Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf dem Prüfstand



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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/12779 16. Wahlperiode 27. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/12488 Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf dem Prüfstand Vorbemerkung der Fragesteller MitInkrafttretendesAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes (AGG)am 18.August2006hatdasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,Frauen undjugend (BMFSFJ)gemäß 25Absatz1AGGdieAntidiskriminierungsstelledesBundes (ADS)eingerichtet.Zum1.Februar2007wurdeDr.Martina KöppenzurLeiterinderADSvonderFamilienministerinDr.Ursulavonder Leyen (CDU) berufen. DieAntidiskriminierungsstelledesBundessolleinezentraleRolleimKampf gegendiskriminierunginderbundesrepublikdeutschlandeinnehmen.dies sollzumeinendurchunterstützungderbetroffenenundzumanderendurch Öffentlichkeit-undanalytischeArbeitgeschehen.BeiihrerTätigkeitsollsie NichtregierungsorganisationensowieEinrichtungen,dieaufeuropäischer, Bundes-,Landes-oderregionalerEbenezumSchutzvorDiskriminierungtätigsind,einbeziehen.DafürwurdeimGesetzeinBeiratvorgesehen,derden DialogmitVertreterinnenundVertreternderZivilgesellschaftfördernunddie ADSbeiderVorlagevonBerichtenundEmpfehlungenandenDeutschen Bundestag beraten soll. KurznachderKonstituierungdesBeiratshatDr.MartinaKöppeneineim Gesetznichtvorgesehenesog.wissenschaftlicheKommissioneinberufen.Ziel ihrerarbeitisteinebenfallsnichtimgesetzlichenaufgabenkatalogderads benanntes nachhaltiges Bündnis mit der Wirtschaft. FernererklärtdieADSaufihrenInternetseiten,ein PaktmitderWirtschaft istdaszentraleundübergreifendeanliegenderantidiskriminierungsstelledes Bundes.Diesgelteebensofürdie wissenschaftlichekommission,welche die VorteilewertebasierterUnternehmensführung herausarbeitensoll. DurchdieseszentraleAnliegensollen gemeinsammitderwirtschaft,ihren VerbändensowieWissenschaftlerinnenundWissenschaftlern [ ]Probleme beiderhandhabungdesgleichbehandlungsgesetzesaufgezeigtundumsetzbare Lösungen erarbeitet werden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 23. April 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/12779 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode SowohlindeneuropäischenAntidiskriminierungsrichtlinienalsauchinder GesetzesbegründungdesAGGistdieUnterstützungBetroffenerbeider Rechtsdurchsetzung dagegen als Hauptaufgabe der Stelle angegeben. InderDiskussionumeineErweiterungderEU-AntidiskriminierungsrichtlinienaufeinNiveau,wieesdasdeutscheAGGgrundsätzlichbereitsvorsieht, hatsichdieleiterinderadsgegenentsprechendeplänedereu-kommission gewandt: EinestärkereRegulierungundeinewenigerstrengeDefinitiondes BegriffsDiskriminierungwäreneinSchlagfürdieWirtschaft,erklärtesiein der FAZ vom 2. Juni 2008. HauptanliegenderEU-InitiativefürdieErgänzungderbestehendenRichtlinienistdieweitergehendeVerwirklichungeines horizontalenansatzes. Esgehtdarum,HierarchienimAntidiskriminierungsrechtabzubauenundfür diediskriminierungsmerkmaleethnischeherkunft,geschlecht,alter,behinderung,religionoderweltanschauungsowiesexuelleorientierungeingrundsätzlich gleiches Schutzniveau auch im Zivilrecht herzustellen. DieserhorizontaleAnsatzistimAGGbereitsausgeprägteralsindenbisherigenRichtlinienvorgeschrieben,daesdiegrundsätzlicheEinbeziehungaller Diskriminierungsmerkmalesowohlindenarbeits-alsauchindenzivilrechtlichen Diskriminierungsschutz vorsieht. MitihrerKritikandemVorhabenderEU-KommissionhatsichdieLeiterin derantidiskriminierungsstelledesbundes,dr.martinaköppen,damitfaktisch auch gegen den gesetzlichen Auftrag der eigenen Stelle ausgesprochen. I.WelcheAngabenmachtdieLeiterinderAntidiskriminierungsstelleaufdie folgenden Fragen: 1.WievielePersonenhabensichseitihremBestehenandieAntidiskriminierungsstellewegenBenachteiligungausGründender Rasse oderwegen derethnischenherkunft,desgeschlechts,derreligionoderweltanschauung,einerbehinderung,desaltersoderdersexuellenidentitätgewandt, und wie viele Fälle bezogen sich jeweils auf welches Merkmal? AndieAntidiskriminierungsstellehabensichseitihremBestehenbisEnde März2009zudenobengenanntenMerkmalen2389Personengewandt.Dabei entfielen auf die einzelnen Merkmale: Ethnische Herkunft/Rassistische Diskriminierungen: 377 Anfragen Geschlecht: 638 Anfragen Religion: 75 Anfragen Weltanschauung: elf Anfragen Behinderung: 667 Anfragen Alter: 512 Anfragen Sexuelle Identität: 109 Anfragen Hinzukommenweitere1068AnfragenzumAGGohnekonkretenMerkmalsbezug. 2.AufwelcheWeisehatdieAntidiskriminierungsstelledesBundesPersonen,diesichansiegewandthatten,beiderDurchsetzungihrerRechtezum Schutz von Benachteiligungen unterstützt? DieADSunterstütztRatsuchende,diesichansiewenden,indemsieallgemein überetwaigeansprücheundmöglichkeitendesrechtlichenvorgehensnach

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12779 demaggsowieüberdieaktuellerechtsprechunginformiert.imrahmendieserunterstützunggibtdieadsu.a.hinweisedarauf,obeindiskriminierungsmerkmalimsinnedesaggbetroffenist,wasineinemmöglichenprozessan IndizienfüreineBenachteiligungvorzutragenundzubeweisenwäreundwelche Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen einzuhalten sind. 3.WievielebeiderADSgemeldetenBeschwerdenbezogensichaufdasZivilrecht,undinwievielendieserFälleschiedenrechtlicheAnsprücheaus, daessichnichtumeinmassengeschäft,sondernumeinindividualgeschäft handelte? 4.InwievielenFällenschiedenAnsprücheaufEntschädigungbzw.Schadensersatzaus,weilsienichtinnerhalbder2-Monatsfristgeltendgemacht wurden,diedasaggvorsiehtunddiedieeu-kommissionalseineeuroparechtswidrige Einschränkung betrachtet? 5.InwievielenFällenschiedenAnsprücheaufEntschädigungbzw.Schadensersatzaus,weilsieunterdiesog.Kirchenklauselgefallensind,dieder 9Absatz1AGGvorsiehtundderenAusgestaltungdieEU-Kommission als eine europarechtswidrige Einschränkung betrachtet? DieFragen3bis5werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. ZumZivilrechtgingen620Anfragen,zumMerkmalReligiongingen75AnfragenbeiderAntidiskriminierungsstelleein.DieADStrifftallerdingskeine verbindlichenfeststellungenüberdasbestehenodernichtbestehenvonansprüchenbetroffener.dieseentscheidungsbefugnisstehtalleindengerichten zu.daherkannaussichtderadsnichtgesagtwerden,inwieweitansprüche wegennichtfristgerechtergeltendmachung,fehlendentatbestandsvoraussetzungen oder Rechtfertigungsgründen ausschieden. 6.InwievielenFällenhabenPersonen,dieDiskriminierungsfälleandieAntidiskriminierungsstellegemeldethaben,sichüberdieAuskunftderStelle beschwert? Wie wurden die Beschwerden begründet? SoweitsichinEinzelfällenBetroffeneüberdieAuskunftderStellebeschwerten,bezogensichdieseBeschwerdenvorallemauffehlendegesetzlicheKompetenzenderADSzurgerichtlichenUnterstützungdervonDiskriminierungbetroffenen Personen. 7.InwievielenFällenbatdieAntidiskriminierungsstelleStellen (z.b.behörden,arbeitgeber,anbietervonwarenunddienstleistungen),überdie sichdiedenschutzvordiskriminierungsuchendenpersonenbeschwert hatten, um Stellungnahmen? 8.InwievielenFällenhatdieAntidiskriminierungsstelleinErfüllungihres gesetzgeberischenauftrags ( 27Absatz2Nummer2AGG)dieBeratung durch andere Stellen vermittelt? Um welche Stellen handelte es sich? 9.InwievielenFällenhatdieAntidiskriminierungsstelleinErfüllungihres gesetzgeberischenauftrags ( 27Absatz2Nummer3AGG)einegütlicheBeilegungzwischendenbeteiligtenParteienangestrebt,inwievielen FällenhatdieADSdabeivonihrerBefugnisin 28Absatz1AGGGe-

Drucksache 16/12779 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode brauchgemachtunddiebeteiligtenumstellungnahmeersucht,undwie viele Fälle bezogen sich jeweils auf welches Diskriminierungsmerkmal? 10.InwievielenFällenhatdieAntidiskriminierungsstelleinErfüllungihres gesetzlichenauftragsdieanliegenderschutzvordiskriminierungsuchendenpersonenanbeauftragtedesdeutschenbundestagesoderder Bundesregierungweitergeleitet,umwelcheBeauftragtenhandeltees sich,undwievielefällebezogensichjeweilsaufwelchesdiskriminierungsmerkmal? DieFragen7bis10werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieADSforderteinrund100FällenStellungnahmenderBeteiligtenan.Diese ZahlentsprichtweitestgehendauchderZahlderVersuchegütlicherBeilegung durchdieads.überwiegendwurdenzudenmerkmalenbehinderungundgeschlechtstellungnahmenangefordert.diebetroffenenerklärtennichtimmer daserforderlicheeinverständniszureinholungvonstellungnahmen,dasie zumteilanonymbleibenwolltenbzw.nichtwollten,dassanderebeteiligte (z. B. Arbeitgeber) erfahren, dass sie sich beraten lassen. DieVermittlungstätigkeitderAntidiskriminierungsstellebezogsichimWesentlichenaufdieanderenBeauftragtenderBundesregierung,primärdieBeauftragtederBundesregierungfürdieBelangebehinderterMenschen.Daneben wurdeauchanregionalestellenvermittelt,etwaandielandesstellefürgleichbehandlung Berlin oder an die MobbingLine NRW. ÜberdiegegenseitigeInformationwurdenmiteinzelnenBeauftragtenderBundesregierung Vereinbarungen getroffen. 11.WiesinddieBeauftragtennachKenntnisderAntidiskriminierungsstelle desbundesmitdeneingabenverfahren,diedieantidiskriminierungsstelle an sie abgegeben hat? NachKenntnisderAntidiskriminierungsstellewurdendievonderADSandie Beauftragten abgegebenen Fälle dort weiter bearbeitet. 12.WiearbeitenADSundzuständigeBeauftragtedesDeutschenBundestages oder der Bundesregierung zusammen? InwieweitnutztdieAntidiskriminierungsstellebeiihrerArbeit,insbesondereinderEinzelfallarbeit,denfachlichenSachverstandderBeauftragten? GibtesinFällenvonMehrfachdiskriminierungeineverstärkteZusammenarbeit? BeauftragteimSinnedes 27AGGsindinsbesonderedieBeauftragtefürdie BelangebehinderterMenschen,dieBeauftragtefürMigration,Flüchtlingeund Integration,derWehrbeauftragtedesDeutschenBundestagesundderBeauftragtefürAussiedlerfragenundnationaleMinderheiten.Eingaben,diedenZuständigkeitsbereichandererBeauftragterbetreffen,werdenandieseabgegeben, sofern ein Einverständnis der Betroffenen hierzu erteilt wird. DieADSunddieBeauftragtennutzengegenseitigihrenSachverstand.Sowohl beidereinzelfallbearbeitung,alsauchbeimaustauschzuallgemeinenjuristischen,politischenoderverwaltungsorganisatorischenfragen,werdenunter WahrungderdatenschutzrechtlichenInteressenvonBetroffen,schriftlicheoder fernmündlichestellungnahmenaufarbeitsebeneausgetauscht.dieswirdauch

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12779 infällendermehrfachdiskriminierungbzw.fällenüberschneidenderzuständigkeit praktiziert. 13.WelchebesondereFachkompetenzentwickeltdieAntidiskriminierungsstelleindenBereichen,dienichtdurchdieBeauftragtendesDeutschen BundestagesoderderBundesregierungabgedecktsind,alsoGeschlecht, sexuelle Identität, Alter sowie Religion oder Weltanschauung? DieAufgabenderADSergebensichaus 27AGGi.V.m. 1AGG.Die StelleistfürallevomAGGumfasstenMerkmalegleichermaßenzuständigund fachlich kompetent. 14.InwelcherFormhatdieADSInitiativengegenüberderCaritasundkatholischenEinrichtungenergriffen,DiskriminierungenaufGrunddersexuellenIdentitätinderArbeitsweltzureduzieren,undwelcheAnregungenseitensBetroffenerbzw.Dritterhateshierzugegeben,undwiewurde ihnen nachgegangen? Falls es keine Initiativen gab, wie begründet das die ADS? DerAbgeordneteVolkerBeck (BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN)hatderADSim Jahr2008voneinemSachverhaltimZusammenhangmitderCaritasberichtet. DieAnfragewurdedurchdasBeratungsreferatderADSbearbeitetundvonder Leiterin der ADS beantwortet. 15.WiehatdieAntidiskriminierungsstelleihreÖffentlichkeitsarbeitwahrgenommen,undwelcheKonferenzen,Seminareetc.wurdenzuwelchen Themenveranstaltet,undanwelcheZielgruppenwarendieVeranstaltungen jeweils gerichtet? HatesnachdemVorbildvonAntidiskriminierungsstelleninanderenEU- StaatenVeröffentlichungengegeben,diegeeignetwaren,einebreite Öffentlichkeit zu erreichen a)durch Plakate, b)anzeigenschaltung in Printmedien, c) Informationsspots in Rundfunk, Fernsehen, Internet? 16.WelcheMaßnamengemäß 27Absatz3Nummer2AGGhatdieAntidiskriminierungsstellezurVerhinderungvonBenachteiligungenergriffen? DieFragen15und16werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Unterwww.antidiskriminierungsstelle.defindensowohlvonDiskriminierung Betroffene,alsauchUnternehmerinnenundUnternehmersowieallgemeinan deradsunddemagginteressierteumfassendeinformationen.überein KontaktformularkönnensichBetroffeneoderBürgerinnenundBürger,dieallgemeine Fragen zum AGG haben, direkt mit der ADS in Verbindung setzen. EinOnline-LeitfadenfürUnternehmerinnenundUnternehmerdientalsOrientierungshilfebeiderUmsetzungdesAGGindiePraxis.DiegesamteWebseite stehtauchaufenglischzurverfügung.grundlegendeinformationenwerden aufspanisch,französisch,polnisch,russisch,arabischundtürkischangeboten.

Drucksache 16/12779 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode AufderWebsitekönnenauchdievonderADSveröffentlichtenBroschürensowiediebereitserschienenenBändederSchriftenreiheheruntergeladenoderbestellt werden. Für das Jahr 2009 sind eine Plakataktion sowie ein Kurzfilm geplant. DieADSkonzipiertderzeiteineInformationsdatenbank,dieallenamThema DiskriminierungInteressiertendieSuchenachUrteilen,Pressemitteilungen, ForschungsberichtenundLiteraturzumThemaerleichternsoll.Darüberhinaus wirdeineakteursdatenbankentstehen,indersichentsprechendeverbände,organisationenundberatungsstelleneintragenundvernetzenkönnen.beideprojekte befinden sich in der Feinkonzeptionsphase. SeitBestehenderStellewurdenFachtagungen,Kongressesowiezahlreiche Multiplikatorenschulungen (Gleichstellungsbeauftragte,Arbeitnehmer-bzw. Arbeitnehmerinnenvertretungen,Verbände)zumAGGdurchgeführt,darunter aucheingemeinsamesseminarmitdemdeutscheninstitutfürmenschenrechte. 17.WievielewissenschaftlicheUntersuchungengemäß 27Absatz3Nummer 3 AGG wurden vorbereitet, und zu welchen Themen? WiewurdensiederÖffentlichkeitsowiedenNichtregierungsorganisationenundEinrichtungen,dieaufeuropäischer,Bundes-,Landes-oderregionaler Ebene zum Schutz vor Diskriminierung tätig sind, präsentiert? VonderADSwurdeeineSinus-MilieustudiemitdemTitel Diskriminierung imalltag am2.april2009öffentlichvorgestellt.sieistu.a.alsdownload auf der Internetseite der ADS veröffentlicht. EinumfangreichesForschungs-undPräventionsprojektzumThema Diskriminierungsfreie Hochschulen ist in Planung. DasDatenbankprojektderADSbefindetsichzurzeitinderFeinkonzeption, sieheauchantwortzudenfragen15und16.derauftragzurprogrammierung wird voraussichtlich noch im Sommer 2009 erteilt werden. 18.StelltdieAntidiskriminierungsstelle wieursprünglichangekündigt BetroffenenundderÖffentlichkeiteineDatenbankmitderbisherigen einschlägigenagg-undantidiskriminierungs-rechtsprechungzurverfügung? 19.WievieleEmpfehlungenzurBeseitigungundVermeidungderBenachteiligungenwurdendemDeutschenBundestagseitensderAntidiskriminierungsstelle bislang vorbereitet? Welche Rolle spielte der beigeordnete Beirat dabei? 20.WannwirdvoraussichtlichderersteBerichtandenDeutschenBundestag gemäß 27 Absatz 4 AGG vorgelegt? WirderEmpfehlungenzurBeseitigungundVermeidungderBenachteiligungen enthalten? InwieweitwirdderBeiratindieBerichterstellungeinbezogen,undwelche Stellungnahmen hat er bezüglich des Berichts bisher abgegeben? Welche Stellen und Ministerien werden an dem Bericht mitarbeiten? DieFragen19und20werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/12779 Gemäß 27Absatz4AGGlegendieADSunddieinihremZuständigkeitsbereichbetroffenenBeauftragtendemDeutschenBundestagallevierJahregemeinsameinenBerichtvor.IndemBerichtwerdenauchEmpfehlungenzur VermeidungvonBenachteiligungenabgeben.DerersteBerichtwirdallerVoraussicht nach noch im Jahr 2009 fertig gestellt. DieGliederungdesBerichtesunddasVerfahrenzurBeteiligungwurdeninder Beiratssitzungam24.April2008erörtert,derBerichtsentwurfwirddemBeirat voraussichtlich Anfang Juni zur Stellungnahme übersandt werden. DieBeauftragtenwerdenaufGrundlageeineszwischenderADSundden Beauftragtenam5.Juni2008abgesprochenenVerfahrensindieErstellungdes Berichtseinbezogen.DerGesamtentwurfwirdnachFertigstellunganalle Beauftragten zur Endabstimmung übersandt. 21.InwievielenFällenhatsichdieADSanBundesbehördenundsonstige öffentlichestellenimbereichdesbundesgemäß 28Absatz2AGG gewandt,undwievielefällebezogensichjeweilsaufwelchesmerkmal? Hierzu liegen keine Statistiken vor. 22.InwelcherWeisekooperiertdieAntidiskriminierungsstelledesBundes im Sinne von 29 AGG mit a)nichtregierungsorganisationen, b)einrichtungen auf Landesebene, c) Einrichtungen auf regionaler Ebene, undzuwelchenkonkretenergebnissenhatdiesezusammenarbeitbisher jeweils geführt? DieADSkonzipierteineAkteurs-undInformationsdatenbank (sieheantwort zufrage18),dieauchderkostengünstigenkooperationmitanderenstellen dienenwird.darüberhinausstehtdieadsmitverschiedenennichtregierungsorganisationen,beratungsstellenundministerienauflandesebene sowiekommunalenstaatlichenundnichtstaatlichenberatungsstelleninunterschiedlichensachzusammenhängenoderinbezugaufkonkreteeinzelfragen im Dialog. 23.WiestelltsichdieZusammenarbeitderAntidiskriminierungsstellemit dem gemäß 30 AGG berufenen Beirat dar? DerBeiratderADSwurdeaufGrundlagevon 30Absatz2AGGvom BMFSFJimEinvernehmenmitderLeitungderADSeingesetzt.Esfandenbisher vier Sitzungen statt. NachVerabschiedungeinerGeschäftsordnungwurdenindenBeiratssitzungen diegrobstrukturdesberichtesderadsundvorschlägefürwissenschaftliche UntersuchungenimBereichderAntidiskriminierungspolitikdiskutiert.Über diegeschäftsstelledesbeirateswerdendessenmitgliederübermaßnahmen, VeranstaltungenundVeröffentlichungenderADSinformiert.DieBeiratsmitgliederihrerseitsinformierendieADSentsprechendausihrenZuständigkeitsbereichen oder regen den Dialog zu Sachfragen an.

Drucksache 16/12779 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 24.WorinbestehtdervonderAntidiskriminierungsstelleaufihrerHomepage proklamierte PaktmitderWirtschaft,undinwelcherWeiseträgter dazubei,individuellenrechtengegenüberunternehmengeltungzuverschaffen? 25.InwelchemZusammenhangstehtdernichtimgesetzlichenAuftragbenannteabervonderADSals daszentraleundübergreifendeanliegen derantidiskriminierungsstelledesbundes proklamierte Paktmitder Wirtschaft mitdengesetzlichenaufgabenderantidiskriminierungsstelle? 26.SindindieArbeitdiesesPaktes,mittelsdemfürdieWirtschaftlautInternetseitederADS ProblemebeiderHandhabungdesGleichbehandlungsgesetzesaufgezeigtundumsetzbareLösungenerarbeitetwerden sollen,auchdiegewerkschaftensowieantidiskriminierungsverbände einbezogen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? 27.WelcheErgebnissehatder PaktmitderWirtschaft bislangkonkreterzielt? Sind aus dem Pakt Vereinbarungen mit der Wirtschaft entstanden? Hatder Pakt inderwirtschaftkonkretemaßnahmenzurvermeidung undbekämpfungvondiskriminierungenbewirkt,z.b.informvon Empfehlungen,RichtlinienoderSelbstverpflichtungen,undwennja, welche? DieFragen24bis27werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. PolitikundWirtschaftsindinderPflicht,sichgemeinsamfüreinediskriminierungsfreieGesellschaftunddamitauchfüreindiskriminierungsfreiesManagement einzusetzen. ZudengesetzlichenAufgabenderADSgehörtes,Diskriminierungenzuverhindernoderzubeseitigen.PräventiongehörtdamitzudenzentralenAufgaben derads.esistdahereinzentralesanliegenderleitungderads,einbündnis mit der Wirtschaft zu schließen. DenvierSpitzenverbändenderdeutschenWirtschaftwurdeimSommer2008 derentwurfeineseckpunktepapiersfüreinsolchesbündnisübersandt.der Dialogprozess dazu dauert noch an. 28.WelcheFunktionerfülltdievonderADSeinberufeneundnichtimAGG vorgesehene WissenschaftlicheKommission inabgrenzungzudem gemäß 30AGGvomGesetzgebervorgesehenenBeirat,undwielautet die genaue Aufgabenstellung der Wissenschaftlichen Kommission? 29.NachwelchenKriterienerfolgtedieAuswahlderMitgliederder Wissenschaftlichen Kommission? 30.WieundwannwurdederBeiratderAntidiskriminierungsstelleeinbezogen a) in die Entscheidung, die Kommission einzuberufen, b) in die Konzeption ihres Auftrags, c) in die Auswahl ihrer Mitglieder?

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/12779 31.WelcheKostenhatdieBerufungder WissenschaftlichenKommission bislangverursacht,undwiehochwarenbislangdiekostenfürdenvom Gesetzgeber vorgesehenen Beirat? WelcheReise-undBewirtungskostensinddabeibislangjeweilsfürdie Wissenschaftliche Kommission und für den Beirat entstanden? 32.HabenMitgliederder WissenschaftlichenKommission bzw.firmen oderinstitutionen,beidenenmitgliederder WissenschaftlichenKommission tätig sind, Aufträge von der ADS bekommen? Wennja,umwelchePersonen,FirmenoderInstitutionenhandeltessich dabei,waswaroderistgegenstandderaufträge,undwelchefinanzvolumen haben die Aufträge im Einzelnen? DieFragen28bis32werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DiewissenschaftlicheKommissionistimGegensatzzumBeiratnichtgesetzlichvorgeschrieben.SiedientderwissenschaftlichenBegleitungdesBündnissesmitderWirtschaftundistaufZeitberufen.SieuntersuchtdieKritikam AGGaufihrewissenschaftlicheSubstanz,insbesonderesollendieökonomischenVorteilenachhaltigerundwertebasierterUnternehmensführungauf nationalerundinternationalerebenebeleuchtetwerden.sieistinterdisziplinär besetztmitwissenschaftlerinnenundwissenschaftlernausdenbereichenökonomie, Philosophie und Rechtswissenschaft. DieAufgabendesBeiratesderADSsindin 30AGGabschließendbeschrieben.InsofernwurdeerwederbeiderEntscheidung,einewissenschaftliche Kommissioneinzuberufen,nochbeiderKonzeptiondesAuftragesderwissenschaftlichen Kommission, noch bei der Auswahl der Mitglieder beteiligt. DieReise-undBewirtungskostenfürdieWissenschaftlicheKommissionbetrugen6651,72EuroimJahr2008,bisFebruardiesesJahres384,70Euro;fürden BeiratfielenReise-undBewirtungskostensowieTagegelderan:1315,05Euro in 2007, 6 467,11 Euro in 2008 und bis Februar dieses Jahres 280,15 Euro. EinAuftragderADSgingandasInstitutfürRechtsmodellierungundCompliancemanagement IfRC GbR.FrauDr.CharlotteGaitanidesistGesellschafterindieserGbRundMitgliedderwissenschaftlichenKommission.Zu Auftragsgegenstand und Finanzvolumen siehe Antwort zu Frage 41. 33.InwelcherWeisearbeitetdieAntidiskriminierungsstelledesBundesmit ähnlichen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen? DieADSistseit2007MitgliedimunabhängigenNetzwerkdereuropäischen Gleichbehandlungsstellen (EQUINET).ImRahmenihrerMitgliedschaftarbeitetdieADSanvonEQUINETorganisiertenVeranstaltungenundinverschiedenenArbeitsgruppenaktivindiesemwichtigenNetzwerkeuropäischer Gleichbehandlungsstellen mit. DesWeiterenistdieADSineinerExpertengruppefürAntidiskriminierungund Gleichstellungvertreten,diedieEuropäischeKommissionimJuli2008imAnschluss an das Europäische Jahr der Chancengleichheit eingesetzt hat.

Drucksache 16/12779 10 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 34.InwiefernwarendievonderEuropäischenKommissionaufdemWege vondreivertragsverletzungsverfahrenangemahntennachbesserungen beiderdeutschenumsetzungeuropäischenantidiskriminierungsrechts bislang ein Thema a) für die Antidiskriminierungsstelle selbst, b) für die Wissenschaftliche Kommission, c)für den Beirat? DieADSgibtzulaufendenVerfahrenzwischenEUundBundesregierungkeine Stellungnahmen. DieLeitungderADSistinAusübungihresAmtesunabhängig (vgl. 26 Absatz1Satz3AGG).DenRichtlinienentwurfderEuropäischenKommission verhandeln die Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene. 35.Aufgrundwelcherin 27AGGniedergelegtenAufgabenstellunghatsich dieleiterinderantidiskriminierungsstelleöffentlichgegendasvorhaben dereu-kommission,deneuropäischendiskriminierungsschutzauszuweiten, ausgesprochen (FAZ, 2. Juni 2008)? IstdieseLobbyarbeiteinErgebnisdesproklamierten Paktesmitder Wirtschaft? WiestehtsieheutezumaktuellenRichtlinienvorschlagderEU-Kommission? 36.StehtdieLeiterinderAntidiskriminierungsstellehinterdemimAGGverankerten horizontalen Ansatz (grundsätzlichgleichesschutzniveaubei allen Diskriminierungsmerkmalen)? Wenn nein, warum nicht? Wennja,wassprichtausihrerSichtdagegen,dassdieserAnsatzauch europarechtlich verankert wird? Der horizontaleansatz istimaggverankert,unddieantidiskriminierungsstelle verfolgt mit ihrer Arbeit diesen horizontalen Ansatz. 37.WashatdieLeiterinderAntidiskriminierungsstelledazuveranlasst,eine LeitendeBeamtinbeiderAntidiskriminierungsstellezubestellen,und warumkonntendieentsprechendenaufgabennichtmehrindervorherigenorganisationsform (z.b.vonreferatsleitungen)wahrgenommen werden? WassinddieAufgabenderLeitendenBeamtinbeiderAntidiskriminierungsstelle,undworinbestehtderUnterschiedzudenAufgabenderLeiterin der Antidiskriminierungsstelle? 38.InwelchemVerfahrenwurdedieStellederLeitendenBeamtin/desLeitenden Beamten ausgeschrieben? WelcheKriterienwarenfürdieendgültigeBesetzungderStelleausschlaggebend? WelcheErfahrungenundQualifikationenkonntedieStelleninhaberinin der Antidiskriminierungsarbeit vorweisen?

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/12779 39.WiestehtdieBestellungderLeitendenBeamtinzudenVerlautbarungen aus der Antidiskriminierungsstelle, sie sei personell unterbesetzt? AufwelcheWeisehatdiesePersonalentscheidungdiekonkreteAntidiskriminierungsarbeit der ADS verbessert? DieFragen37bis39werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieLeitungderADSbestimmtdieArbeitderStelle.DieLeitendeBeamtin koordiniertundpriorisiertdieaufgabenundrichtetsieandenübergreifenden ErfordernissenderStelleaus.Sieentlastet,unterstütztundvertrittdieLeiterin der ADS. DieStellederLeitendenBeamtin/desLeitendenBeamtenwurdeinterninder ADSundimBMFSFJausgeschrieben.DasAnforderungsprofilumfassteneben fachbezogenen,insbesondereführungsbezogeneanforderungen,wiepersonalführungs-,kommunikations-undkooperationskompetenz.diebesetzungder StelleerfolgtenachdenbeamtenrechtlichenGrundsätzenvonEignung,Befähigung und Leistung. 40.WelcheAufträgefürwissenschaftlicheUntersuchungenhatdieAntidiskriminierungsstellebislangvergeben,welchenfinanziellenUmfanghabendiesejeweilsimEinzelnen,undwelchePersonenbzw.Institutionen wurdendamit jeweils betraut? Wurde der Beirat an den Entscheidungen beteiligt? DieADShateineStudiemitdemTitel DiskriminierungimAlltag miteinem Gesamtvolumenvon291250Eurozzgl.MwStinAuftraggegeben.AuftragnehmeristdasForschungsinstitutSinusSociovision.DerBeiratwurdeüberdie in Auftrag gegebene Studie informiert. 41.WelcheweiterenAufträge (Werkverträge,Beraterverträgeetc.)hatdie Antidiskriminierungsstellebislangvergeben,welchenfinanziellenUmfanghabendiesejeweilsimEinzelnen,undwelchePersonenbzw.Institutionen wurden damit jeweils betraut? Wurde der Beirat an den Entscheidungen beteiligt? a)folgendeaufträgewurdenvonderadszumeistaufderbasisvonrahmenverträgen des BMFSFJ und des Bundesverwaltungsamtes vergeben: Datenbank (MachbarkeitsstudieundWirtschaftlichkeitsbetrachtung 25 760 Euro, Feinkonzept 30 710 Euro jeweils zzgl. MwSt), Internetseitenerstellungund-betreuung (2007:27760Euro,2008: 5 261,60 Euro, 2009 bisher: 572,50 Euro jeweils zzgl. MwSt), Übersetzungsdienstleistungen (2007:410Euro,2008:3003,60Euro, 2009: 4 992,50 Euro jeweils zzgl. MwSt), Broschüren/Schriften (2007:36093,80Euro,2008:72515,55Euro, 2009: 46 008,15 Euro jeweils zzgl. MwSt), Herstellungvon give-aways : (2007:948,40Euro,2008:9698,90Euro, 2009: 62 Euro jeweils zzgl. MwSt). b) Außerhalb von Rahmenverträgen wurden vergeben: ErstellungeinesAGGSchulungstools Rechtsmodellierung fürdasinternetundschulungendurchdieads:132000eurozzgl.mwst;institut

Drucksache 16/12779 12 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode fürrechtsmodellierungundcompliancemanagement IfRC GbR, Hamburg, StudieSinus DiskriminierungimAlltag :291250Eurozzgl.MwSt; Sinus Sociovision GmbH, Heidelberg, Kurzfilm VielfältigeBelegschaftinUnternehmen :95000Eurozzgl. MwSt; Herold Studios GmbH, Frankfurt, EntwicklungeinerBilderwelt:39400Eurozzgl.MwSt;Agenturfür visuelle Kommunikation rubinmedia, Köln. Veranstaltungs-/Agenturleistungen: Fachtagung ChancengleichheitalsMehrWert :180558,82Euro zzgl. MwSt; Agentur steinrücke + ich, Köln, BerlinerKongress:96736,44Eurozzgl.MwSt;AgenturMediaCompany, Berlin, Kamingespräch Compliance :4768,49Eurozzgl.MwSt;HotelAdlon, Berlin, 2.BerlinerKongress:108787,78Eurozzgl.MwSt;AgenturMedia- Company, Bonn. StrategischeBeratungderADS:mtl.17490,00Eurozzgl.MwSt (beielf Beratertagen);Vertragslaufzeitvom1.März2008bis28.Februar2010 (Kündigungsrecht bei Leitungswechsel); Burgmer Managementberatung, AllgemeinejuristischeBeratungsdienstleistungen:5891,55Eurozzgl. MwSt, Rechtsanwaltshonorare, Medientraining/Coaching:96683,99Eurozzgl.MwSt;BurgmerManagementberatung, RedaktionelleLeistungenundLektoratsleistungen:Insgesamt12294,12 Euro zzgl. MwSt. DerBeiratwurdeandenverwaltungsinternenVergabeentscheidungennichtbeteiligt. 42.Triffteszu,dassdieAntidiskriminierungsstelleAufträgefür strategische Beratung vergeben hat? Wennja,wielautetdiegenaueAufgabenstellungfürdie strategischeberatung? SeitwannbestehtgegebenenfallsdiesesBeratungsverhältnis,undwelche Kosten hat es bislang verursacht? WelchePersonen,FirmenoderInstitutionenwurdengegebenenfallsmit der strategischen Beratung betraut? NachwelchenKriterienerfolgtegegebenenfallsdieAuftragsvergabe,und welcheerfahrungenundqualifikationenkonntendiebeauftragtenpersonen,firmenoderinstitutioneninderantidiskriminierungsarbeitvorweisen? DieADShatam1.März2008andieFirmaBurgmerManagementberatung einen Vertrag zur strategischen Beratung vergeben. DievereinbartenAufgabensindKontaktherstellungzuWirtschaft,Politikund WissenschaftaufEntscheidungsebenezumErreicheneinesBündnissesmitder Wirtschaft;BeratungderLeiterinderADSinstrategischen,politischenund medialenfrageninbezugaufeinbündnismitderwirtschaftunddiemediale Begleitung des Prozesses.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/12779 DerAuftragwurdeeuropaweitausgeschrieben.EsgingenvierBewerbungen ein.materielleskriteriumwardieüberzeugendedarstellungeinermöglichen Strategie,anderenEndeeinBündniszwischenPolitikundWirtschaftimHinblickaufZieledesAGGstehensoll.DieFirmaBurgmerManagementberatung hatteihreerfahrungenundqualifikationeninhinblickaufdieseszielim Vergabeverfahrenüberzeugenddargestellt. (ZudenKostensieheAntwortzu Frage 41.) 43.Laufenbzw.liefengegendieLeiterinderAntidiskriminierungsstellebzw. gegenanderemitarbeiterderadsstaatsanwaltschaftlichebzw.vom BundesrechnungshofeingeleiteteErmittlungeninsbesonderewegenindirekter Begünstigung? Wennja,inwelchemZusammenhangwurdensieeingeleitet,undwieist gegebenenfalls der Stand der Verfahren? Falls sie eingestellt wurden, mit welchem Ergebnis? EinstaatsanwaltlichesErmittlungsverfahrengegendieLeiterinderADSauf GrundlageeinerE-Mail-Anzeige,dieuntereinemPseudonymgestelltwurde, wurdemangelshinreichendemtatverdachtgemäß 170Absatz2derStrafprozessordnung (StPO) eingestellt. 44.BefindetsichdieADSinrechtlichenAuseinandersetzungenmitPersonen, Firmen oder Institutionen, an die sie Aufträge vergeben hat? Wenn ja, mit wem? WasistgegebenenfallsderGegenstandderAuseinandersetzungen,und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens? DieADSbefindetsichineinemRechtsstreit (Berufungsverfahren)mitder Agentursteinrücke +ichgmbh,andiederauftragzurorganisationderfachtagungimjahr2007vergebenwurde.gegenstandderauseinandersetzungist der Umfang der Vergütungshöhe. 45.WelcheKostensindimRahmenderADSbislangdurchRechtsstreitigkeitenoderdurchRechtsgutachtenineigenerSache (z.b.inpersonalangelegenheiten)entstanden (bitteaufgeschlüsseltnachdeneinzelnenvorgängen)? ImZusammenhangmitdemRechtsstreitmitdersteinrücke +ichgmbhsind bislang Kosten von 357 Euro für eine anwaltliche Beratung entstanden. EtwaigeRechtsstreitigkeiteninPersonalangelegenheitenwerdenvomBMFSFJ geführt. Zu Rechtsgutachten siehe Antwort zu Frage 41.

Drucksache 16/12779 14 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode II. Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung zu folgenden Fragen: 46.SindderBundesregierungFällebekannt,indenensichBürgerüberdie (gegebenenfallsfehlende)beratungundunterstützungdurchdieads beschwert haben? Wennja,beiwelchenStellensinddieBeschwerdeneingegangen,und wie wurden sie begründet? 47.InwievielenFällenhatnachKenntnisderBundesregierungdieAntidiskriminierungsstelleinErfüllungihresgesetzlichenAuftragsdieAnliegen derschutzvordiskriminierungsuchendenpersonenanbeauftragteder Bundesregierungweitergeleitet,umwelcheBeauftragtenhandeltees sich,undwievielefällebezogensichjeweilsaufwelchesdiskriminierungsmerkmal? 48.WiesinddieBeauftragtenmitdenEingabenverfahren,diedieAntidiskriminierungsstelle an sie abgegeben hat? 49.WiearbeitendiezuständigenBeauftragtenderBundesregierungmitder ADS zusammen? GibtesinFällenvonMehrfachdiskriminierungeineintensiveZusammenarbeit? 50.InwievielenFällenhatsichnachKenntnisderBundesregierungdieADS anbundesbehördenundsonstigeöffentlichestellenimbereichdesbundesgemäß 28Absatz2AGGgewandt,undwievieleFällebezogensich jeweils auf welches Merkmal? DieFragen46bis50werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. ZwischenderADSundderBeauftragtenderBundesregierungfürdieBelange behindertermenschenderbundesregierungfindetsowohlbeiderbearbeitung vonberatungsanfragen,insbesondereauchbeimehrfachdiskriminierungen,als auch bei grundsätzlichen Fragestellungen ein Austausch auf Arbeitsebene statt. SeitdemInkrafttretendesAGG (18.August2006)biszum31.März2009wurdennachZählungderBehindertenbeauftragten201Beratungsanfragenvonder ADSandieBeauftragtezurBearbeitungineigenerZuständigkeitweitergeleitet.DieseEingabenwurdenvonderBehindertenbeauftragtenumfänglichbeantwortet.JenachAnliegenderbetroffenenBürgerinnenundBürgerwurden AuskünfteüberdieRechtslageinallgemeinerFormerteilt,Stellungnahmen vondritteneingeholtund/oderweitergehendeberatungsmöglichkeitenvermittelt.fernerwurdeimfebruar2009einezusammenstellungvon17schriftlichenberatungsanfragenausdemzeitraumjanuarundfebruar2009inanonymisierterformvonderantidiskriminierungsstelleandiebeauftragteweitergeleitet.dieberatungsanfrageninanonymisierterformwurdenvonderbehindertenbeauftragtenausgewertet.ihristeinfallbekanntgeworden,indemsich einebetroffeneüberdieartderbeantwortungihresanliegensdurchdieantidiskriminierungsstelle beschwert hat. AndenBeauftragtenderBundesregierungfürAussiedlerfragenundnationale Minderheiten wurden bisher keine Anfragen weitergeleitet. DieADShatandieBeauftragtederBundesregierungfürMigration,FlüchtlingeundIntegrationbisherdreiEingabenabgegeben;eineweitereEingabe wurde gemeinsam mit der ADS bearbeitet.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/12779 DanebenübermitteltdieADSFallbeschreibungen/Eingabeninanonymisierter FormandieBeauftragtezurInformation.Insgesamtwarendiesbisher173Eingaben, die bei der ADS seit Dezember 2007 eingegangen sind. AndieBeauftragteabgegebeneEingabenwerdenindergleichenWeisewie Eingabenbearbeitet,dieunmittelbarbeiihr (innichtanonymisierterform)eingehen.dazuzählen,diefachlichezuständigkeitderbeauftragtenvorausgesetzt,auchdiekonkretesachverhaltsaufklärungbishinzuranhörungbeschwerterstellensowiegesprächemitallenbeteiligten,indenenaucheinigungsmöglichkeitenausgelotetwerden.beianonymisierteneingabenerfolgte die Kenntnisnahme der Sachverhalte. 51.WardiezuständigeBundesministerinfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend,Dr.UrsulavonderLeyen,überdieAbsichtderLeiterinderADS, eine Leitende Beamtin zu bestellen, vorher informiert? Hat die Bundesministerin dem Vorhaben zugestimmt? WiewardieMeinungderVerwaltungdeszuständigenBundesministeriumshinsichtlichderEinrichtungundkonkreterBesetzungderneuen Stelle? HatdiezuständigePersonalvertretungnachKenntnisderBundesregierung hierzu ein Votum abgegeben oder sich diesbezüglich geäußert? Wenn ja, wie? 52.WassinddieAufgabenderLeitendenBeamtinbeiderAntidiskriminierungsstelle,undworinbestehtausSichtderBundesregierungderUnterschied zu den Aufgaben der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle? DieFragen51und52werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. WährenddieLeiterinderADSvorallemdieArbeitderADSundihreAusrichtungnachaußenkommuniziertundGrundsatzentscheidungenfürdieADS trifft,koordiniertdieleitendebeamtindiearbeitderreferateundrichtetdiese an den übergreifenden Erfordernissen der Stelle aus. DieStellederLeitendenBeamtinwurdeinderADSundimBMFSFJentsprechendderüblichenVorgehensweisehausinternausgeschriebenunddengesetzlichenVorgabenentsprechendnachLeistung,EignungundBefähigungmitverwaltungsmäßigerBegleitungdurchdieZentralabteilungdesMinisteriums, nachderauswahlentscheidungderleiterinderadsbesetzt.dieinteressenvertretungen (Gleichstellungsberechtigte,Personalrat)wurdenordnungsgemäß beteiligt WeitergehendeAusführungenunterbleibenausdatenschutz-sowiepersonalvertretungsrechtlichen Gründen. 53.WiebeurteiltderBundesrechnungshofnachKenntnisderBundesregierungdieVergabepraxis (Werkverträge)sowiedieEinstellungspraxisder Antidiskriminierungsstelle? DerBundesregierungistnichtbekannt,wiederBundesrechnungshofdieVergabepraxis (Werkverträge)sowiedieEinstellungspraxisderAntidiskriminierungsstelle beurteilt.

Drucksache 16/12779 16 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 54.Laufenbzw.liefennachKenntnisderBundesregierunggegendieLeiterinderAntidiskriminierungsstellebzw.gegenandereMitarbeiterder ADSstaatsanwaltschaftlichebzw.vomBundesrechnungshofeingeleitete Ermittlungen insbesondere wegen indirekter Begünstigung? Wennja,inwelchemZusammenhangwurdensieeingeleitet,undwieist gegebenenfalls der Stand der Verfahren? Falls sie eingestellt wurden, mit welchem Ergebnis? WannistgegebenenfallsmiteinemBerichtdesBundesrechnungshofes über seine Ermittlungen zu rechnen? DieBundesregierungnimmtzuFragennachErmittlungsverfahrengegen AmtsträgerkeineStellung.ImÜbrigensieheAntwortderunabhängigenLeitung der ADS zu Frage 43. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333