Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/4570 Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe Vorbemerkung der Fragesteller DiefreiberuflichenHebammenundEntbindungspflegerhabensichmiteiner PetitionandenDeutschenBundestaggewandt,indersiedenGesetzgeberim HinblickaufdiestarkgestiegenenPrämienzurBerufshaftpflichtversicherung umhilfebitten.solltederprämienanstiegnichtumgehendgestopptwerden, seiderberufsstandderfreiberuflichenhebammenundentbindungspflegerin seinerexistenzbedroht.auchdieeinigungdesdeutschenhebammenverbandese.v. (DHV)unddesBundesfreiberuflicherHebammenDeutschlandse.V. (BfHD)mitdemGKV-Spitzenverband (SpitzenverbandBundderKrankenkassen),dieinfolgederSchiedsstellenverhandlungvom5.Juli2010zustande kam, hat die Situation nicht nachhaltig entschärft. DasProblemdersteigendenPrämienzurBerufshaftpflichtversicherungbetrifft mittlerweilenichtmehrnurfreiberuflichehebammenundentbindungspfleger, sondernauchandereärztlicheundnichtärztlichegesundheitsberufe.nach Informationenvon aerzteblatt.de betrifftdiekostenentwicklunginderberufshaftpflichtversicherungbesondersärztinnenundärztederfachbereiche Gynäkologie,Orthopädie,ChirurgieundAnästhesie.EineGynäkologinoder eingynäkologemüssefüreinebelegarzttätigkeitmitgeburtshilfebeieiner Deckungssummevon5Mio.Eurojährlichzwischen25350und47986Euro zahlen,sofernbisherschadensfreiheitbesteht.lautberufsverbandderfrauenärztee.v.musseinegynäkologinodereingynäkologerund200geburtenim Jahrerbringen,nurumdieVersicherungssummeabzudecken.Vordiesem HintergrundhattederBewertungsausschussÄrztefürÄrztinnenundÄrzte,die Geburtenbetreuenundleiten,eineHonorarerhöhungmitWirkungzum1.Oktober 2010 beschlossen. DiestarkgestiegenenHaftpflichtversicherungsprämienderletztenJahresind vorallemfolgegewachsenerschadenshöhen,diepatientinnenundpatienten vongerichtenindervergangenheitzugesprochenwordensind.durchden medizinisch-technischenfortschritthabenauchschwer-undschwerstgeschädigteeineverbessertelebenserwartung.dieseansichpositiveentwicklungbedeutetinderfragederhaftung,dassdieabsicherungderheilbehandlungs-,pflege-undalterssicherungskostensowievonschmerzensgeldern DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom10.Februar 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/4747 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode bzw. (potentiellen)verdienstausfällenzuhöherenfinanziellensummenals nochvoreinigenjahrenführt.nacheineruntersuchungdesgesamtverbands derdeutschenversicherungswirtschafte.v. (GDV)zur Schadenteuerungbei schwerenpersonenschädenimheilwesen sinddieschadenshöhenim Schnitt um 6 Prozent pro Jahr gestiegen. VordiesemHintergrundmussgrundsätzlichüberGegenwartundZukunftder HaftpflichtversicherungvonärztlichenundnichtärztlichenGesundheitsberufen diskutiert werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieimGesundheitswesenBeschäftigtentragendurchihreArbeit,ihrEngagementundihreQualifikationentscheidenddazubei,dassdieGesundheitsversorgunginDeutschlandaufeinemanerkannthohenNiveausteht.NebenderqualifiziertenmedizinischenAusbildungderÄrztinnenundÄrztesowiederAngehörigennicht-ärztlicherGesundheitsberufewirdinsbesondereaufdieQualitätssicherungderBerufsausübunggroßenWertgelegt.Trotzdemkanneszu FehldiagnosenundBehandlungsfehlernkommen.SoferneinePatientinoder einpatientdurcheinenschuldhaftbegangenenbehandlungsfehlereinengesundheitlichenschadenerlittenhat,stehenihroderihmschadensersatz-und Schmerzensgeldansprüchezu.FürdieseFällemüssendieAngehörigenärztlicherundnicht-ärztlicherGesundheitsberufedurchdenAbschlusseinerBerufshaftpflichtversicherungabgesichertsein.ImÜbrigenwirdaufdieAntworten zu den Einzelfragen verwiesen. 1.WiebewertetdieBundesregierungdasErgebnisderHonorarverhandlungenzwischendemGKV-SpitzenverbandunddenHebammenverbänden vordemhintergrundderankündigungdesbundesministersfürgesundheit, den Hebammen Unterstützung zukommen zu lassen? NachdemdieHebammenverbändeundderSpitzenverbandBundderKrankenkassen (GKV-Spitzenverband)AnfangJuli2010vorderSchiedsstelleüberdie Berücksichtigungderzum1.Juli2010gestiegenenPrämienfürdieBerufshaftpflichtversicherungverhandeltundsichschließlichaufeineAnhebungderVergütungfürklinischeundaußerklinischeGeburtengeeinigthaben,hatder BundesministerfürGesundheitDr.PhilippRösleram9.November2010mit VertreterinnenderHebammenverbändeeinGesprächüberdieaktuelleSituation geführt.indiesemgesprächwurdeunteranderemvereinbart,zudenauswirkungendergestiegenenhaftpflichtprämienaufdievergütungssituationder HebammenunddieVersorgungmitHebammenleistungenzunächstdieDatengrundlagezuverbessern.HierzuwirddasBundesministeriumfürGesundheit (BMG)inengerAbstimmungmitdenHebammenverbändeneinGutachtenzu Versorgungs- und Vergütungsfragen in der Hebammenhilfe erstellen lassen. 2.IstdieBundesregierungderMeinung,dassdasErgebnisderHonorarverhandlungendengestiegenenHaftpflichtversicherungsprämienhinreichend Rechnung trägt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Nachderam5.Juli2010zwischendemGKV-SpitzenverbandunddenHebammenverbändengetroffenenVereinbarungerhaltendieHebammenseitdem 1.Juli2010füraußerklinischeGeburteneineum100Euroundfürklinische Geburteneineum8EuroerhöhteVergütung.AusSichtdesBMGisteszu begrüßen,dasssichdievertragspartnerschließlichnochgeeinigthabenundes
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4747 zueinervereinbarunggekommenist,diedieerhöhungderhaftpflichtprämien zum1.juli2010beidervergütungdergeburtsleistungenberücksichtigt.zur BeurteilungderAuswirkungendergestiegenenHaftpflichtversicherungsprämien unddergetroffenenvereinbarungaufdievergütungssituationderhebammen sind die Ergebnisse des genannten Gutachtens abzuwarten. 3.IstdieBundesregierunggrundsätzlichderAuffassung,dassdiegesetzliche Regelung,nachderderGKV-SpitzenverbandmitdenmaßgeblichenBerufsverbändenderHebammenunddenVerbändendervonHebammengeleitetenEinrichtungenVerträgeunteranderemüberdieHöhederVergütungmitdenKrankenkassenschließt,Lösungenermöglicht,diesteigenden Haftpflichtversicherungsprämien nachhaltig Rechnung trägt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Nach 134adesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)schließtderGKV- SpitzenverbandmitdenmaßgeblichenBerufsverbändenderHebammenund denverbändendervonhebammengeleiteteneinrichtungenverträgeüberdie VersorgungmitHebammenhilfe,dieabrechnungsfähigenLeistungensowiedie HöhederVergütungunddieEinzelheitenderVergütungsabrechnungenmitden Krankenkassen.DabeihabendieVertragspartnerdenBedarfderVersichertenan HebammenhilfeundderenQualität,denGrundsatzderBeitragssatzstabilität sowiedieberechtigtenwirtschaftlicheninteressenderfreiberuflichtätigenhebammenzuberücksichtigen.dadiesekriterienohnerangverhältnisnebeneinanderstehenundzudenberechtigtenwirtschaftlicheninteressenderhebammen auchdiekostenihrerberuflichentätigkeiteinschließlichderberufshaftpflichtversicherungzählen,sindbereitsnachdemgeltendenrechtsteigendeversicherungsprämienbeidervergütungsvereinbarungzuberücksichtigen.imrahmen deranstehendenreformvorhabenwirdgeprüft,obdieberücksichtigungder HaftpflichtprämienbeidenGesamtkostenderHebammendurchgesetzlicheÄnderungen besser gewährleistet werden kann. 4.WelchenStellenwertmisstdieBundesregierungderWahlfreiheitder FraueninBezugaufdieArtderEntbindungihrerKinder (inderklinik,im Geburtshaus oder zu Hause) zu? Frauen,dieindergesetzlichenKrankenversicherungversichertsind,können wählen,obsieineinemkrankenhaus,ineinervonhebammengeleiteteneinrichtung (Geburtshaus)oderzuHause (Hausgeburt)entbindenwollen.Zudem umfasstdiewahlfreiheitderversichertengrundsätzlichauchdiefreiewahlunterdenzugelassenenkrankenhäusernodergeeigneteneinrichtungen.diefreie WahldesGeburtsortesistdamitsichergestellt;dieBundesregierungsiehtinsoweit keinen Änderungsbedarf. 5.TrägtdasErgebnisderHonorarverhandlungendazubei,dassdiefreiberuflicheAusübungderTätigkeitderHebammebzw.desEntbindungspflegers unddamitauchdiewahlfreiheitderfraueninbezugaufdengeburtsort ihrer Kinder zukünftig gesichert ist? DurchdiezwischendemGKV-SpitzenverbandunddenHebammenverbänden imrahmendesschiedsverfahrensgetroffenevereinbarungwirddieerhöhung derhaftpflichtprämienzum1.juli2010beidervergütungdergeburtsleistungenberücksichtigt.dembmgliegenkeineverlässlichendatendarübervor,ob undgegebenenfallsinwelchemumfangdiederzeitigevergütungssituationzu
Drucksache 17/4747 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode einerveränderungdesleistungsangebotsfreiberuflicherhebammenundentbindungshelfergeführthatundobhierdurchdiewahlfreiheitderversicherten bezüglichdesgeburtsortesihrerkinderberührtwird.genauereinformationen zudenauswirkungendergeltendenvergütungsvereinbarungaufdiewirtschaftlichesituationfreiberuflicherhebammenundentbindungshelfersowie dasangebotgeburtshilflicherleistungensollenmitdemangekündigtengutachten gewonnen werden. 6.WiebewertetdieBundesregierungdiesteigendenPrämienzurBerufshaftpflichtversicherungbeidenHebammensowieanderennichtärztlichen Gesundheitsberufen,z.B.denPhysiotherapeutinnenundPhysiotherapeuten? SiehtdieBundesregierungdieAusübungdernichtärztlichenGesundheitsberufe als gefährdet an? 7.WiebewertetdieBundesregierungdiesteigendenPrämienzurBerufshaftpflichtversicherung im ärztlichen Bereich z. B. bei den Gynäkologinnen und Gynäkologen, Orthopädinnen und Orthopäden, Chirurginnen und Chirurgen, Anästhesistinnen und Anästhesisten, Dermatologinnen und Dermatologen? DieFragen6und7werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerzumTeildeutlicheAnstiegderPrämienbeiBerufshaftpflichtversicherungenimGesundheitswesenistnichtaufeinedeutlichgestiegeneZahlvonSchadensfällen,sonderninsbesondereaufdieindenletztenJahrendeutlichgestiegenenSchadenssummenzurückzuführen.PrämiensteigerungenüberdemallgemeinenInflationsindexbetreffennachAuskunftderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)solcheBereicheimGesundheitswesen,indenen diegefahr,schwerepersonenschädenzuverursachen,besondershochist.in diesemzusammenhangwerdengynäkologinnenundgynäkologen,orthopädinnenundorthopädensowiechirurginnenundchirurgengenannt.informationendazu,obauchanästhesistinnenundanästhesistensowiedermatologinnenunddermatologenvondieserentwicklungbetroffensind,liegenderbundesregierung nicht vor. Esbleibtabzuwarten,obsichdieEntwicklungdeutlichsteigenderPrämienzur BerufshaftpflichtversicherungauchindenkommendenJahrenfortsetzenwird. EineGefährdungderAusübungdernicht-ärztlichenbzw.ärztlichenGesundheitsberufekanndieBundesregierungderzeitnichterkennen.SiewirdgleichwohldieweitereEntwicklungaufmerksambeobachten.ImÜbrigenistdarauf hinzuweisen,dassdieentwicklungderprämienzurhaftpflichtversicherung beiverhandlungenzurhonorarhöheberücksichtigtwerdenkann.aufdieantworten zu den Fragen 2, 5 und 8 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 8.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieHonorarerhöhungfür ÄrztinnenundÄrzte,dieGeburtenbetreuenundleiten,denSteigerungen derhaftpflichtversicherungsprämienindiesembereichhinreichendrechnung trägt? DieBewertungderLeistungfürdieBetreuungundLeitungeinerGeburtim EinheitlichenBewertungsmaßstabwurdeunterEinbeziehungvonVorschlägen
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4747 desinstitutsdesbewertungsausschusses (InBA)aufderGrundlagevorläufigerDatenerhebungenmitWirkungzum1.Oktober2010von3600Punkten (126Euro)auf5740Punkte (201Euro)angehoben.DieseAnpassungsteht unterdemvorbehalteinereventuellenkorrekturbeivorliegenabschließender ErhebungsergebnissederHaftpflichtkostendurchdasInBA.NachAuffassung desbmgistessachgerecht,aufgrundvorläufigerdatenerhebungenzuden HaftpflichtkostendiegeburtshilflichenLeistungenzunächstzeitnahneuzu bewertenundeineweitereanpassungbeivorliegenvollständigerundtransparenter Daten vorzusehen. 9.WelcheUrsachenfürdiePrämienanstiegesindderBundesregierungfür diegenanntenärztlichenfachrichtungensowiediehebammenundentbindungspfleger bekannt? WiebewertetdieBundesregierungdiedamitverbundenendifferenzierten Haftungsbedingungen? UrsachefürdiePrämienanstiegeistnichteinesteigendeZahlvonVersicherungsfällen,sonderneindeutlicherAnstiegderLeistungenproVersicherungsfall. Dies wiederum beruht auf FortschritteninderMedizin (z.b.steigendelebenserwartungderbetroffenen Kinder), einerausdehnungderdurchdiegerichtezuerkanntenschadenersatzleistungen (PflegekostenfürprofessionelleRund-um-Pflege,Hilfsmittel,Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw.), überdurchschnittlichen Preisanstiegen bei Pflegeleistungen sowie einerrigiderenregresspraxisseitensderkrankenkassenund-versicherungen. Anhaltspunktedafür,dassdieVersichererzuLastenderVersicherungsnehmer imgesundheitswesenüberteuerteprämienfordernwürden,liegenhingegen nicht vor. 10.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEntwicklung,dass obwohldie ZahlderSchadensfällerelativkonstantgebliebensind marktführende VersicherungsunternehmenindiesemJahrzehntausendenÄrztinnenund ÄrztendielaufendeBerufshaftpflichtversicherunggekündigthabenund dieprämieninderarzthaftpflichtversicherungjenachrisikoprofildes Arztes um bis zu 100 Prozent erhöht worden sind? Welche Schlussfolgerungen wird sie daraus ziehen? DerBundesregierungistnichtbekannt,dassVersicherungsunternehmenindem dargestelltenumfangkündigungenausgesprochenhaben,dieimergebniszum Verlust des Versicherungsschutzes geführt hätten. DieBaFinhatkeinegesichertenErkenntnisseüberdenkonkretenUmfang vonprämienerhöhungen.auseuroparechtlichengründen (sieheantwortzu Frage11)istwedereineVorabgenehmigungderTarifedurchdieVersicherungsaufsichtnocheineAnzeigepflichtvonPrämienanhebungenvorgeschrieben. GrundsätzlichhabendieVersicherungsunternehmenihreBeiträgeverursachungsgerechtzukalkulieren.JederVersicherungszweigsolltesichselbsttragen.FürdieBeiträgefürdieBerufshaftpflichtversicherungdereinzelnenBerufsgruppenheißtdas,dasssiesobemessenseinmüssen,dasssiegrundsätzlich ausreichen,alleversicherungsfälleausdiesenversicherungenzufinanzieren.
Drucksache 17/4747 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AnderenfallskämeeszueinerQuersubventionierungmiteinerentsprechenden Mehrbelastung anderer Versicherungsnehmer. 11.WievieleVersicherungsunternehmenbieteneineBerufshaftpflichtversicherungfürärztlicheundnichtärztlicheGesundheitsberufean,undbetrachtet die Bundesregierung dieses Angebot als ausreichend? InsgesamtbieteninDeutschland122VersichererHaftpflichtversicherungenan. WievieledavonBerufshaftpflichtversicherungenfürärztlicheundnicht-ärztlicheGesundheitsberufeanbieten,istnichtbekannt.DieBerufshaftpflichtversicherungistTeildesVersicherungszweigesAllgemeineHaftpflichtversicherung.ÜblicherweiseerhältdieBaFinvondenVersicherernnurZahlenüberden Verlauf des gesamten Zweiges Haftpflichtversicherung. DerGesetzgeberhatsichbereits1994dafürentschieden,dassdieVersicherungstarifenichtmehrvonderVersicherungsaufsichtzugenehmigensind. DaherverfügtdieBaFinüberkeineInformationenzurAnzahlderHebammenhaftpflichtversicherungsverträgeproVersichererundzumLeistungsspektrum der Verträge, das individuell von den Unternehmen festgelegt werden kann. FürdenBereichderBerufshaftpflichtversicherungenderärztlichenundnichtärztlichenGesundheitsberufeinsgesamtliegenderBundesregierungkeineErkenntnissedarübervor,dassderVersicherungswettbewerbnichtfunktionieren würde. 12.SindderBundesregierungZahlenbekannt,wievieleÄrztinnenundÄrzte derverpflichtungausdermusterberufsordnungzurversicherunggegen HaftpflichtansprücheimZusammenhangmitderAusübungihrerberuflichen Tätigkeit nicht oder nicht hinreichend nachkommen? DieVerpflichtungzumAbschlusseinerhinreichendenHaftpflichtversicherung fürdieberuflichetätigkeitistbundesweitindenberufsordnungengeregelt (vgl. 21derMusterberufsordnung).InderüberwiegendenMehrzahlderHeilberufs-undKammergesetzederLänderistebenfallseineentsprechendeVerpflichtungvorgesehen.Zahlendarüber,inwievielenFällendieseVerpflichtung nicht eingehalten wird, sind der Bundesregierung nicht bekannt. 13.VonwelchenMöglichkeitenderSanktionierunghabendieÄrztekammern in wie vielen Fällen in den letzten zehn Jahren Gebrauch gemacht? VerstößegegendieBerufsordnungenwerdendurchdieÄrztekammerndisziplinarischgeahndet.DasVerfahrenistindenHeilberufsgesetzenderLändergeregelt.EinVerstoßgegendasBerufsrechtkannzuSanktionengegendiebetroffenenÄrztinnenundÄrzteführen.DasInstrumentariumderjeweiligenLandesärztekammernreichtdabeivonderVerwarnungübereineGeldbußevonbiszu 50000EurobiszurFeststellungderUnwürdigkeitzurAusübungdesärztlichen Berufes (etwa: 60desHeilberufsgesetzesNRW).InwievielenFällenundvon welchensanktionendieärztekammernindenletztenzehnjahrengebrauchgemachthaben,istderbundesregierungnichtbekannt.dierechtsaufsichtüber die Landesärztekammern führen die Länder.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4747 14.WelcheHandlungsmöglichkeitensiehtdieBundesregierunginSchadensfällen,indenenPatientenundPatientinnenerstmitSchadenseintrittfeststellen mussten, dass keine Berufshaftpflichtversicherung bestanden hat? DieBundesregierungsiehtaufgrundderKompetenzverteilungdesGrundgesetzeskeineHandlungsmöglichkeit.NachArtikel74Absatz1Nummer19istder BundnurfürdieZulassungzudenärztlichenundanderenHeilberufenzuständig. 15.HältdieBundesregierungdenVorschlageinesHaftpflichtversicherungszwangsfürÄrztinnenundÄrztebeiErteilungderApprobationfürgeeignet, zur Lösung des Problems beizutragen, und falls nein, warum nicht? DielandesrechtlichvorgesehenPflichtenzumAbschlussvonHaftpflichtversicherungenfürAngehörigevonGesundheitsberufen (sieheantwortenzuden Fragen 12 und 16) erscheinen ausreichend. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungForderungennacheinemHaftpflichtversicherungszwang für alle im Gesundheitswesen Tätigen? EinHaftpflichtversicherungszwangwärelandesrechtlichzuregeln.DieentsprechendeVerpflichtungistbereitsindenmeistenHeilberufs-undKammergesetzen der Länder enthalten. 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderung,eineverpflichtende umlagefinanzierteversicherungslösungentsprechenddergesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Arzthaftung einzuführen? DasbestehendeHaftungs-undVersicherungssystemfürärztlicheBehandlungsfehlerhatsichgrundsätzlichbewährt.DieEinführungeiner verpflichtenden umlagefinanziertenversicherungslösungentsprechenddergesetzlichenunfallversicherung erscheint nicht erforderlich. 18.WiebeurteiltdieBundesregierunggrundsätzlichverpflichtendeumlagefinanzierte Versicherungslösungen? DieUmlagefinanzierungisttypischesMerkmalvonSozialversicherungen. TypischesMerkmalprivaterLebens-undSchadenversicherungenisthingegen eine Finanzierung auf Basis des individuellen Risikos. 19.WiebeurteiltdieBundesregierungdasModellderverschuldensunabhängigenHaftunginderBerufshaftpflichtversicherungfürGesundheitsberufe, wie es in Skandinavien praktiziert wird? DieBundesregierungistderAuffassung,dasssichdasbestehendeSystemdes Haftungsrechtsbewährthat.IndenskandinavischenHaftungsmodellenwerden beivergleichbarenvoraussetzungenfürdenschadenersatzundgrenzender Entschädigung (keinschmerzensgeld,kappungsgrenzen)deutlichgeringere Kompensationsleistungenvorgesehen.ProblemederAbgrenzung,obdereingetretenegesundheitlicheSchadenauffehlerhafterGesundheitsversorgung oderaufeinembesondersschwierigenverlaufdererkrankungoderderbehandlungberuht,unddesnachweisesvonverursachung,vermeidbarkeitoder sorgfaltswidrigemverhaltenbleibenbestehen.imübrigenkannaucheinever-
Drucksache 17/4747 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schuldensunabhängigehaftungnichtsicherstellen,dassdiegeschädigteneine Erklärung oder Entschuldigung erhalten. 20.WelcheSchritteplantdieBundesregierung,umverlässlicheDatenüber diekostenderberufsausübung,dieanzahl,diearbeitsbedingungenund die Vergütung der freiberuflichen Hebammen zu erheben? DasBMGbereitetderzeitdieAusschreibungdesinderAntwortzuFrage1genannten Gutachtens vor. 21.WelcheAuswirkungenwirddasimKoalitionsvertragzwischenCDU, CSUundFDPangekündigtePatientenschutzgesetzaufdieArbeitder Hebammen und Entbindungspfleger haben? EinzelheitenderRegelungenimkünftigenPatientenrechtegesetzstehennoch nichtfest.dementsprechendkönnenauswirkungenaufbestimmtegruppen von Heilberufen noch nicht dargestellt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333