Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1897 Steuerformular für nicht buchführungspflichtige Unternehmer Vorbemerkung der Fragesteller MitdemGesetzzurFörderungvonKleinunternehmenundzurVerbesserung derunternehmensfinanzierungvom31.juli2003wurdefestgelegt,dassnicht buchführungspflichtigeunternehmeneinegewinnermittlungnachamtlich vorgeschriebenemvordruckzuerstellenhaben.diesestandardisierungsollte einenbeitragzursteuervereinfachungdarstellenunddemsteuerpflichtigen nichtnurdieerfüllungseinererklärungs-undauskunftspflichtenerleichtern, sondern auch Nachfragen seitens der Finanzbehörden vermeiden. ZieldesKleinunternehmerförderungsgesetzeswaresaberauch,geradekleine undmittelständischeunternehmenvonbürokratiezuentlasten.dergesetzentwurfderbundesregierung (Bundesratsdrucksache130/03)führtdazuaus: InsbesonderekleineundmittlereUnternehmenundExistenzgründerwerdendadurchüberproportionalbelastet,dasssiebereitsbeigeringenEinnahmen/ Umsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder elementarenbuchführungspflichtendiehilfevonsteuerberaternhinzugezogen werden.diedadurchentstehendenkostenstehengeradebeikleinenund kleinstenunternehmenhäufiginkeinemangemessenenverhältniszudenerzieltenumsätzen.bürokratischehürdensinddamiteinwesentlicheshindernis aufdemwegzueinererfolgreichenundauchfürdasgemeinwesennachhaltigen,profitablen Geschäftstätigkeit. BundundLänderhabeneinFormularkonzipiert,dasursprünglichfürdenVeranlagungszeitraum2004geltensollte.NachheftigerKritikinderÖffentlichkeit hatdiefinanzministerkonferenzam30.september2004beschlossen,dasformular ( AnlageEÜR )zurückzuziehenundüberarbeitenzulassen.essollte erstfürdenveranlagungszeitraum2005eingesetztwerden.dieoberfinanzdirektionmünsterweistam7.april2006aufeinenbeschlussderabteilungsleiter SteuerdesBundesundderLänderhin,dassfürdasJahr2005dieAnlageEÜR nichtnachzufordernist,wenneineordnungsgemäßesteuererklärungabgegeben wurde. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom5.Juli2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 16/2184 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DurchdasKleinunternehmerförderungsgesetzvom31.Juli2003 (BGBl.I S.1550)wurdendieBuchführungspflichtgrenzendes 141derAbgabenordnung (AO)angehoben.Vielemittlerebzw.kleinereUnternehmensolltendamit ausderbuchführungspflicht (Bilanzierungspflicht)herausfallenundihrenGewinndurchdieeinfachereundwenigeraufwändigeEinnahmenüberschussrechnunggemäß 4Abs.3desEinkommensteuergesetzes (EStG)ermittelnkönnen. Dies ist sicherlich ein greifbarer Beitrag zur Steuervereinfachung. GleichzeitigwurdedieserVereinfachungseffektdurchdieNeuregelungin 60 Abs.4derEinkommensteuer-Durchführungsverordnungunterstützt,nachder dieeinnahmenüberschussrechnungmitwirkungab2005verpflichtendauf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben ist. NunmageinneuerVordruckbereitsalssolcheraufdenerstenBlickalsein Bürokratiezuwachsgewertetwerden.DerVordruckEÜRlässtjedochimRahmeneinerGesamtbetrachtungeinesolcheSchlussfolgerungnichtzu.Erführt weder zuerheblichembürokratischenaufwand noch zubeträchtlichen Mehrkosten. DieStandardisierungderEinnahmenüberschussrechnungaufderGrundlage einesamtlichenvordrucksistvielmehrfürallebeteiligten (Steuerpflichtiger, Steuerberater,Finanzverwaltung)einVereinfachungsgewinn.SolehrtdieErfahrung,dassdieFestlegungvonStandardsunddamitdieSchaffungtransparenterStrukturendasAlltagsgeschäfterleichtern.DiesgiltinbesonderemMaße für die komplexe Materie des Steuerrechts. DerVordruckzurEinnahmenüberschussrechnungspiegeltdiefürdieseGewinnermittlungmaßgeblichenSteuerfragenwider.ErsetztkeinneuesRecht.Der Vordruck (mitseineranleitung)zeigtdiefürdiegewinnermittlungwesentlichenpositionenderbetriebseinnahmenundbetriebsausgabenauf.eristeine inzwischenanerkannte zuverlässigehilfestellungfüreineordnungsgemäße GewinnermittlungfürBeratendeundnichtberateneSteuerpflichtige.DieSteuerpflichtigen/SteuerberaterbewegensichaufsicheremGrund,wennsiedenVordruckgewissenhaftausfüllen.HierdurchkönnenRückfragenundBeanstandungenderFinanzverwaltungvermiedenwerden,wasschonfürsichzueiner spürbaren Aufwandsreduzierung beitragen wird. DieindemVordruckabgefragtenDatensindinderRegelohnehinimRechnungswesendesUnternehmensvorhandenbzw.leichtermittelbar.Geradenicht steuerlichberatenesteuerpflichtigeprofitierenvondenvorgabendesvordrucks.fürsteuerberaterdürfteerohnehinnichtproblembehaftetsein.indiesemzusammenhangistzudemzubeachten,dassselbstverständlichnichtder gesamtevordruckauszufüllenist,sondernnurdiefürdensteuerpflichtigen jeweils in Betracht kommenden Positionen. 1.WelcheGründehabendieFinanzverwaltungbewogen,vonderNachforderung der Anlage EÜR für den Veranlagungszeitraum 2005 abzusehen? DieAnlageEÜRnachamtlichvorgeschriebenemVordruckwirdinallenFällen nachgefordert,indenenkeinegewinnermittlungnach 4Abs.3EStGvorgelegt wurde.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2184 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieVerfügungderOberfinanzdirektionMünsterfaktischdieAufhebungderVerpflichtungzurAbgabedesFormularsfürdieSteuerpflichtigenbedeutet,diebishernochkeine Erklärung für 2005 abgegeben haben? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. 3.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdasAbsehenvoneinem amtlichvorgeschriebenenvordrucknachablaufdesbetroffenenveranlagungszeitraumsfürerheblicheverunsicherungbeidenbetroffenensteuerpflichtigen sorgt? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. 4.WiebeurteiltdieBundesregierungdenSachverhaltunterdemGesichtspunkt der Rechtssicherheit? WieindenVorbemerkungenderBundesregierungdargestellt,bietetdiestandardisierteEinnahmenüberschussrechnungzuverlässigeHilfestellungfüreine ordnungsgemäßegewinnermittlungfürberatendeundnichtberatenesteuerpflichtige und leistet damit einen Beitrag zur Rechtssicherheit. 5.WievieleSteuerpflichtigewarenursprünglichverpflichtet,fürdasJahr 2005 die Anlage EÜR abzugeben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6.HatdieBundesregierungErkenntnissedarüber,wievieledieserbetroffenen Steuerpflichtigenam7.April2006nochkeineSteuererklärungfürdenVeranlagungszeitraum 2005 abgegeben haben? Die Bundesregierung hat dazu keine Erkenntnisse. 7.InwelchenPunktenunterscheidetsichdasinderVerfügungderOFD Münstervom7.April2006angesprocheneFormularvondemFormular, das die Finanzministerkonferenz im September 2004 zurückgezogen hat? DerVordruckAnlageEÜRwurdeunterBeteiligungderbetroffenenFachbereiche umfassend überarbeitet. DieÜbersichtlichkeitunddamitdieAnwenderfreundlichkeitkonntenwesentlich verbessertwerden.insbesonderediestrukturierunginpflicht- (normaleeinnahmenundausgaben)undwahlfelder (Ansparabschreibungenu.Ä.)erleichtertdieHandhabungdiesesVordrucksfürdenSteuerbürger.Zudemwurdeim neuenvordruck trotzseinererweiterungvonbisherzweiaufvierseiten die ZahlderEintragungsfelderperSaldoumachtvermindertundaufeinigeZeilen verzichtet.dervordruckkannnunineinerversionausdeminternetheruntergeladenwerden,dieampcausfüllbarist.erteiltsichineinenbereich,der grundsätzlichvonallensteuerpflichtigen,dieeineeinnahmenüberschussrechnungerstellen,ausgefülltwerdenmuss,undeinenbereich ergänzendeangaben, der nur in besonderen Fällen von Bedeutung ist.
Drucksache 16/2184 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieErläuterungenenthaltennunmehrerweiterteHinweise,diedenSteuerbürgerwieeinLeitfadendurchdenVordruckführen.WichtigeNebenrechnungen (RegelungenzumSchuldzinsenabzug,ErmittlungderAbschreibungen)wurden in gesonderten Tabellen mit Rechenfunktion den Erläuterungen beigefügt. 8.IstdasinderVerfügungderOFDMünstervom7.April2006angesprocheneFormulareinschließlichderAnlagenumfangreicheralsdasursprünglich für das Jahr 2004 vorgesehene? Siehe Antwort auf Frage 7. 9.Fallsja,wiebeurteiltdieBundesregierungdasunterdemGesichtspunkt desbürokratieabbausgeradefürkleinereunternehmen,derzieldes Kleinunternehmerförderungsgesetzes war? Siehe Antwort auf Frage 7. 10.WievieleUnternehmenwerdendurchdiegeplanteÄnderungvon 141 derabgabenordnungdurchdas ErsteGesetzzumAbbaubürokratischer HemmnisseinsbesondereindermittelständischenWirtschaft (Bundestagsdrucksache16/1407)zusätzlichdieEinnahmenüberschussrechnung praktizierenunddamitindenkreisderunternehmerfallen,diedasformular ausfüllen müssen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11.HältdieBundesregierungandemPlanfest,wieinderPressemitteilung desbundesministeriumsderfinanzenvom18.august2005angekündigt, einestandardisierungauchfürdiegewinnermittlungdurchbetriebsvermögensvergleich einzuführen? DieBundesregierungwirddieStandardisierungvonBilanzenundGewinn-und Verlustrechnungen für alle Unternehmensformen wie geplant vorantreiben. 12.Fallsja,wirddieBundesregierung andersalsbeierstellungdeseür- Formulars betroffeneunternehmen,unternehmensverbändeunddie steuerberatendenberufebeiderkonzipierungdesformularsbeteiligen, falls nein, warum hat die Bundesregierung dieses Vorhaben aufgegeben? DieBundesregierungwirdzugegebenerZeitAnhörungenzudiesemThema durchführen. 13.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderfrüherenBundesregierung, dassdervordruckfüreineordnungsgemäßegewinnermittlunggerade auchfürnichtberatenesteuerpflichtigeeinezuverlässigehilfestellungsei (Bundestagsdrucksache 15/2920)? Ja. DerVereinfachungseffektdesVordrucksliegtinsbesondereinderzusammengefasstenDarstellungderEinnahmenüberschussrechnung.DerVordruck (mit seineranleitung)isteinehilfestellungfüreineordnungsmäßigegewinnermittlung.dabeiwerdenauchinzukunftinvielenfälleneinigewenigeangabenausreichen,umdeneinnahmenüberschusskorrektzuerklären.esmüssen
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2184 alsokeineswegsallepunktedesvordrucksausgefülltwerden,sondernnurjene, dieschonbisher allerdingsohnevorgabeeinesformulars ineinerkorrekten Einnahmenüberschussrechnunganzugebenwaren.DerAufwandfürdieSteuerpflichtigenwirdalsozukünftignichthöherseinalsbisher.ImGegenteil:Die SteuerpflichtigenwerdenhäufigwertvolleZeitsparenkönnen,daaufwändige RückfragendurchdieFinanzverwaltungwegenunklareroderunvollständiger Erklärungen entfallen werden. 14.HatdieBundesregierungErkenntnissedarüber,wievielevorhernicht beratenesteuerpflichtigenunaufgrundderkomplexitätdesformularsdie Hilfe der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen? 15.HatdieBundesregierungErkenntnissedarüber,welcheMehrkostenfür diesteuerpflichtigendadurchentstandensind,dasssteuerberaterden Mehraufwand für das Ausfüllen des Formulars in Rechnung stellen? Die Fragen 14 und 15 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet: Wieeingangsdargestellt,istdieStandardisierungderEinnahmenüberschussrechnungfüralleBeteiligteneinVereinfachungsgewinn.DerVordruck (mit seineranleitung)isteinezuverlässigehilfestellungfürberatendeundnicht beratenesteuerpflichtige.geradenichtsteuerlichberatenesteuerpflichtige profitieren von den Vorgaben des Vordrucks. 16.HatdieBundesregierungErkenntnissedarüber,inwieweitdieklassische Einnahmenüberschussrechnungweiterhinpraktiziertwird,dafürUnternehmen und Banken die Angaben in dem Formular nicht ausreichen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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