Vergünstigungen für die energieintensive Industrie in der Energieund Klimapolitik



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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7960 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Lisa Paus, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7450 Vergünstigungen für die energieintensive Industrie in der Energieund Klimapolitik Vorbemerkung der Fragesteller DerenergieintensivenIndustriekommtinderKlima-undEnergiepolitikeine Schlüsselrollezu.SieisteinwichtigerZuliefererfürdieHerstellervonerneuerbarenEnergienundKlimaschutztechnik,trägtaberselbstinerheblichemUmfangzumEnergieverbrauchundzumAusstoßklimaschädlicherTreibhausgasemissionenbei.EhrgeizigeZielefürKlimaschutzundEnergieeffizienzsind ohneverstärkteanstrengungenauchinderenergieintensivenindustrienichtzu erreichen. InderBundesrepublikDeutschlandgeltenfürdieenergieintensiveIndustrie jedochzahlreichesonderregelungen,diedenanreizderunternehmensenken, inklimaschutz,effizienzunderneuerbareenergienzuinvestieren.einestudie derclimatepolicyinitiativeberlinvomjuni2011kommtzudemergebnis, dassalleinimjahr2010rund7mrd.euroansteuervergünstigungenundumlagebefreiungenfüreinerelativkleinezahlvongroßunternehmenmithohem Energieverbrauch gewährt wurden. 1.WiehochistnachdenErkenntnissenderBundesregierungdiejährliche EntlastungderenergieintensivenIndustrieinDeutschlanddurchVergünstigungen oder Ausnahmen bei Energiesteuern oder Umlagen? ImdeutschenRechtwirdderBegriffderenergieintensivenIndustrienicht bzw.nichteinheitlichverwandt.sosindbeispielsweisedievoraussetzungendes BegünstigtenkreisesfürreduzierteNetzentgeltezuunterscheidenvondenAn- forderungeninderbesonderenausgleichsregelungimerneuerbare-energien- Gesetz (EEG)odervonderUmlagenachdemKraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage).BeiderkostenlosenZuteilungvonEmissionsberechtigungen existierenkeinebesonderenregelnfürdieenergieintensiveindustrie.im Energiesteuer-undStromsteuerrechtgibtesmitBlickaufdieinternationale WettbewerbsfähigkeitSteuervergünstigungenfürUnternehmendesProduzierendenGewerbes.EinegesondertestatistischeAuswertungderBegünstigungen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 29.November 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/7960 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode speziellfürenergieintensiveunternehmenwirdnichtgeführt.vordiesemhintergrundisteineaussagezudenjährlichenentlastungenderenergieintensiven Industrie nicht möglich. Zu den Einzelbereichen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2.WiehochwarinsbesonderediefinanzielleEntlastungderenergieintensiven Industrie zuletzt pro Jahr durch a)diebesondereausgleichsregelungdeserneuerbare-energien-gesetzes (EEG), AufGrundlagederimOktober2009veröffentlichenPrognosedatenderÜbertragungsnetzbetreiber (ÜNB)lagdieEEG-UmlageimJahr2010bei2,05Cent/ kwh,dasgesamteentlastungsvolumenderbesonderenausgleichsregelungim EEGbetrugknapp1,2Mrd.Euro.DieserWertschließteineEntlastungder Schienenbahnen in Höhe von etwa 75 Mio. Euro ein. DieseitAugust2011vorliegendeEEG-JahresabrechungderÜNBzeigtallerdings,dassdieBesondereAusgleichsregelungimletztenJahrdeutlichstärker inanspruchgenommenwurde,alsursprünglicherwartet.beieinerjahresscharfenkalkulationaufgrundlagederist-werteergibtsichfür2010eine EEG-Umlagevonetwa2,3Cent/kWhundeineEntlastungswirkungvoninsgesamtetwa1,5Mrd.Euro,davonknapp100Mio.EurozugunstenstromintensiverSchienenbahnen.Siehehierzuu.a.einunterwww.erneuerbare-energien.de/ inhalt/46871/39882/abrufbareshintergrundpapierdesbundesministeriumsfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. b)diebegünstigungbeiderumlagenachdemkraft-wärme-kopplungsgesetz (KWK-Umlage), NachdenzuletztveröffentlichtenDatenfürdasJahr2009beliefsichder BeitragderbegünstigtenIndustriezurFinanzierungderKWK-Umlagefür denüber100gwhhinausgehendenstromanteilauf0,025ct/kwhgegenüber 0,05ct/kWhfürdieanderenbegünstigtenAbnehmerund0,18ct/kWhfüralle anderenverbraucher.diejahresabrechnungenwerdenunterwww.eeg-kwk.net/ de/index.htmveröffentlicht.dabeiwerdenzwardiebeiträgederverschiedenen KategorienvonEndnutzernzurDeckungderKostenderUmlage,jedochkeine konkretendatenzumabsolutenumfangderentlastungderstromintensiven Industrieerfasst.AusdenDatenlässtsichjedochschlussfolgern,dassdie EntlastungfürdiesodefiniertestromintensiveIndustrieindiesemJahrrund 45Mio.EurobeieinemGesamtaufkommenderKWKG-Förderungvonrund 490 Mio. Euro betrug. c) verminderte Konzessionsabgaben für Sondervertragskunden, KonkreteDatenzurHöhederEntlastungvonGroßabnehmernvonStromund GasbeiderKonzessionsabgabeimVergleichzuanderenKundengruppenliegenderBundesregierungnichtvor.DieKonzessionsabgabensindEinnahmen derkommunen,diediesealsgegenleistungausdemabschlussvonkonzessionsverträgen mit den Energieversorgungsunternehmen erhalten. d)reduzierte individuelle Netzentgelte, Zuunterscheidenistzwischendenseit2005existierendenFällender atypischen Netznutzung nach 19Absatz2Satz1derStromnetzentgeltverordnunginder biszum3.august2011geltendenfassungvom25.juli2005undder gleichmäßigennetznutzungdurchstromintensiveunternehmen nach 19Absatz2

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7960 Satz2derStromnetzentgeltverordnunginderbiszum3.August2011geltenden Fassung vom 21. August 2009. FürdieatypischeNetznutzungnach 19Absatz2Satz1derStromnetzentgeltverordnung (2005)gibtdieBundesnetzagenturfür2010einvoraussichtliches Entlastungsvolumen der Regelung von annähernd 137 Mio. Euro an. FürdiegleichmäßigeNetznutzungdurchstromintensiveUnternehmennach 19Absatz2Satz2derStromnetzentgeltverordnung (2009)gibtdieBundesnetzagenturfür2010einvoraussichtlichesEntlastungsvolumenderRegelung von annähernd 43 Mio. Euro an. 1 e) den Spitzenausgleich bei der Ökosteuer, DerSpitzenausgleichbeiderEnergie-undderStromsteuerwirdnichtnur besondersenergieintensivenunternehmengewährt.anspruchsberechtigtsind beivorliegenderweiterengesetzlichenvoraussetzungen (z.b.überschreitung dessog.sockelbetrages;vergleichsrechnungmitderrentenversicherung) Unternehmen des Produzierenden Gewerbes allgemein. 2 Nachdem23.SubventionsberichtderBundesregierungbetrugendieSteuermindereinnahmenfürdievorgenanntenSteuerbegünstigungenimJahr2010für 55desEnergiesteuergesetzes (EnergieStG)173Mio.Euroundfür 10des Stromsteuergesetzes (StromStG)1766Mio.Euro.EinestatistischeAuswertungfüreineZuordnungderbegünstigtenUnternehmenzudeneinzelnen Wirtschaftszweigen (unddementsprechendauchzubesondersenergieintensiven Branchen) wird nicht geführt. f) die Energiesteuerbefreiung für bestimmte Verfahren und Prozesse, AufdieSteuerentlastungbeiderEnergie-undStromsteuerfürbestimmte (energieintensive)prozesseundverfahrenentfielennachdem23.subventionsberichtderbundesregierungimjahr2010insgesamtsteuermindereinnahmen inhöhevon983mio.euro (590Mio.EurofürdieEnergiesteuerentlastung nach 51EnergieStGund393Mio.EurofürdieStromsteuerentlastunggemäß 9aStromStG).Nachdem23.SubventionsberichtderBundesregierungerhalten3176UnternehmeneineEnergiesteuerentlastungnach 51EnergieStG und 1 007 Unternehmen eine Stromsteuerentlastung nach 9a StromStG. g)dieallgemeinenenergie-undstromsteuerermäßigungenfürdasproduzierende Gewerbe, DieallgemeineSteuerermäßigungbeiderEnergie-undderStromsteuerwird nichtnurbesondersenergieintensivenunternehmengewährt.anspruchsberechtigtsindbeivorliegenderweiterengesetzlichenvoraussetzungen (z.b. Überschreitungdessog.Sockelbetrages)UnternehmendesProduzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft allgemein. 3 Nachdem23.SubventionsberichtderBundesregierungbetrugendieSteuermindereinnahmenfürdievorgenanntenSteuerbegünstigungenimJahr2010für 54EnergieStG318Mio.Euroundfür 9Absatz3StromStGa.F.2200 Mio.Euro.EinestatistischeAuswertungfüreineZuordnungderbegünstigten 1DerGesetzgeberhatimZugederNeuregelungderenergiewirtschaftlichenVorschriften 19Absatz2 StromNEV novelliert (Beschluss vom 30. Juni 2011). 2Nachdem23.SubventionsberichtderBundesregierungerhalten11473UnternehmeneineEnergiesteuerentlastungnach 55EnergieStGund23419UnternehmeneineStromsteuerentlastungnach 10StromStG. 3Nachdem23.SubventionsberichtderBundesregierungerhalten20046UnternehmeneineEnergiesteuermäßigungnach 54EnergieStGund96857UnternehmeneineStromsteuerermäßigungnach 9 Absatz 3 StromStG a. F. (bzw. seit Anfang 2011 nach 9b StromStG).

Drucksache 17/7960 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode UnternehmenzudeneinzelnenWirtschaftszweigen (unddementsprechend auch zu besonders energieintensiven Branchen) wird nicht geführt. h) die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten? ImEmissionshandelbestehenderzeitkeinebesonderenEntlastungsregeln,die speziell für energieintensive Industrien gelten. 4 3.WelchefinanziellenVorteilegenießtdieenergieintensiveIndustriedurch diesenkungdesbörsenpreisesfürstromalsfolgedesausbausdererneuerbaren Energien (sog. Merit-Order-Effekt)? AufdieAntwortderBundesregierungzurSchriftlichenFrage151aufBundestagsdrucksache 17/7312 wird verwiesen. 4.WievielekostenloszugeteilteEmissionszertifikatehatdieIndustrieinden Jahren2005bis2010jeweilsnichtbenötigt,undwelchenMarktwerthatten diese Zertifikate? IndererstenHandelsperiodedesEU-Emissionshandels (2005bis2007)waren EU-weitmehrZertifikateausgegebenwordenalsdiebetroffenenAnlagenfür ihreemissionenbenötigten.daherfielderpreisderzertifikateaufnahezu 0Euro.IndenJahren2008bis2010habendieIndustrieanlageninsgesamt 66MillionenZertifikatemehrzugeteiltbekommen,alssiezurAbdeckungihrer Emissionenbenötigten.BeieinemDurchschnittspreisvon17Euroentspricht dieseinemgesamtwertvonetwa1,1mrd.euro;beieinemgegenwärtigen Marktpreis von 10 Euro einem Gesamtwert von 660 Mio. Euro. 5.WieverteilensichdieEntlastungswirkungenaufdieeinzelnenenergieintensivenBranchen,insbesonderedieAluminium-,Stahl-,Papier-und Chemieindustrie? DieEntlastungswirkungenimRahmenderBesonderenAusgleichregelungdes EEGverteilensichimJahr2011zu27ProzentaufdieChemiebranche,zu 17ProzentaufdiePapierbranche,zu15ProzentaufdieStahl-undMetallbrancheundzu11ProzentaufdieNichteisen-Metallbranche.Unterdensonstigen30ProzentbefindensichBetriebeausderZementherstellung,desHolzgewerbes,dersonstigenMetallerzeugungund-bearbeitung,desErnährungsgewerbes sowie der Energieversorgung. VonderRegelungnach 19Absatz2Satz1derStromnetzentgeltverordnung (2005)profitierteninsbesonderePumpspeicherwerkemiteinemAnteilam Entlastungsvolumen von ca. 87 Prozent. IndenAnwendungsbereichdes 19Absatz2Satz2derStromnetzentgeltverordnung (2009)fieleninsbesondereUnternehmenderChemie- (ca.29prozentanteilamentlastungsvolumen),metall- (ca.67prozent)undglasindustrie (ca. 3 Prozent). ZudenweitereninderAntwortzuFrage2genanntenEntlastungsregelnliegen derbundesregierungkeinebranchenspezifischendatenvorbzw.werdenkeine gesonderten statistischen Auswertungen geführt. 4ImJahr2010erhieltendie1645vomEmissionshandelerfasstenAnlageninsgesamtrund396MillionenZertifikatekostenloszugeteilt.HiervonentfielenaufIndustrieanlagenetwa117MillionenZertifikate zu einem Gesamtwert von knapp 1,67 Mrd. Euro.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7960 6.AufwelcheGesamthöhebelaufensichdieinFrage2genanntenEntlastungenseitEinführungderjeweiligenAusnahme-undSonderregelungenbis heute (bitte tabellarisch nach Vergünstigung und Jahren)? VondeninderAntwortzuFrage2genanntenEntlastungenmitspeziellemBezug zurenergieintensivenindustrieliegenderbundesregierungzudenindernachfolgendentabelledargestelltenbereichenhistorischedatenvor.aufgrunddes nichtvollständigendatenmaterialsundderunterschiedlichenadressatenkreise ist die Angabe einer Gesamthöhe nicht möglich. DieInformationenzurEnergiesteuer-undStromsteuerentlastungfürbestimmte (energieintensive)prozesseundverfahrenergebensichausdenjeweiligen Subventionsberichten der Bundesregierung. Jahr Ersparnisse der Begünstigten aufgrund 16, 40ff. EEG (in Mio. ) 200320 2004270 2005290 Energiesteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren gem. 51 EnergieStG (in Mio. ) 5 Stromsteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren gem. 9a StromStG (in Mio. ) 6 200643511716 2007560560300 2008720586300 2009700586367 20101400590393 DiejeweiligenSubventionsberichtederBundesregierungweisendarüber hinausdiehistorischehöhederallgemeinensteuerermäßigungbeiderenergiesteuerundstromsteuerfürunternehmendesproduzierendengewerbesund UnternehmenderLand-undForstwirtschaftsowiedieHöhedesSpitzenausgleichs für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes aus. 5DieEnergiesteuerentlastungfürbestimmteProzesseundVerfahrenistam1.August2006inKraft getreten. 6DieStromsteuerentlastungfürbestimmteProzesseundVerfahrenistam1.August2006inKraftgetreten.

Drucksache 17/7960 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Im Einzelnen weisen die Subventionsberichte der Bundesregierung hierzu folgende Zahlen aus: JahrAllgemeine Steuerermäßigunggem. 25 MinöStG a.f. bzw. 54 EnergieStG (in Mio. ) 7 Spitzenausgleich gem. 25a MinöStG a.f. bzw. 55 EnergieStG (in Mio. ) 8 Allgemeine Steuerermäßigung gem. 9 Absatz3 StromStG a.f. (in Mio. ) 9 19994091227 20007162250 Spitzenausgleich gem. 10 StromStG (in Mio. ) 10 2001957152710210 2002994153170280 2003145724018501700 2004159424018501700 200534224018501700 200631324018501700 200723617021001700 200831516221001800 200931714622001758 201031817322001766 7.WelcheAuswirkungenhabendieinFrage2genanntenVergünstigungen aufdiestrompreisefürprivathaushalte,gewerbeunddienstleistungen und die nicht energieintensive Industrie? Zu Buchstabea DieEntlastungderenergieintensivenUnternehmendesProduzierenden GewerbesaufgrundderbesonderenAusgleichsregelführteimJahr2010bei dereeg-umlagefürdieprivathaushalte,gewerbeunddienstleistungenund dienichtenergieintensiveindustriezueinermehrbelastunginhöhevonrd. 0,3Cent/kWh (BasisÜNB-Prognose)bzw.rd.0,35Cent/kWh (BasisIst- Werte). 7DieSteuerbegünstigungstatbeständein 25MinöStGa.F.bzw. ab1.august2006 54 EnergieStGbeziehensichaufUnternehmendesProduzierendenGewerbesundUnternehmender Land-undForstwirtschaft. 25MinöStGa.F.beinhaltetedarüberhinausdieSteuerbegünstigungfür diestromerzeugungundfürkwk-anlagen (ab1.august2006in 53EnergieStGgeregelt).Eine gesonderteausweisungderimrahmendes 25MinöStGa.F.aufdieallgemeineSteuerermäßigung fürunternehmendesproduzierendengewerbesbzw.unternehmenderland-undforstwirtschaftzurückzuführendensteuermindereinnahmeneinerseitsundderaufdiesteuerbegünstigungfürdiestromerzeugungundfürkwk-anlagenzurückzuführendensteuermindereinnahmenandererseitserfolgt seit2005.diewertefürdiejahre1999bis2004weisendementsprechenddiesteuermindereinnahmen aus beiden Bereichen aus. 8IndenJahren1999und2000warengenauereBerechnungenderSteuermindereinnahmenwegenunzureichenden Datenmaterials nicht möglich. 9DerSteuerbegünstigungstatbestandin 9Absatz3beziehtsichaufUnternehmendesProduzierenden GewerbesundUnternehmenderLand-undForstwirtschaft.SeitAnfangdesJahres2011istdieallgemeine Steuerermäßigung in 9b StromStG geregelt. 10 In den Jahren 1999 und 2000 waren genauere Berechnungen der Steuermindereinnahmen wegen unzureichenden Datenmaterials nicht möglich.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7960 Zu Buchstabe b DieKostenderKWK-FörderungwerdenvollständigüberdieUmlagefinanziert.EntsprechenderhöhensichdieBeiträgederübrigenVerbraucherbei Begünstigung einzelner Gruppen. Zu Buchstabec ZudenAuswirkungenverminderterKonzessionsabgabenfürSondervertragskundenaufdieo.g.VerbrauchergruppenliegenderBundesregierungkeine Daten vor. Zu Buchstabed DieFragelässtsichpauschalnichtbeantworten,daesimJahr2010noch keinenbundesweitenwälzungsmechanismusgab (sieheantwortzufrage2d). DieAuswirkungenderreduziertenNetzentgeltedifferierendahervonNetzgebiet zu Netzgebiet. Zu den Buchstaben e bis g DieSteuerbegünstigungenfürdieenergieintensiveIndustriehabenkeinen nachweisbareneinflussaufdiestromkostenvonprivathaushaltenundvon GewerbeundDienstleistungenunddienichtenergieintensiveIndustrie.DieallgemeineSteuerermäßigungbeiderEnergiesteuerundStromsteuerfürUnternehmendesProduzierendenGewerbesundUnternehmenderLand-undForstwirtschaftsowiederSpitzenausgleichfürUnternehmendesProduzierenden GewerbesführenimErgebniszuentsprechendniedrigerenStromkostenbeiden begünstigten Unternehmen. Zu Buchstabeh DieAuswirkungenaufdieo.g.Endverbrauchergruppensindnichtdarstellbar. DieStrompreisefürPrivathaushalte,GewerbeundDienstleistungenunddie nichtenergieintensiveindustriewerdenvondenstromgestehungskostendes Grenzkraftwerks bestimmt. In diese ist der CO 2 -Preis eingepreist. 8.WelcheneuenVergünstigungenfürdieenergieintensiveIndustriehatdie BundesregierungimRahmenihresEnergiekonzeptsbeschlossen,undmit welcherzusätzlichenfinanziellenentlastungswirkungrechnetsiedadurch? DieBundesregierunghatinihremEnergiekonzeptvom28.September2010 keinezusätzlichenfinanziellenentlastungenfürdieenergieintensiveindustrie beschlossen. DieKompensationszahlungenfürindirektePreiseffektedesEmissionshandels beistromintensivenunternehmenab2013werdenimenergiekonzepterwähnt. 9.PlantdieBundesregierungweitereVergünstigungenfürdieenergieintensiveIndustrieeinzuführenoderbestehendeeinzuschränken,undwennja, in welchem Umfang? DieBundesregierungbeabsichtigt,Kompensationszahlungenfürindirekte PreiseffektedesEmissionshandelsbeistromintensivenUnternehmenab2013 einzuführen.dafürsindimwirtschaftsplanentwurf2012dessondervermögens Energie-undKlimafondsinderFinanzplanungab2013biszu500Mio.Euro/ Jahrvorgesehen,sowienachRegierungsbeschlussgegebenenfallsauchdarüber hinaus.dieausgestaltungdernationalenregelunghängtentscheidendvon entsprechendenbeihilfeleitliniendereu-kommissionab,diebisanfang2012 vorliegen sollen.

Drucksache 17/7960 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DarüberhinausgibtesderzeitkeinePlanungenderBundesregierung.ZumgeplantenNachfolgemodellzurSpitzenausgleichsregelungsiehedieAntwortzu Frage12. 10.InwieweiterachtetdieBundesregierungdiederzeitigenEntlastungenbei SteuernundUmlagennochalsnotwendigundhatdiesbezüglicheine ÜberprüfungseitensderBundesregierungstattgefunden,undwennja, wann? InDeutschlandsindEnergiepreiseimeuropäischenundbesondersiminternationalenVergleichinderRegelrelativhoch.EinennichtunwesentlichenAnteilhabendarandieSteuernundAbgabenaufdenEnergiepreisinDeutschland. DieHöhederEnergiepreisespieltfürenergieintensiveIndustrieniminternationalen Wettbewerb eine besondere Rolle. DieseIndustrienleistenu.a.einenwesentlichenBeitragbeiderProduktionvon GrundwerkstoffenauchfürdiezukunftsrelevantenWertschöpfungskettenin Deutschland.DarüberhinausbietensiemehrerenhunderttausendArbeitnehmernBeschäftigungundgenerierenSteuereinnahmenauchaußerhalbdes Energie- und Stromsteuerbereiches. DieBundesregierungerachtetdaherEntlastungenalsnotwendigundalssinnvollenBeitragzugunstenderZukunftdesWirtschaftsstandortesDeutschland. SiestehenzudemimEinklangmitderimKoalitionsvertragzwischenCDU, CSUundFDPfestgelegtenZielsetzung, fürindeutschlandproduzierende UnternehmenfaireBedingungenimeuropäischenundauchglobalenWettbewerb zu schaffen (level playing field). ImRahmenderEnergiebeschlüssederBundesregierungvom6.Juni2011bzw. imjahr2010imkontextdeshaushaltsbegleitgesetzes2011hatdiebundesregierungdiesefragestellungbewertet.diegewährungdesspitzenausgleichs unterliegtimübrigeneinemjährlichenmonitoringmitblickaufdieerreichungderinderklimaschutzvereinbarungzwischenderbundesregierungund derdeutschenwirtschaftvom9.november2000genanntenemissionsminderungsziele. ZumgeplantenNachfolgemodellzurSpitzenausgleichsregelungsiehedieAntwort zu Frage 12. 11.WelcheÄnderungenplantdieBundesregierungimBereichderEnergiesteuernfürdieZeitnach2012,wenndieGenehmigungderEuropäischen KommissionfürdiebisherigenAusnahmenzugunstenderenergieintensivenIndustrieauslaufenundFolgeregelungendererneutenZustimmung der Europäischen Kommission bedürfen? 12.NachwelchenKriteriensollenzukünftigAusnahmeregelungenfürdie energieintensive Industrie möglich sein? SollenindiesemZusammenhangzukünftig wieimenergiekonzeptder Bundesregierungangekündigt UnternehmeneineGegenleistungfür Vergünstigungenerbringen,indemsieetwafürdieWeiterführungdes SpitzenausgleichseinenBeitragzurEnergieeinsparungleisten,undwenn ja, in welcher Form? DieFragen11und12werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. NachdemEnergiekonzeptderBundesregierungsollderSpitzenausgleichim RahmenderEnergie-undStromsteuerab2013nurnochgewährtwerden,wenn diebetriebeeinenbeitragzuenergieeinsparungenleisten.dernachweisder

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7960 EinsparungsolldurchdiezertifizierteProtokollierunginEnergiemanagementsystemenoderdurchanderegleichwertigeMaßnahmenerfolgen.Wiedieneuen RegelungenimEinzelnenausgestaltetwerden,wirdderzeitinnerhalbder Bundesregierunggeprüft.Zielistes,bisEndedesJahres2011einenReferentenentwurf zu erarbeiten. 13.WieweitsinddieVerhandlungenmitderEuropäischenKommission hinsichtlicheinerweiterenbeihilferechtlichenregelungnach2012gediehen,wieistderverhandlungsstand,wiesiehtderzeitlicheprozess aus? WelchePositionvertrittdieBundesregierunginBrüssel,wieistdiePosition der Europäischen Kommission? SobalddieDetailsfürdieFortführungderSteuerbegünstigungenimEntwurf vorliegen,wirddiebundesregierungihreplänedereuropäischenkommission vorstellenundsichmitihrüberdieeinleitungunddurchführungdesbeihilferechtlichen Verfahrens abstimmen.

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