Deutscher Bundestag Drucksache 17/14328 17. Wahlperiode 04. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13804 Unklarheiten bei der Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH (Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/13043 und 17/13359) Vorbemerkung der Fragesteller DerVerkaufderTLGImmobilienGmbHundderTLGWohnenGmbHdurch dasbundesministeriumderfinanzenwirfttrotzzweierkleineranfragender FraktionDIELINKE.undderenBeantwortungdurchdieBundesregierung weiterhin vielfältige Fragen auf. DiebisherigenAntwortenderBundesregierungkonntenwederdieGewissheit vermitteln,dassdieverkaufsentscheidungenderbundesregierungaufder Grundlageobjektiver,interessensfreienBeratungerfolgte,nochbestehtKlarheitdarüber,obdieerzieltenVerkaufserlöseeinenVerkaufüberhauptrechtfertigten.Dasliegtzumeinendaran,dassdieBundesregierungdemDeutschen BundestaggegenübernachAuffassungderFragestellerwenigBereitschaftzur TransparenzerkennenließundzumanderendenDeutschenBundestagimVerfahrensverlauf widersprüchlich und unvollständig informiert hat. DarüberhinaushabendiebisherigenAntwortenderBundesregierungaufdie KleinenAnfragenderFraktionDIELINKE.einbreitesgesellschaftlichesund mediales Interesse ausgelöst, das weitere Nachfragen gebietet. 1.UmwievielliegendieVerkaufserlösefürdieTLGWohnenGmbHunddie TLGImmobilienGmbHunterdenvonderBundesregierungangegebenen Verkehrswerten? HältdieBundesregierungangesichtsdiesesVerkaufserlösesundderEntwicklungaufdemdeutschenImmobilienmarktanderEinschätzungfest,sie habesichwieeinprivaterunternehmensveräußererverhalten (sog.private Vendor Test)? DieVerkaufserlösefürdenVerkaufderGeschäftsanteilederTLGIMMOBI- LIENGmbHundderTLGWOHNENGmbHwurdenimRahmeneinesoffenen, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom2.Juli2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/14328 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode transparentenunddiskriminierungsfreienbieterverfahrenserzielt.durchdieses Bieterverfahrenwirdgeradesichergestellt,dassderbesteerzielbareMarktpreis (d.h.dertatsächlicheverkehrswert)erzieltwird.derprivatevendortestgeht davonaus,dasseinprivaterverkäuferseinunternehmenzumhöchstmöglichen Preisveräußernwird,wasdurchdasbeschriebeneBieterverfahrensichergestellt wird.durchdiedurchführungdesbeschriebenenbieterverfahrenshatsichdie BundesregierungwieeinprivaterVeräußererverhalten.ZurVermeidungvon WiederholungenwirdimÜbrigenaufdieAntwortenderBundesregierungzuden Fragen1und2derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom12.April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13359) verwiesen. 2.InwieweitstelltdieVeräußerungderGeschäftsanteilederTLGUnternehmenunterhalbdesVerkehrswerteseinenVerstoßgegendasEuropäische Beihilferecht dar? MitwelchenSanktionenoderanderenRechtsfolgenhättedieBundesregierung in diesem Fall zu rechnen? DurchdasinderAntwortzuFrage1beschriebeneBieterverfahrenwurdesichergestellt,dassdieVeräußerungderGeschäftsanteilederTLG-Unternehmenzu denbestmöglicherzielbarenmarktpreisenunddamitdemtatsächlichenverkehrswertderverkauftengesellschaftenerfolgte,sodasskeinverstoßgegendas Europäische Beihilferecht vorliegt. 3.WenndieBundesregierungderAuffassungseinsollte,dassderVerkaufder GeschäftsanteilederTLGUnternehmenkeinVerstoßgegendasEuropäischeBeihilferechtgemäßArtikel87EG-Vertrag,1.1.1darstellt,wiebegründet sie das? Artikel87ff.EG-VertragsindmittlerweiledurchdieArtikel107ff.desVertragesüberdieArbeitsweisederEuropäischenUnion AEUVabgelöstworden. DieBestimmungensindinhaltlichimWesentlichengleichgeblieben.ImFolgendenverwendetdieBundesregierungdaherdieaktuelleNummerierung (Artikel107AEUV).ImHinblickaufdasBeihilfeverbotnachArtikel107Absatz1 AEUVgeltendieAusführungenderBundesregierungindenAntwortenzuden Fragen1und2derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom12.April 2013 (Bundestagsdrucksache17/13359),aufdiezwecksVermeidungvonWiederholungen verwiesen wird. 4.WomitbegründetdieBundesregierung,dasseineweitergehende,über ohnehingesetzlichfixierteregelungenhinausgehendesozialchartadas Beihilferecht der Europäischen Union (EU) verletzt hätte? DievereinbarteSozialchartagehtüberdiegesetzlichfixiertenRegelungenzum Mieterschutzhinaus,wiedieBundesregierungbereitsinderAntwortzu Frage16derKleinenAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENvom 22.März2013 (Bundestagsdrucksache17/13043) aufdieinsoweitverwiesen wird ausführlicherläuterthat.einverstoßgegendaseu-beihilfenrechtliegt hierinnicht,weileinigedermieterschützendenregelungenauchbeivergleichbarentransaktionenzwischenprivatenvereinbartwerden,unddieübrigen RegelungenmitdenBieternausverhandeltwordensind,ohnesichnegativauf diehöhedeskaufpreisesausgewirktzuhaben.diebundesregierunghättehingegengegendaseu-beihilfenrechtverstoßen,wennsievorabmarktunübliche verbindliche Vorgaben für den Inhalt der Sozialcharta gemacht hätte.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14328 5.HättefürdieBundesregierungdieMöglichkeitbestanden,eineFreistellung vondenregelungendesbeihilferechtsunterberufungaufausnahmetatbeständegemäßartikel87absatz2und3eg-vertragzuerwirken,hatsie dies geprüft oder beantragt? Wenn nein, warum nicht? Nein,dieBundesregierunghätteimRahmenderPrivatisierungderTLG IMMOBILIENGmbHundderTLGWOHNENGmbHkeineFreistellung beantragenkönnen.dieprüfungergabfolgendes:nachartikel107absatz1 AEUVbestehteingrundsätzlichesBeihilfenverbot.ImEinzelfallkönnenbestimmteBeihilfenvonderKommissionalsfürmitdemBinnenmarktvereinbar erklärtwerden,insbesonderewenndievoraussetzungeneinerderinartikel107 Absatz2und3AEUVenthaltenenAusnahmebestimmungenunddesdazuergangenen Softlaws vorliegen.dievoraussetzungenfüreinefreistellunglagen jedoch bei der TLG-Privatisierung nicht vor. 6.MitwelchenkonkretenRechtsfolgenhättedieBundesrepublikDeutschlandvonSeitenderEUrechnenmüssen,wennsieBietergemeinschaften zumzweckeeinessharedealsausgeschlossenhätte (bittediegenaue RechtsverletzungundderenzwingendeSanktionierungsowiePräzedenzfälle benennen)? EinAusschlussvonBietergemeinschaftenhätteeinenVerstoßgegendievon denprivatisierungsleitliniendereuropäischenkommissionverlangteoffenheit unddiskriminierungsfreiheitdesbieterverfahrensdargestellt,wiesiejüngstin derarbeitsunterlagederkommissionsdienststellen LeitfadenzurbeihilfenkonformenFinanzierung,UmstrukturierungundPrivatisierungstaatseigener Unternehmenvom10.Februar2012 bestätigtwordensind.imfalleeinessolchenverstoßesistnichtmehrgewährleistet,dassderunternehmensverkauf zumbestmöglichenmarktpreisunddaherbeihilfenfreierfolgt (siehez.b.urteildeseuropäischengerichtshofs (EuGH)vom28.Februar2012indenverbundenenRechtssachenLandBurgenland (Autriche) (T-268/08)undRepublik Österreich (T-281/08)/EuropäischeKommission,nochnichtinderamtlichen Sammlung).DierechtswidrigeGewährungeinerBeihilfeführtzurNichtigkeit desvertrages,aufdessengrundlagesiegewährtwird,hieralsodesunternehmenskaufvertrages (vgl.bgh,urteilevom4.april2003 VZR314/02,VIZ 2003,340,341f.;vom24.Oktober2003 VZR47/03,EuZW204,254,255 undvom20.januar2004 XIZR53/03,WM2004,468,469jew.m.w.N.und unterhinweisaufdieständigerechtsprechungdeseughseitdemurteilvom 21.November1991 Rs.C-354/90,Fédérationnationaleducommerceextérieurdesproduitalimentaires (FNCE),Slg.1991,I-5505,Rn.12).DarüberhinauskannsichdieBeihilfegewährendeStelle hieralsodiebundesrepublik Deutschland schadenersatzpflichtiggegenüberdenausgeschlossenenbietern machen (siehehierzubgh,10.februar2011 IZR136/09 Flughafen Frankfurt-Hahn,GRUR2011,444undBGH,10.Februar2011 IZR 213/08 Flughafen Lübeck ). 7.HatdieBundesregierungmitvollerAbsichtdieShareDealKonstrukte beimverkaufdertlgimmobiliengmbhunddertlgwohnengmbh gewählt,umzulastenderostdeutschenbundesländerdiegrunderwerbssteuerzuvermeidenundsoeinenmöglichsthohenverkaufserlösfürden Bund zu erzielen? Nein. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Drucksache 17/14328 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WarumwurdederDeutscheBundestag,konkretderAusschussfürVerkehr, BauundStadtentwicklung,inder88.Sitzungam12.Dezember2012 durchdiebundesregierungdahingehendinformiert,dasseingeschäftsanteilvon100prozentandertlgwohnengmbhverkauftwordensei,weil anderenfallsgrunderwerbsteuerangefallenwäre (Protokollder88.Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, S. 20)? DieinderFragezitierteÄußerungderBundesregierunginder88.Sitzungdes AusschussesfürVerkehr,BauundStadtentwicklungistausdemZusammenhanggerissen.AusdemKontextergibtsich,dassdieBundesregierunghierbei aufdiefrageeingegangenist,warumdietlgwohnengmbhnichtan KommunenoderkommunaleWohnungsunternehmenverkauftwordenist.Die BundesregierunghatindiesemZusammenhanglediglichaufdenUnterschied zwischeneinemverkaufvonimmobilien (AssetDeal)undeinemVerkaufder GeschäftsanteileanderTLGWOHNENGmbH (ShareDeal)hingewiesen.Ihr gingesdarumherauszuarbeiten,dasseinverkaufeinzelnerimmobilien (z.b. aneinkommunaleswohnungsunternehmen)nichtgegenstanddesprivatisierungsverfahrensunddahernichtmöglichwar.dieseshattevielmehrdenverkaufsämtlichergeschäftsanteilederbundesrepublikdeutschlandandertlg WOHNENGmbHzumInhalt.AnderwiedergegebenenAussagezurGrunderwerbsteuerhältdieBundesregierungnichtfest.FürdieBundesregierung spielteeinmöglicheranfallbzw.einnichtanfallvongrunderwerbsteuerkeine Rolle bei der Festlegung des Gegenstandes des Privatisierungsverfahrens. 9.WelcheBeraterinwelcherEigenschaftwarenaufSeitendesVerkäufersan dertransaktiontlgbeteiligt (bitteaufstellungderunternehmen,einrichtungen, Institutionen, Kanzleien und anderer handelnder Personen)? FolgendeBeraterbzw.DienstleisterwarenfürdieVerkäuferseiteimRahmen der TLG- Privatisierung tätig: 1.BarclaysBankPLC (seinerzeitbarclayscapital,dieinvestmentbanking DivisionderBarclaysBank),Investmentbank,Frankfurta.M.,alsTransaktionsberater; 2. White & Case LLP, Berlin, als Rechtsberater, daneben auch als Dienstleister der Legal & Tax Vendor Due Diligence; 3.Deloitte &ToucheGmbH,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Düsseldorf,als Dienstleister der Financial Vendor Due Diligence; 4.VALTEQTHProjektmanagementGmbH,Berlin,a)ErbringungderEnvironmental &TechnicalVendorDueDiligenceundb)GeschäftsbesorgungsvertragüberdieBeurteilungderPlanungs-undKostentreueinnerhalbderProjektentwicklungsspartederTLG.DieValteqTHProjektmanagementGmbH hattederwesslinggmbh,berlin,einenunterauftragfürdieerstellung einer sog. Phase I Environmental Vendor Due Diligence erteilt; 5. Intralinks Inc., New York, USA: Errichtung und Betrieb des Datenraums; 6. Brunswick Group GmbH, Frankfurt a. M. als Kommunikationsberater; 7.CBREGmbH,Berlin,Teil-BewertungsgutachtenfürdieImmobiliender TLG IMMOBILIEN GmbH; 8.SavillsImmobilienBeratungs-GmbH,FrankfurtamMain,Teil-Bewertungsgutachten für die Immobilien der TLG WOHNEN GmbH.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14328 10.WiewardieRollederBarclaysCapitalBankalsTransaktionsberaterin dieser Beratergruppe definiert? NachdemmitderBarclaysBankPLCgeschlossenenGeschäftsbesorgungsvertragumfasstedieTätigkeitalsTransaktionsberaterinsbesonderediefolgenden wesentlichen Tätigkeiten: Transaktionsmanagement; UnterstützungdesBundesministeriumsderFinanzenbeiderVorbereitung der Transaktion; Steuerung,KoordinierungundKontrolledereinzelnenDienstleisterfürdie vombundesministeriumderfinanzenzuvergebendeneinzelleistungder VendorDueDiligencesowiederErstellungunddesBetriebsdesDatenraums; BeratungdesBundesministeriumsderFinanzenzurTransaktionsstruktur und zum Ablauf des Verfahrens; VorBekanntmachungderPrivatisierungErstellungeinerListepotenziellgeeigneterInteressentenundAbstimmungmitdemBundesministeriumderFinanzen; Begleitung bei der Durchführung des Bieterverfahrens einschließlich vorbereitenderundbegleitendergesprächeundverhandlungenmit (potenziellen)bietern,finanzierendenkreditinstitutendertlgimmo- BILIENundderKonzerngesellschaften (wieinsbesonderedertlg WOHNEN) sowie Fremdkapitalgebern der (potenziellen) Bieter, ErstellungdesInformationsmemorandumsundggf.anderernotwendiger Dokumente für eine Marktansprache, AnalyseundBewertungdererhaltenenindikativenundbindendenAngebote, UnterstützungdesBundesministeriumsderFinanzenbeiderDurchführung der Due Diligence-Prüfung sowie UnterstützungdesBundesministeriumsderbeiderVorbereitungund DurchführungderKaufvertragsverhandlungensowiebeiderVertragsdurchführung. Ja. 11.WardieBarclaysCapitalBankbereitsanderAbfassungdesBekanntmachungstexteszurPrivatisierungderTLGImmobilienGmbHundder TLG Wohnen GmbH beteiligt? 12.WerwarfederführendfürdieErstellungderAufforderungzurInteressenbekundung und für das Auswahlverfahren der Bewerber verantwortlich? DieEntscheidungsfindungundVerantwortungoblagalleindemBundesministerium der Finanzen. 13.AufwelcherGrundlagewurdeeineMatrixzurBewertungderAngebote erstellt? DieMatrixzurBewertungderAngebotewurdeaufGrundlagederdenBietern in den Prozessbriefen mitgeteilten Bewertungskriterien erstellt.
Drucksache 17/14328 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WurdenbeiderBewertungderAngebotestrukturellunterschiedlicher BieterdieausdenAngebotenresultierendensteuerlichen (insbesondere grunderwerbssteuerlichen)auswirkungenaufdenkaufpreisberücksichtigt, und wie erfolgte das? WiedieBundesregierungbereitsinihrerAntwortzuFrage12derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom11.März2013 (Bundestagsdrucksache 17/12950)ausführte,musstedieBundesregierungalleBieterunabhängigvon ihrerrechtsformundihrererwerbsstrukturgleichbehandeln,sodassdiesteuerlichenauswirkungenderstrukturellunterschiedlichenbieternichtberücksichtigt werden konnten. 15.HatbeiderBewertungdesBietersTAGImmobilienAGderengenerelle GeschäftsstrategiederVermeidungvonGrunderwerbsteuerdurchRETT- Blocker (www.tag-ag.com/portfolio/ankaufskriterien/wohnen)einerolle gespielt? War der Bundesregierung diese Geschäftsstrategie bekannt? WiebereitsdurchdieBundesregierunginihrerAntwortzuFrage12derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom11.März2013 (Bundestagsdrucksache17/12950)dargestellt,standdieRETT-Blocker-StrukturimEinklangmit denseinerzeitgeltendengesetzlichenregelungen,sodasseinesolchegeschäftsstrategie diederbundesregierungunbekanntwar ausbeihilferechtlichenerwägungenbeiderbewertungdesbieterstagimmobilienagkeine Rolle spielen durfte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Sofern steuerliche Aspekte keine Rolle spielten, warum nicht? Siehe Antworten zu den Fragen 14 und 15. 17.BestandennachKenntnisderBundesregierungzumZeitpunktderVerpflichtungderBarclaysCapitalBankalsTransaktionsberateringeschäftlicheoderpersonelleVerbindungenzurTAGImmobilienAGoder anderen am Bieterverfahren beteiligten Akteuren? Hat sie dies geprüft? WarenandereBeteiligteaufderVerkäuferseitefürdieTAGImmobilien AGtätig? NachKenntnisderBundesregierungbestandenzwischenderBarclaysBank PLCundderTAGImmobilienAGzumZeitpunktderVerpflichtungder BarclaysBankPLCalsTransaktionsberaterinkeinegeschäftlichenoderpersonellen Verbindungen. ZumZeitpunktderVerpflichtungderBarclaysBankPLCalsTransaktionsberaterinwarnochnichtbekannt,wersichandemVerfahrenalsBieterbeteiligen würde.dadiebieterunddamitaucheinebeteiligungdertagimmobilienag nochnichtabsehbarwaren,konnteeinesolcheprüfungauchnichterfolgen.das BundesministeriumderFinanzenhatallerdingsindemGeschäftsbesorgungsvertragmitderBarclaysBankPLCmarktüblicheRegelungenzurVermeidung voninteressenskonfliktenaufgrundvongeschäftlichenoderpersonellenverbindungenmit (potenziellen)bieternaufgenommen.entsprechenderegelungen hatdasbundesministeriumderfinanzenauchmitdenübrigenaufverkäuferseitetätigenberaternunddienstleisterngeschlossen.aufdieseweisewurde sichergestellt,dassaufverkäuferseitetätigenberaterneinetätigkeitfürbieter untersagtwarbzw.derausdrücklichenschriftlichenzustimmungdesbundesministeriums der Finanzen bedurfte.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14328 18.SeitwannundinwelcherWeisewarnachKenntnisderBundesregierung die Barclays Capital Bank für die TAG Immobilien AG tätig? Wann,unddurchwen,wurdedieBundesregierungüberdasInteresse einerzusammenarbeitzwischenderbarclayscapitalbankunddertag Immobilien AG informiert? 19.WannundaufwelcheWeisehatdieBundesregierungdavonKenntniserhalten,dassdieBarclaysCapitalBankmitdemVerkaufderTAGAktien zurerhöhungdeseigenkapitalsfürdenerwerbdergeschäftsanteileder TLG Wohnen GmbH beauftragt werden sollte? DieFragen18und19werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungistüberdiekonkreteAnfragederTAGImmobilienAGan diebarclaysbankplcmitschreibenderbarclaysbankplcvom18.september2012informiertworden;einigetagevorherwurdediesesschreibenbereits vonderbarclaysbankplctelefonischangekündigt.indemschreibenwurde dasbundesministeriumderfinanzenübereineentsprechendeanfragedertag ImmobilienAGandieBarclaysBankPLCzurUnterstützungbzw.Absicherung derfinanzierungfürdenfalleinesmöglichenzuschlagesandietagimmobilienagunterrichtet.dieanfragewarandiebarclayscapitalbankplcin LondongerichtetundnichtandieBarclaysCapitalBankPLC,Investmentbank, Frankfurta.M.,diedieBundesregierungimRahmenderTransaktionberiet,und bezogsichzumeinenaufeineunterstützungbeieinerkapitalerhöhungundzum anderenaufdiegewährungeinermöglicherweisenotwendigenbrückenfinanzierung.zugleichwurdedasbundesministeriumderfinanzenumgenehmigungderaufnahmekonkreterfinanzierungsgesprächeundeinermöglichenzusammenarbeitmitdertagimmobilienaggebeten.fernerlegtediebarclays BankPLCdar,welcheMaßnahmensie imfalleeinerzustimmungdesbundesministeriumsderfinanzen ergreifenwürde,uminteressenskonfliktezu vermeiden.nachkenntnisderbundesregierungwardiebarclaysbankplcbis zurerteilungderzustimmungdurchdasbundesministeriumderfinanzenam 26. September 2012 nicht für die TAG Immobilien AG tätig. 20.WelcheGründeveranlasstendieBundesregierung,dieseZusammenarbeit zu befürworten und möglicherweise zu befördern? DieBundesregierunghatihreBeweggründefürihreZustimmungzuderZusammenarbeitzwischenderBarclaysBankPLCundderTAGImmobilienAG imzusammenhangmitderdurchführungderkapitalerhöhungbeidertag ImmobilienAGbereitsinihrerAntwortzudenFragen20und21derKleinen AnfragederFraktionDIELINKE.vom12.April2013 (Bundestagsdrucksache 17/13359)ausführlicherläutert,sodasszurVermeidungvonWiederholungen auf diese Ausführungen verwiesen wird. 21.WelchenwirtschaftlichenNutzenhattedieBarclaysCapitalBanknach KenntnisderBundesregierungvomVerkaufderAktienfürdieTAG Immobilien AG? DieBundesregierunghatkeineKenntnisvondenzwischenderBarclaysBank PLCundderTAGImmobilienAGvereinbartenwirtschaftlichenBedingungen der Zusammenarbeit.
Drucksache 17/14328 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.Wie,mitwelchenMitteln,unddurchwelchePersonenhatdieBundesregierungsichergestellt,dassdieihrgegenüberabgegebenenErklärungen zudensog.chinesewallseingehaltenwurden (bittedetailliertbegründen)? 23.WiehatdieBundesregierungausschließenkönnen,dasseskeineAbsprachenzwischenderTransaktionsbeauftragtenundderTAGImmobilien AG gab? Wie ist das nachprüfbar dokumentiert? DieFragen22und23werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. WiedieBundesregierungbereitsinihrerAntwortzudenFragen20und21der KleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom12.April2013 (Bundestagsdrucksache17/13359)dargelegthat,wurdedieZustimmungderBundesregierungzuderBeauftragungderBarclaysBankPLCdurchdieTAGImmobilien AGnuruntersehrengenVoraussetzungenerteilt.DieBarclaysBankPLChat sichdurchschriftlicheerklärunggegenüberdembundzureinhaltungdervom BundaufgestelltenBedingungenverpflichtet.EinVerstoßgegendieseVerpflichtunghättezuSchadenersatzansprüchendesBundesgegendieBarclays BankPLCgeführt.ZurVermeidungeinerUngleichbehandlungwurdedieBarclaysBankPLCfernerdazuverpflichtet,auchallenanderenzudiesemZeitpunktnochimVerfahrenbefindlichenBieterneineZusammenarbeitbeider Finanzierunganzubieten.UmjeglichenAnscheineinesInteressenkonflikteszu vermeiden,hatdiebarclaysbankplcjeglicheempfehlungen,diesiezudem BieterTAGImmobilienAGabgegebenhat,schriftlichverfasstundhierbeistets diegründe,dieaussichtderbarclaysbankplcfürodergegeneineentscheidungsprechen,dargelegtundgegeneinanderabgewogen.durchdiesesvorgehenhatdiebundesregierungsichergestellt,dassetwaigeempfehlungender BarclaysBankPLCzudemBieterTAGImmobilienAGnachprüfbarwaren undaufunvoreingenommenenbeweggründenbasierten.währenddergesamtentransaktiongabeskeineanhaltspukte,dieeinenverstoßgegendievonder BundesregierungaufgestelltenBedingungenfürdieZustimmungzuderBeauftragungderBarclaysBankPLCdurchdieTAGImmobilienAGsprachen.Das AngebotderTAGImmobilienAGfürdieTLGWOHNENGmbHerwiessich im Übrigen als das mit großem Abstand wirtschaftlichste Angebot. 24.HatdieBundesregierungdenwirtschaftlichenVorteilfürdieBarclays CapitalBankerfragt,bevorsiedieZustimmungzuderenEngagementbei den Aktienverkäufen und zur Zusage einer Brückenfinanzierung erteilte? DieBundesregierunghattekeinerechtlicheHandhabe,diehierausresultierendenwirtschaftlichenVorteilebeiderBarclaysBankPLCzuerfragen.Insoweit handeltessichumbetriebsgeheimnissesowohlderbarclaysbankplcals auch der TAG Immobilien AG. 25.HabendieEinnahmenderBarclaysCapitalBankausdemVerkaufder AktienfürdieTAGImmobilienAGzueinerVerminderungderVergütung als Transaktionsberater geführt? DadieBarclaysBankPLCihreLeistungalsTransaktionsberatervollständig undordnungsgemäßerbrachthat,bestandwedermöglichkeitnochveranlassung,dievergütungderbarclaysbankplcalstransaktionsberaterzukürzen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14328 26.WiehatdieBarclaysCapitalBankderBundesregierunggegenüberbegründet,dasssiederTAGImmobilienAGbeiderBeschaffungund SicherstellungderFinanzierungfürdenErwerbderGeschäftsanteileder TLGWohnenGmbHdienlichseinwollte,oderhatsieähnlicheEngagements auch für andere Beteiligte vorgeschlagen oder angebahnt? WiedieBundesregierungbereitsinihrerAntwortzudenFragen20und21der KleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom12.April2013 (Bundestagsdrucksache17/13359)ausführte,hatdieBundesregierungdieBarclaysBank PLCausGründenderGleichbehandlungverpflichtet,auchallenanderenzu diesemzeitpunktnochimverfahrenbefindlichenbieterneinezusammenarbeit bei der Finanzierung anzubieten. 27.GabesseitensderBundesregierungZweifelandemTAG-Erwerbskonzept,dieeineMitwirkungvonderBarclaysCapitalBankzurSicherungdesKaufpreisesimInteressederBundesrepublikDeutschlandbegründeten, und wenn ja, welche? ZurVermeidungvonWiederholungenwirdaufdieAntwortderBundesregierungzudenFragen20und21derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE. vom 12. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13359) verwiesen. Ja. 28.HatdieBarclaysCapitalBankderBundesregierunggegenübernachgewiesen,dasssiegegebenenfallsauchanderenamBieterverfahrenbeteiligten Kaufinteressenten finanzielle Unterstützung angeboten hat? 29.WiehochwardieGesamtvergütungfürdieBarclaysCapitalBankdurch die Bundesregierung? WardieseineFestvergütungodererfolgtedieVergütungerlös-oder terminabhängig? ZurVermeidungvonWiederholungenwirdaufdieAntwortzuFrage4der KleinenAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENvom22.März 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13043) verwiesen. 30.KanndieBundesregierungausschließen,dasseigenegeschäftlicheInteressenderBarclaysCapitalBankderenVergabeempfehlungzugunstender TAG Immobilien AG beeinflusst haben? Wenn ja, wie begründet sie dies? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. 31.HabennachKenntnisderBundesregierungandereamBieterverfahrenbeteiligteAkteureVerfahrensfehlermoniertoderZweifelanderKorrektheit des Verfahrens geäußert? Welche Zweifel waren das? ZweiBieterhabenihrenAusschlussausdemVerfahrennachderPhase1gerügt.DieBundesregierunghatdieseRügennacheingehenderPrüfungalsunzutreffendzurückgewiesen.ZumInhaltkönnenausGründenderVertraulichkeit des Verfahrens keine weiteren Angaben gemacht werden.
Drucksache 17/14328 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 32.UnterliegtdieBewertungderEinhaltungvonGrundsätzenderOffenheit, GleichbehandlungundTransparenzimstrukturiertenBieterverfahren alleinderbundesregierungoderwirddiesimrahmendeseuropäischen Rechts durch Europäische Gremien überprüft? WelcheverbindlichenVorgabengibtesseitensderEUzudenBegriffen Offenheit, Gleichbehandlung, Transparenz? DieBundesregierungistkrafteuropäischenRechtsunmittelbarzurEinhaltung dergenanntengrundsätzeverpflichtet.zuständigeseuropäischesgremiumfür die Überprüfung der Einhaltung ist die Europäische Kommission. DieimXXII.Wettbewerbsbericht,Rn.402ff.derEuropäischenKommission veröffentlichtenprivatisierungsleitlinienenthaltenimwesentlichendiegrundsätze,nachdenendieeuropäischekommissionüberprüft,obeineprivatisierungbeihilfenelementeenthält.danachkommtesentscheidenddaraufan,nach welchenmodalitätendieprivatisierungerfolgt.wirddasunternehmennicht überdiebörseprivatisiert,sondernalsganzesoderinteilenanandereunternehmenverkauft,sindfolgendebedingungeneinzuhalten,damitdavonausgegangen werden kann, dass kein Beihilfeelement enthalten ist: EsmusseinAusschreibungswettbewerbstattfinden,derallenoffensteht, transparentistundankeineweiterenbedingungengeknüpftist;insbesonderedürfenkeinebedingungengelten,diebeivergleichbarentransaktionen zwischen Privatparteien nicht üblich sind. das Unternehmen muss an den Meistbietenden veräußert werden und diebietermüssenübergenügendzeitundinformationenverfügen,umeine angemessenebewertungdervermögenswertevornehmenzukönnen,aufdie sich ihr Angebot stützt. DieseGrundsätzesindinderFolgevonRechtsprechungundKommissionspraxisnochkonkretisiertworden.AufdieeinschlägigenKommentierungendes BeihilferechtswirdebensoverwiesenwieaufdieinderAntwortzuFrage6erwähnte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.
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