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: 06303 2844 Mobil: 0151 16305416 Fax: 06303 1283 r.anspach@wittich-foehren.de www.wittich.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen