Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem und Ziel IndenBücherndesSozialgesetzbuches (SGB)undinweiterenSozialgesetzen sowieverordnungenhatsichimjahr2009weitereränderungsbedarfaufgrund vonanregungendesbundesrechnungshofes,despetitionsausschussesdes DeutschenBundestages,derArbeitgeberundGewerkschaftensowiederSozialversicherungsträgerundaufGrundderRechtsprechungergeben.Weiterhinsind zahlreicheredaktionelleänderungenerforderlich z.b.durchfusionenvon Trägern undesergibtsichdiemöglichkeit,ausgelaufeneübergangsbestimmungen zur Rechtsbereinigung aufzuheben. B. Lösung Erlass des folgenden Gesetzes. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand ZuArtikel5Nummer5 ( 83aSGBX):Stellen,diedemSozialgeheimnisunterliegen,könnenKostenentstehen,soweitdiesekünftigverpflichtetsind,bei unrechtmäßigerkenntniserlangungbestimmtersozialdatendurchdrittedie AufsichtsbehördenundBetroffenenzubenachrichtigen.DenAufsichtsbehörden können hierdurch ebenfalls Kosten durch zusätzliche Prüfungen entstehen. 2. Vollzugsaufwand Keiner E. Sonstige Kosten DieWirtschaft,insbesonderemittelständischeUnternehmen,werdennichtbelastet. Im Übrigen entstehen keine Kosten.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AuswirkungenaufEinzelpreise,aufdasPreisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau, sind deshalb nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten FürdieWirtschaftwirdeineInformationspflichtabgeschafftundeinegeändert. FürBürgerinnenundBürgerwirddurchdasGesetzeineInformationspflichtgeändert. DieneuePrüfberechtigungfürdenGesundheitsfonds ( 28qSGBIV)verursachtzusätzlicheVerwaltungskosteningeringemnichtabschätzbaremUmfang. DiePrüfungwirdimRahmenderGesamtprüfungderEinzugsstellendurchgeführt.KostenentstehenlediglichdurchdenBerichtandasBundesversicherungsamt (BVA)undgegebenenfallsnotwendigeFolgekorrespondenz.Diese werdenimrahmenderzurverfügungstehendenhaushaltsansätze (einschließlich Planstellen und Stellen) erwirtschaftet (einschließlich Finanzplanung). DurchzweiweitereMaßnahmenwirddieVerwaltungkünftigentlastet (VerlängerungdesBerichtszeitraumesderRehabilitationsträgerinBezugaufdiegemeinsamenEmpfehlungenumeinJahr ( 83aSGBX)sowieVereinigungvon Berufsgenossenschaften ( 225 SGBVII)).

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1684

4

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1684 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Vom Anlage 1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch DasVierteBuchSozialgesetzbuch GemeinsameVorschriftenfürdieSozialversicherung inderfassungderbekanntmachungvom12.november2009 (BGBl.IS.3710, 3973),daszuletztdurchArtikel desgesetzesvom (BGBl.IS. )geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: 1.InderInhaltsübersichtwirddieAngabezu 18hwie folgt gefasst: 18hAusstellungdesSozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage. 2.In 2Absatz3Satz1Nummer2wirddasWort See-Berufsgenossenschaft durchdiewörter Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ersetzt Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: WirdbeimZusammenrechnennachSatz1festgestellt, dassdievoraussetzungeneinergeringfügigenbeschäftigungnichtmehrvorliegen,trittdieversicherungspflicht erstmitdemtagein,andemdieentscheidungüberdie Versicherungspflichtnach 37desZehntenBuches durchdieeinzugsstellenach 28iSatz5odereinenanderenTrägerderRentenversicherungbekanntgegeben wird Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)WirdeinHaushaltsscheck ( 28aAbsatz7)verwendet,bleibenZuwendungenunberücksichtigt,die nicht in Geld gewährt worden sind. 5.In 17Absatz1Satz1werdenindemSatzteilvorNummer1dieWörter DieBundesregierung durchdiewörter DasBundesministeriumfürArbeitundSoziales ersetzt h wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: 18h Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage. b)inabsatz4satz3werdennachdemwort sind die Wörter an die zuständige Einzugsstelle eingefügt. 7.In 23bAbsatz3ersterHalbsatzwerdendieWörter gemäß einer Vereinbarung gestrichen. 8.In 23cAbsatz1Satz1wirddasWort oder vordem Wort Mutterschaftsgeld durch ein Komma ersetzt. 9.In 25Absatz2Satz6werdendieWörter,auchsoweitPrüfungenam1.Januar2005nochnichtabgeschlossen sind gestrichen. 10.In 28bAbsatz6wirdnachSatz1folgenderSatzeingefügt: DerDeutscheGewerkschaftsbundistvorderGenehmigung anzuhören h Absatz 2 wird wie folgt geändert: a)insatz1werdendiewörter undprüftdieeinhaltungderarbeitsentgeltgrenzenbeigeringfügiger Beschäftigung nach den 8 und 8a gestrichen. b) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: Dienach 28iSatz5zuständigeEinzugsstelle prüftdieeinhaltungderarbeitsentgeltgrenzebei geringfügigerbeschäftigungnachden 8und8a undentscheidetbeiderenüberschreitenüberdie VersicherungspflichtinderKranken-,Pflege-und RentenversicherungsowienachdemRechtderArbeitsförderung;sieerlässtauchdenWiderspruchsbescheid. 12.In 28iSatz5werdendieWörter /Verwaltungsstelle Cottbus gestrichen l wird wie folgt geändert: a)inabsatz1satz4werdendiewörter Absatz1a Satz2Nummer3 durchdiewörter nachsatz1 ersetzt. b) Absatz 1a wird aufgehoben q wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a)DieTrägerderRentenversicherungunddie BundesagenturfürArbeitprüfenbeidenEinzugsstellenfürdasBundesversicherungsamtalsVerwalterdesGesundheitsfondsimHinblickaufdieKrankenversicherungsbeiträgeimSinnedes 28d Absatz1Satz1dieGeltendmachungderBeitragsansprüche,denEinzug,dieVerwaltung,die WeiterleitungunddieAbrechnungderBeiträgeentsprechend 28lAbsatz1Satz1Nummer1und2. Absatz1Satz3und4giltentsprechend.Diemitder PrüfungnachSatz1befasstenStellenübermitteln dembundesversicherungsamtalsverwalterdesgesundheitsfondsdiezurgeltendmachungderin 28r Absatz1und2bezeichnetenRechteerforderlichen Prüfungsergebnisse.DiedurchdieAufgabenübertragungund-wahrnehmungentstehendenKosten sinddenträgernderrentenversicherungundder BundesagenturfürArbeitausdenEinnahmendes

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Gesundheitsfondszuerstatten.DieEinzelheitendes VerfahrensundderVergütungvereinbarendieTrägerderRentenversicherungunddieBundesagentur fürarbeitmitdembundesversicherungsamtals Verwalter des Gesundheitsfonds. b)inabsatz5werdendiewörter /Verwaltungsstelle Cottbus gestrichen wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 6 wird wie folgt gefasst: DieSätze1bis5geltennichtfürBetriebskrankenkassen,derenSatzungeineRegelungnach 173 Absatz2Satz1Nummer4desFünftenBuchesenthält. b) Absatz 5 Satz 4 wird aufgehoben. 16.In 51Absatz5wirdjeweilsdasWort See-Berufsgenossenschaft durchdiewörter Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ersetzt Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: 3.dieEinstellung,dieHöhergruppierungunddie KündigungvonBeschäftigtenderEntgeltgruppe 12 oder einer höheren Entgeltgruppe,. 18.In 72Absatz2Satz1zweiterHalbsatzwirddasWort Bundesvorstandes durchdaswort Vorstandes ersetzt Absatz 2 wird wie folgt geändert: a)insatz1wirddaswort Bundesvorstandes durch das Wort Vorstandes ersetzt. b)insatz5werdendiewörter biszum31.dezember 2001 unddiewörter von100000deutschemark und ab 1. Januar 2002 den Betrag gestrichen Absatz 3a Satz 3 wird aufgehoben. 21.In 113Satz1werdendieWörter dievorschriftendes SechstenAbschnitts durchdiewörter derin 2 Absatz1desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesgenannten Vorschriften ersetzt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b)dieabsatzbezeichnung (2) unddiewörter Absatz 1 und werden gestrichen. Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch DasSechsteBuchSozialgesetzbuch GesetzlicheRentenversicherung inderfassungderbekanntmachungvom 19.Februar2002 (BGBl.IS.754,1404,3384),daszuletzt durchartikel desgesetzesvom (BGBl.IS. )geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Absatz 9 wird aufgehoben. 2.In 148Absatz3werdendieWörter /Verwaltungsstelle Cottbus gestrichen. Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch DasSiebteBuchSozialgesetzbuch GesetzlicheUnfallversicherung (Artikel1desGesetzesvom7.August1996, BGBl.IS.1254),daszuletztdurch geändertwordenist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Vierter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen. b)nachderangabezu 224wirdfolgendeAngabe angefügt: a)dieangabezumviertenunterabschnittdesdritten AbschnittsdesDrittenKapitelswirdwiefolgtgefasst: 225UmsetzungderNeuorganisationdergewerblichen Berufsgenossenschaften. 2.In 2Absatz1Nummer14werdennachdenWörtern kommunalenträgers daskommadurchdaswort oder ersetztunddiewörter odereinesbeauftragten Dritten nach 37 des Dritten Buches gestrichen. 3.In 5Satz1werdennachdemWort Ehegatten die Wörter oder Lebenspartner eingefügt. 4.In 6Absatz1Nummer1werdenjeweilsnachdem Wort Ehegatten diewörter oderlebenspartner eingefügt. 5.In 47Absatz1Nummer2Satz3wirddasWort kann durchdaswort hat unddaswort vorsehen durch das Wort vorzusehen ersetzt. 6.In 54Absatz3Nummer3wirddieAngabe 1 Abs. 2 durch die Angabe 1 Absatz 5 ersetzt. 7.In 83Satz1und2werdenjeweilsdieWörter UnternehmerundEhegatten durchdiewörter Unternehmer und Ehegatten oder Lebenspartner ersetzt. 8.DieÜberschriftdesViertenUnterabschnittsdesDritten Abschnitts des Dritten Kapitels wird wie folgt gefasst: Vierter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen. 9.In 94Absatz1Satz1Nummer3wirddieAngabe 2Abs.3Nr.3Buchstabea durchdiewörter 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a ersetzt. 10.In 101Absatz2Satz3werdennachdemWort Ehegatten die Wörter oder Lebenspartner eingefügt wird wie folgt geändert: a)inabsatz1nummer7wirddieangabe 2Abs.3 Nr.1 durchdiewörter 2Absatz3Satz1Nummer 1 ersetzt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1684 b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: AbweichendvonSatz5wirddieÜbernahme,die imkalenderjahrdergründungeinesunternehmens erklärtwird,mitbeginndesunternehmenswirksam. 12.In 128Absatz1Nummer10wirddieAngabe 2 Abs.3Nr.1 durchdiewörter 2Absatz3Satz1 Nummer 1 ersetzt Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: 5.fürPersonen,dieLeistungenderTrägerderSozialhilfezurUnterstützungundAktivierungnach 11 Absatz 3 des Zwölften Buches erhalten,. 14.In 131Absatz1werdennachdemWort Hilfsunternehmen), diewörter diedemselbenrechtsträgerangehören, eingefügt. 15.In 143eAbsatz7werdennachdemWort Bundesanzeiger diewörter oderimelektronischenbundesanzeiger eingefügt. 16.In 172cAbsatz3Satz1werdendieWörter sowiezur ÜberprüfungderHöhederZuweisungssätze durchdie Wörter,zurÜberprüfungderHöhederZuweisungssätze sowie zur Anlage des Deckungskapitals ersetzt Absatz 6 wird wie folgt geändert: a)insatz1wirdderpunktdurchdiewörter ;dieeinzelheiten bestimmt die Satzung. ersetzt. b) Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 166Absatz1giltentsprechend;diePrüfungsabständebestimmtdielandwirtschaftlicheBerufsgenossenschaft.SoweitdieUnternehmerdieAngaben nicht,nichtrechtzeitig,nichtrichtigodernichtvollständigmachen,kanndielandwirtschaftlicheberufsgenossenschaft eine Schätzung vornehmen Absatz 6 wird aufgehoben. 19.Folgender 225 wird angefügt: 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften (1)DieBerufgenossenschaftNahrungsmittelund GaststättensowiedieFleischerei-Berufsgenossenschaft werdenverpflichtet,sichspätestensbiszum1.januar 2011zueinerBerufsgenossenschaftzuvereinigen.Die beteiligtenberufsgenossenschaftenlegendembundesversicherungsamtspätestensbiszum1.oktober2010 einesatzung,einenvorschlagzurberufungdermitgliederderorganeundeinevereinbarungüberdie RechtsbeziehungenzuDrittensowieeineVereinbarung überdiegefahrtarif-undbeitragsgestaltungvor.im Übrigen gilt 118 entsprechend. (2)DieBerufsgenossenschaftMetallNordSüd,die Maschinenbau-undMetall-Berufsgenossenschaft,die Hütten-undWalzwerks-Berufsgenossenschaftsowie dieholz-berufsgenossenschaftwerdenverpflichtet, sichspätestensbiszum1.januar2011zueinerberufsgenossenschaftzuvereinigen.diebeteiligtenberufsgenossenschaftenlegendembundesversicherungsamt spätestensbiszum1.oktober2010einesatzung,einen VorschlagzurBerufungderMitgliederderOrganeund einevereinbarungüberdierechtsbeziehungenzudrittensowieeinevereinbarungüberdiegefahrtarif-und Beitragsgestaltungvor.ImÜbrigengilt 118entsprechend. (3)KlagengegenAufsichtsmaßnahmendesBundesversicherungsamtesimZusammenhangmitdenAbsätzen 1 und 2 haben keine aufschiebende Wirkung. 20.InAnlage2 (zu 114)werdendieNummern8bis10 durch die folgenden Nummern 8 und 9 ersetzt: 8.LandwirtschaftlicheBerufsgenossenschaftMittelund Ostdeutschland 9.Gartenbau-Berufsgenossenschaft. 21.In 107Absatz2, 121Absatz2, 154Absatz2 Satz1und2, 157Absatz1Satz3, 163Absatz1 Satz2,den 194sowie196Satz1wirdjeweilsdas Wort See-Berufsgenossenschaft durchdiewörter BerufsgenossenschaftfürTransportundVerkehrswirtschaft ersetzt. Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch DasNeunteBuchSozialgesetzbuch Rehabilitationund TeilhabebehinderterMenschen (Artikel1desGesetzes vom19.juni2001,bgbl.is.1046,1047),daszuletztdurch (BGBl.IS. )geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Nummer 7 wird aufgehoben. b)inabsatz8satz1wirddaswort jährlich durchdie Wörter alle zwei Jahre ersetzt Absatz 7 wird aufgehoben. Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch DasZehnteBuchSozialgesetzbuch SozialverwaltungsverfahrenundSozialdatenschutz inderfassungderbekanntmachungvom18.januar2001 (BGBl.IS.130),das zuletztdurchartikel des Gesetzesvom (BGBl.I S. ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.InderInhaltsübersichtwirdnachderAngabezu 83folgende Angabe eingefügt: 83aInformationspflichtbeiunrechtmäßigerKenntniserlangung von Sozialdaten wird wie folgt geändert: a)inabsatz1werdendiewörter /Verwaltungsstelle Cottbus gestrichen. b)inabsatz2satz1nummer3werdendiewörter in 99Abs.1Nr.14BuchstabedundfdesAufenthaltsgesetzes durchdiewörter in 99Absatz1Nummer14Buchstabed,fundjdesAufenthaltsgesetzes ersetzt.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.In 79Absatz1werdendieWörter /Verwaltungsstelle Cottbus gestrichen Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: DerAuftragistschriftlichzuerteilen,wobeiinsbesondere im Einzelnen festzulegen sind: 1. der Gegenstand und die Dauer des Auftrags, 2.derUmfang,dieArtundderZweckdervorgesehenenErhebung,VerarbeitungoderNutzungvon Daten,dieArtderDatenundderKreisderBetroffenen, 3.dienach 78azutreffendentechnischenundorganisatorischen Maßnahmen, 4.dieBerichtigung,LöschungundSperrungvon Daten, 5.diebestehendenPflichtendesAuftragnehmers, insbesonderedievonihmvorzunehmendenkontrollen, 6.dieetwaigeBerechtigungzurBegründungvon Unterauftragsverhältnissen, 7.dieKontrollrechtedesAuftraggebersunddieentsprechendenDuldungs-undMitwirkungspflichten des Auftragnehmers, 8.mitzuteilendeVerstößedesAuftragnehmersoder derbeiihmbeschäftigtenpersonengegenvorschriftenzumschutzvonsozialdatenodergegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen, 9.derUmfangderWeisungsbefugnisse,diesichder AuftraggebergegenüberdemAuftragnehmer vorbehält, 10.dieRückgabeüberlassenerDatenträgerunddie LöschungbeimAuftragnehmergespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags. b) Nach Satz 3 werden folgende Sätze eingefügt: DerAuftraggeberhatsichvorBeginnderDatenverarbeitungundsodannregelmäßigvonderEinhaltung derbeimauftragnehmergetroffenentechnischenund organisatorischenmaßnahmenzuüberzeugen.das Ergebnis ist zu dokumentieren. 5. Nach 83 wird folgender 83a eingefügt: 83a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Sozialdaten Stellteinein 35desErstenBuchesgenannteStelle fest,dassbeiihrgespeichertebesondereartenpersonenbezogenerdaten ( 67Absatz12)unrechtmäßigübermitteltoderaufsonstigeWeiseDrittenunrechtmäßigzur KenntnisgelangtsindunddrohenschwerwiegendeBeeinträchtigungenfürdieRechteoderschutzwürdigenInteressenderBetroffenen,hatsiediesunverzüglichder nach 90desViertenBucheszuständigenAufsichtsbehörde,derzuständigenDatenschutzaufsichtsbehördesowiedenBetroffenenmitzuteilen. 42aSatz2bis5des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Nummer 1 werden folgende Nummern 1a und 1b eingefügt: 1a.entgegen 80Absatz2Satz2einenAuftrag nichtrichtig,nichtvollständigodernichtinder vorgeschriebenen Weise erteilt, 1b.entgegen 80Absatz2Satz4sichnichtvorBeginnderDatenverarbeitungvonderEinhaltung derbeimauftragnehmergetroffenentechnischenundorganisatorischenmaßnahmenüberzeugt,. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa)innummer4wirddaswort oder durchein Komma ersetzt. bb)innummer5wirdderpunktamendedurchdas Wort oder ersetzt. cc) Folgende Nummer 6 wird angefügt: 6.entgegen 83aSatz1eineMitteilungnicht, nichtrichtig,nichtvollständigodernicht rechtzeitig macht. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa)insatz1wirddaswort fünfundzwanzigtausend durchdaswort fünfzigtausend unddas Wort zweihundertfünfzigtausend durchdas Wort dreihunderttausend ersetzt. bb) Die folgenden Sätze werden angefügt: DieGeldbußesolldenwirtschaftlichenVorteil, dendertäterausdenordnungswidrigkeiten gezogenhat,übersteigen.reichendieinsatz1 genanntenbeträgehierfürnichtaus,sokönnen sie überschritten werden. 7. Der Anlage wird folgender Satz angefügt: EineMaßnahmenachSatz2Nummer2bis4istinsbesonderedieVerwendungvondemStandderTechnikentsprechenden Verschlüsselungsverfahren. Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes In 172Absatz3Nummer1desSozialgerichtsgesetzes inderfassungderbekanntmachungvom23.september 1975 (BGBl.IS.2535),daszuletztdurch (BGBl.IS. ) geändertwordenist,wirddaskommaamendedurcheinsemikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: diesgiltauchfürentscheidungenübereinenprozesskostenhilfeantrag im Rahmen dieser Verfahren,. Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte DasGesetzüberdieAlterssicherungderLandwirtevom 29.Juli1994 (BGBl.IS.1890,1891),daszuletztdurch geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 4 wird der Punkt durch die Wörter,esseidenn,dieVersicherungspflichtbeginntnach 1Absatz3wegenerfolgterEheschließung. ersetzt. b) Nach Absatz 2a wird folgender Absatz 2b eingefügt: (2b)TrittinnerhalbvonwenigeralssechsKalendermonatennachdemEndederVersicherungspflicht nach 1Absatz1Nummer2erneuteineentsprechendeVersicherungspflichteinundgaltfürdieZeitder vorherigenversicherungspflichteinebefreiungvon derversicherungspflichtnach 3Absatz1Nummer1, wirdwiderlegbarvermutet,dassderfrüherebefreiungsantragauchfürdieerneuteversicherungspflichtige Tätigkeit nach 1 Absatz 1 Nummer 2 gilt. c)inabsatz4satz1nummer2wirddieangabe 55 durch die Angabe 55a Absatz 2 ersetzt. 2.In 53Absatz2Nummer3werdendieWörter 53b Abs.2desGesetzesüberdieAngelegenheitenderfreiwilligenGerichtsbarkeit durchdiewörter 220des GesetzesüberdasVerfahreninFamiliensachenundin denangelegenheitenderfreiwilligengerichtsbarkeit ersetzt. Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte DasZweiteGesetzüberdieKrankenversicherungder Landwirtevom20.Dezember1988 (BGBl.IS.2477,2557), daszuletztdurch geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: wird wie folgt gefasst: 12 Krankengeld KrankengeldnachdenVorschriftendesFünftenBuches Sozialgesetzbuch erhalten 1.dienach 2Absatz1Nummer3versicherungspflichtigenmitarbeitendenFamilienangehörigen,dierentenversicherungspflichtig sind, 2.dienach 2Absatz1Nummer6Versicherten,soweit siedievoraussetzungenfüreineversicherungspflicht nach 5Absatz1Nummer2desFünftenBuchesSozialgesetzbuch erfüllen, 3.dienach 3Absatz2Nummer1Versicherten,wenn diearbeitsunfähigkeitwährendderdauerdesbeschäftigungsverhältnisses eingetreten ist, und 4.freiwilligversicherteArbeitnehmer,diedieVoraussetzungennach 6Absatz1Nummer1desFünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen. IndenFällendesSatzes1Nummer3und4wirdderBemessungdesKrankengeldesnurdasArbeitsentgeltzugrundegelegt;dieGewährungvonKrankengeldschließt die Gewährung von Leistungen nach 9 nicht aus. 2.In 63Absatz1Satz3werdendieWörter sowie 12 Satz2anzuwendensind durchdiewörter anzuwenden ist ersetzt. Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Dem 10Absatz1desGesetzesüberdieErrichtungeiner ZusatzversorgungskassefürArbeitnehmerinderLand-und Forstwirtschaftvom31.Juli1974 (BGBl.IS.1660),daszuletztdurchArtikel4cdesGesetzesvom21.Dezember2008 (BGBl.IS.2940)geändertwordenist,wirdfolgenderSatz angefügt: 73Absatz2Satz1und5desViertenBuchesSozialgesetzbuchgiltmitderMaßgabe,dassandieStellederAufsichtsbehördedasBundesministeriumfürErnährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz tritt. Artikel 10 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung DieBeitragsverfahrensverordnungvom3.Mai2006 (BGBl.IS.1138),diezuletztdurch geändertwordenist, wird wie folgt geändert: 1. 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Absatz 4 Satz 3 wird gestrichen Absatz 2 Nummer 7 wird wie folgt gefasst: 7.dieErklärungdeskurzfristiggeringfügigenBeschäftigtenüberweiterekurzfristigeBeschäftigungenim KalenderjahroderdieErklärungdesgeringfügigentlohntenBeschäftigtenüberweitereBeschäftigungen sowieinbeidenfällendiebestätigung,dassdieaufnahmeweitererbeschäftigungendemarbeitgeber anzuzeigen sind, Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. 4.In 14Absatz1wirdnachNummer11folgendeNummer 11a eingefügt: 11a.dieWirtschafts-Identifikationsnummer ( 139c derabgabenordnung)desarbeitgebers,sofern diesenochnichtzugeteiltwurde,diesteuernummerdesarbeitgebersunddaszuständigefinanzamt,. Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung 19derDatenerfassungs-und-übermittlungsverordnung inderfassungderbekanntmachungvom23.januar2006 (BGBl.IS.152),diezuletztdurch (BGBl.IS. )geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Absatzbezeichnung (1) wird gestrichen. 2. Absatz 2 wird aufgehoben.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Artikel 12 Inkrafttreten DiesesGesetztrittvorbehaltlichdesSatzes2amTagnach derverkündunginkraft.artikel1nummer14buchstabea und Artikel 10 treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/1684 Begründung A. Allgemeiner Teil IndenBücherndesSozialgesetzbuchesundinweiterenSozialgesetzensowieVerordnungenhatsichimJahr2009auf GrundvonAnregungendesBundesrechnungshofes,des PetitionsausschussesdesDeutschenBundestages,derArbeitgeberundGewerkschaftensowiederSozialversicherungsträgerundaufGrundderRechtsprechungweitererÄnderungsbedarfergeben.Außerdemergebensichzahlreiche redaktionelleänderungenz.b.durchfusionenvonträgern inderunfallversicherungunddurchrechtsbereinigungausgelaufener Übergangsbestimmungen. Mit dem Gesetz werden folgende Ziele verfolgt: RedaktionelleÄnderungenaufGrundderFusionder See-BerufsgenossenschaftmitderBerufsgenossenschaft fürfahrzeughaltungenzurberufsgenossenschafttransport und Verkehrswirtschaft, SchaffungeinesAnhörungsrechtesfürdieGewerkschaften zum ELENA-Datensatz, AnpassungvonVorschriftendesSozialdatenschutzesan Neuregelungen im Bundesdatenschutzgesetz, redaktionelleänderungeninfolgevonänderungeninanderen Gesetzen, Streichung von abgelaufenen Übergangsregelungen, FristsetzungenfürdieFusioneneinzelnerBerufsgenossenschaften, UmsetzungeinesVorschlagsdesPetitionsausschusses zurberücksichtigungvonarbeitseinkommenbeimverletztengeld, ErweiterungdergesetzlichenErmächtigungsgrundlage zurunfallversicherungs-altersrückstellungsverordnung um eine Regelung zur Anlage der Finanzmittel, EinführungeinerklarenFristenregelungzurVermeidung vonauslegungsschwierigkeitenundrechtsstreitigkeiten, VereinfachungdesVerfahrensbeiEntscheidungenüber die Prozesskostenhilfe, UmsetzungvonVorschlägendesBundesrechungshofes zum Recht der Alterssicherung in der Landwirtschaft, einheitlichezuständigkeitfürhaushaltsfragenderzusatzversorgungskassederarbeitnehmerinderland-und Forstwirtschaft, MöglichkeitderVeröffentlichungvonverbindlichenEntscheidungendesSpitzenverbandesderlandwirtschaftlichenSozialversicherungimelektronischenBundesanzeiger. DieGesetzgebungskompetenzdesBundesfürdieimBereichderSozialversicherungvorgesehenenMaßnahmeneinschließlichderentsprechendenBegleitregelungeninden FolgeartikelnstütztsichaufArtikel74Absatz1Nummer12 desgrundgesetzes (GG).DieGesetzgebungskompetenzdes BundeszurÄnderungdesSozialgerichtsgesetzes (Artikel6) ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 DieMitführungspflichtdesSozialversicherungsausweises ist entfallen. Redaktionelle Anpassung. Zu Nummer 2 EshandeltsichumeineredaktionelleÄnderung.Die See-Berufsgenossenschaftistzum1.Januar2010mitder Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen fusioniert. Zu Nummer 3 InderVerwaltungspraxishatsichgezeigt,dassdieFeststellungenderDeutschenRentenversicherungKnappschaft-Bahn-SeeimRahmenihrerTätigkeitdergeringfügigenBeschäftigunguneinheitlichbeurteiltwerden.Deshalb wirdklargestellt,dassessichbeiderfeststellungim2.halbsatzdes 8Absatz2Satz3SGBIVnichtumeineFeststellungimtatsächlichen,sondernimrechtlichenSinnehandelt, diedaherdurcheinenfeststellendenverwaltungsaktzuerfolgen hat. Zu Nummer 4 Eswirdklargestellt,dassimHaushaltsscheckverfahrenauch weiterhinsachzuwendungennichtdemarbeitsentgeltzugerechnet werden. Zu Nummer 5 DieVerordnungsermächtigungregeltdieAnpassungvon beitragsrechtlichensachverhaltendersozialversicherungan dassteuerrechtunddiejährlicheanpassungdersachbezugswerteindersozialversicherungsentgeltverordnung.zur VerfahrensvereinfachungerfolgteineSubdelegationaufdas zuständige Bundesministerium. Zu Nummer 6 Zu Buchstabe a Redaktionelle Anpassung. Zu Buchstabe b DieRegelungdientderKlarstellung,anwenderVersicherte den Sozialversicherungsausweis zurückzugeben hat. Zu Nummer 7 DerZusatzistwegendesVerweisesaufdieinBezuggenommene Vorschrift überflüssig und kann gestrichen werden. Zu Nummer 8 RedaktionelleÄnderung;innerhalbeinerAufzählungsoll das oder durch ein Komma ersetzt werden.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Nummer 9 Die Übergangsregelung kann wegen Zeitablaufs entfallen. Zu Nummer 10 ImELENA-VerfahrenwerdenzahlreicheArbeitnehmerdaten erfasstundzentralfüreinenabrufdieserdatenineinem Leistungsfallgespeichert.DerDeutscheGewerkschaftsbund sollalsvertreterderarbeitnehmerinteressenindasverfahrenzurfestlegungdertechnischenvorschriftenfürdiedatensätzevergleichbarmitderbundesvereinigungderdeutschen Arbeitgebervereinigungen einbezogen werden. Zu Nummer 11 Zu den Buchstaben a und b Eswirdklargestellt,dassdieBefugnisfürdenErlassdes feststellendenverwaltungsaktesnach 8Absatz2Satz3 SGBIVbeiderDeutschenRentenversicherungKnappschaft-Bahn-Seeliegt,auchwenndasÜberschreitenderArbeitsentgeltgrenzezumEntfallenderVoraussetzungender geringfügigen Beschäftigung führt. Zu Nummer 12 RedaktionelleKlarstellungaufGrunderstinstanzlicherUrteilevorSozialgerichten,dassdieMinijobzentralebeider DeutschenRentenversicherungKnappschaft-Bahn-SeeinsgesamtEinzugsstellefürgeringfügigBeschäftigteistund nicht nur die Verwaltungsstelle in Cottbus. Zu Nummer 13 ImJuli2007habendieSpitzenorganisationenderSozialversicherungentsprechendderRegelungin 28lAbsatz1 Satz2eineVereinbarungüberdieHöheunddieVerteilung dereinzugskostenvergütungsowiedermaßnahmenbei Schlechtleistunggetroffen.DamitkanndieÜbergangsregelung aufgehoben werden. Zu den Buchstaben a und b DaderAbsatz1aaufgehobenwird,erfolgteineredaktionelle Änderung in Absatz 1. Zu Nummer 14 Zu Buchstabe a Nach 28rAbsatz1und2SGBIVhaftetbeischuldhafter VerletzungeinernachdiesemAbschnittauferlegtenPflicht dieeinzugsstelleu.a.gegenüberdembundesversicherungsamt (BVA)alsVerwalterdesGesundheitsfondsfüreinen diesemzugefügtenschaden.bisherfehltedieausdrückliche PrüfberechtigungdesBVAalsVerwalterdesGesundheitsfonds,insbesonderefürdieTeilederPrüfung,dienichtim gemeinsameninteresseallerfremdversicherungsträgerliegenundspezielldenkrankenversicherungsbeitragbetreffen. AusverwaltungsökonomischerSichtistessinnvoll,diebishermitderPrüfungnach 28qbeauftragtenTrägerderRentenversicherungundderBAauchmitderDurchführungdieser Prüfung zu betrauen. IneinemneuenAbsatz1ades 28qSGBIVsolldaherden BesonderheitendesGesundheitsfondsRechnunggetragen werden. DerPrüfumfangergibtsichfürdieBundesagenturfürArbeit (BA)unddieDeutscheRentenversicherung (DRV)aus 28l SGBIV,indemdetailliertbeschriebenist,wofürdieEinzugsstellenu.a.einepauschaleVergütungerhalten.AufGrundder TrennungvonBeitrags-undMeldeverfahrenistderPrüfumfangimHinblickaufdenGesundheitsfondsnichtkomplett zuübertragen.essinddiegeltendmachungderbeitragsansprüche ( 28lAbsatz1Satz1Nummer1)undderEinzug, dieverwaltung,dieweiterleitungunddieabrechnungder Beiträge ( 28l Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) zu prüfen. DamitdasBVAalsVerwalterdesGesundheitsfondsseine Rechtenach 28rAbsatz1und2SGBIVgeltendmachen kann,bedarfeseinerkonkretenberechtigungderprüfenden Stellen,diezurPrüfungverwendetenDatenunddiePrüfergebnissedemBVAalsVerwalterdesGesundheitsfondszu übermitteln. DieentsprechendeAnwendbarkeitvon 28qAbsatz1Satz3 und4stelltklar,dassdieausderprüfungnach 28pSGBIV gewonnenenundgespeichertenerkenntnissebzw.daten auchimrahmenderprüfungdeskrankenversicherungsbeitrags Berücksichtigung finden. DieVerwaltungdesGesundheitsfondsnach 271Absatz6 SGBVumfasstauchdieBeitragsüberwachung,sodasses gerechtfertigtist,dassdiemitderprüfungbeauftragtenstellendiekostenfürihrepersonal-undsachaufwendungenaus den Einnahmen des Gesundheitsfonds erstattet bekommen. DarüberhinaussollenalleweiterenVerfahrensfragenzwischendemBVAalsVerwalterdesGesundheitsfonds,den TrägernderRentenversicherungundderBAvereinbartwerden.HierzugehöreninAnlehnungan 93i.V.m. 89Absatz3und5SGBXdiedortnormiertenRechteundPflichten.SoweithinsichtlichderErmittlungderkonkreten SchadenersatzhöhemitdenEinzugsstellenpauschalierte Verfahrenangewandtwerden,istdasBVAalsVerwalterdes Gesundheitsfonds zu beteiligen. Zu Buchstabe b Folgeänderung zu Nummer 12. Zu Nummer 15 Zu Buchstabe a DurchdieNeufassungwirddieRegelungaktualisiertund vereinfacht. Zu Buchstabe b Aufhebung einer abgelaufenen Übergangsregelung. Zu Nummer 16 EshandeltsichumeineredaktionelleÄnderung.Die See-Berufsgenossenschaftistzum1.Januar2010mitder BerufsgenossenschaftfürFahrzeughaltungenfusioniert. NachdenallgemeinenGrundsätzenderRechtsnachfolge sindvondem5-jahres-zeitraumauchversicherungszeiten bei der ehemaligen See-Berufsgenossenschaft erfasst. Zu Nummer 17 MitdieserredaktionellenÄnderungwirdderWortlautdieser VorschriftandieAblösungdesBundesangestellten-Tarifver-

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/1684 tragesdurchdentarifvertragfürdenöffentlichendienstangepasst. Zu Nummer 18 MitderÄnderungwirdeinredaktionellesVersehenbereinigt.DurchdasGesetzzurÄnderungdesViertenBuchesSozialgesetzbuch,zurErrichtungeinerVersorgungsausgleichskasseundandererGesetzewurdeinAbstimmungmitden RentenversicherungsträgerndieBezeichnungderGremien derselbstverwaltungsorganebeiderdeutschenrentenversicherungbundgeändert.dabeikameszueinerfehlerhaften Übernahme der Bezeichnungen. Zu Nummer 19 Zu Buchstabe a MitderÄnderungwirdeinredaktionellesVersehenbereinigt.DurchdasGesetzzurÄnderungdesViertenBuchesSozialgesetzbuch,zurErrichtungeinerVersorgungsausgleichskasseundandererGesetzewurdeinAbstimmungmitden RentenversicherungsträgerndieBezeichnungderGremien derselbstverwaltungsorganebeiderdeutschenrentenversicherungbundgeändert.dabeikameszueinerfehlerhaften Übernahme der Bezeichnungen. Zu Buchstabe b StreichungeinerÜbergangsvorschrift,diekeineWirkung mehr entfaltet. Zu Nummer 20 DerSatzgibteineältereFassungderInhaltevonSatz2wieder und kann deshalb entfallen. Zu Nummer 21 DerSechsteAbschnittistnunmitdenVorschriftenfürdas ELENA-Verfahrenbelegt;vondahermussdieRegelungredaktionellandasSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzangepasst werden. Zu Nummer 22 Zu Buchstabe a AufhebungeinerÜbergangsvorschrift,diekeineWirkung mehr entfaltet. Zu Buchstabe b Redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe a. Zu Artikel 2 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Personen,dievomAnwendungsbereichderVorschrifterfasstwerdenkönnen,sindnichtmehrbeiderBerufsgenossenschaftfürTransportundVerkehrswirtschaft (RechtsnachfolgerinderSee-Berufsgenossenschaft)beschäftigt.Die Vorschrift kann daher aufgehoben werden. Zu Nummer 2 Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 12. Zu Artikel 3 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a EshandeltsichumeineredaktionelleÄnderung.Die See-Berufsgenossenschaftistzum1.Januar2010mitder Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen fusioniert. Zu Buchstabe b EshandeltsichumeineredaktionelleFolgeänderungzu Nummer19 (Einfügungdes 225desSiebtenBuchesSozialgesetzbuch). Zu Nummer 2 EshandeltsichumdieBeseitigungeinesRedaktionsversehens.DasGesetzzurNeuausrichtungderarbeitsmarktpolitischenInstrumentevom21.Dezember2008hatdasKonstruktdes beauftragtendritten imbisherigensinneaus demarbeitsförderungsrechtentfernt.bishereinzelngeregelteinstrumente,umdieeingliederungarbeitsloserinden Arbeitsmarktzufördern,sindindenMaßnahmenzurAktivierungundberuflichenEingliederungaufgegangen.MaßnahmeträgerwerdendurchdieBundesagenturfürArbeitim RahmendesVergaberechtsbeauftragtundvertraglichverpflichtet,demUnfallversicherungsschutzderzugewiesenen Teilnehmer sicherzustellen. Zu Nummer 3 FolgeänderungzuderbereitsbestehendenVersicherungspflichtfürLebenspartnervonlandwirtschaftlichenUnternehmern in der Vorschrift über die Versicherungsbefreiung. Zu Nummer 4 FolgeänderungzuderbereitsbestehendenGleichstellung beimversicherungsschutzzwischenmitarbeitendenehegattenundlebenspartnernindervorschriftüberdiefreiwillige Versicherung. Zu Nummer 5 MitderÄnderungwirdeinemAnliegendesPetitionsausschussesdesDeutschenBundestagesgefolgt.DieUnfallversicherungsträgersindkünftigverpflichtet,inihrerSatzung eineregelungzurverletztengeldberechungbeinichtkontinuierlicherarbeitsverrichtungvorzusehen.vonderbisherigenoptionalenermächtigunghatnureinteilderunfallversicherungsträgergebrauchgemacht.zugleichbeschränken sichdiebestehendensatzungsregelungenaufdieberücksichtigungvonarbeitsentgelt;arbeitseinkommenausselbständigertätigkeitwirdnichterfasst.durchdieobligatorischeregelungwirdsichergestellt,dassdasverletztengeld künftigauchinatypischenfällenbeiselbständigtätigen seineentgeltersatzfunktionerfüllt,etwawenndieselbständigetätigkeiterstimlaufedesbemessungszeitraumsaufgenommenwordenist.vonderänderungwerdendiejenigen Selbständigennichterfasst,derenVerletztengeldanspruch sichnichtnachdemzuvorerzieltentatsächlichenarbeitseinkommen,sondernnachdemjahresarbeitsverdienstrichtet ( 47 Absatz 5).

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Nummer 6 DieVorschriftlässteineGewährungvonBetriebs-und HaushaltshilfeaufgrundeinerSatzungsregelungzu,wenn dievoraussetzungendes 1Absatz2desGesetzesüberdie AlterssicherungderLandwirte (ALG)nichterfülltsind,es sichalsonichtumeinderversicherungspflichtnachdem RechtderAlterssicherungderLandwirteunterliegendes Unternehmenhandelt.ImZusammenhangmitdenübrigen VoraussetzungenderGewährungvonBetriebs-undHaushaltshilfemussessichaberumeinaufBodenbewirtschaftungberuhendesUnternehmenhandeln,beidemlediglich diemindestgrößenach 1Absatz5ALGunterschritten wird.inderpraxissindauslegungsschwierigkeitenaufgetreten,obdiesemöglichkeiteinersatzungsregelungnicht auchdannbesteht,wennessichumeinunternehmenohne Bodenbewirtschaftunghandelt,dasnichtindenAnwendungsbereichdesALGfällt.DurchdieÄnderungwirdklargestellt,dasseineSatzungsregelungnurbeiUnterschreiten dermindestgrößemöglichist,wennimübrigeneinunternehmenvorhandenist,fürdaseineversicherungspflicht nach dem ALG in Betracht kommen kann. Zu Nummer 7 FolgeänderungzuderVorschriftüberdenJahresarbeitsverdienstzurDurchführungderVersicherungfürpflichtversicherte und freiwillig versicherte Lebenspartner. Zu Nummer 8 EshandeltsichumeineredaktionelleÄnderung.Die See-Berufsgenossenschaftistzum1.Januar2010mitder Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen fusioniert. Zu Nummer 9 Beseitigung eines Redaktionsversehens. Zu Nummer 10 FolgeänderungzuderbereitsbestehendenGleichstellung beimversicherungsschutzzwischenmitarbeitendenehegattenundlebenspartnernindervorschriftüberleistungsentzug bei Straftaten. Zu Nummer 11 Zu Buchstabe a Beseitigung eines Redaktionsversehens. Zu Buchstabe b DieRegelungdientderVerwaltungsvereinfachung.Namentlichsollvermiedenwerden,dassbeiAusgliederungvonOrganisationseinheitenausdenUnternehmendesBundesund derrechtlichenverselbständigungdiesereinheitenfüreinen unterjährigenzeitraumbiszumbeginndesnachfolgenden JahresdieZuständigkeiteinergewerblichenBerufsgenossenschaftbegründetwird.StattdessensolldieZuständigkeit derunfallkassedesbundesohnezeitlicheunterbrechungan ihrebisherigezuständigkeitanknüpfen,diesiefürsolche OrganisationseinheitenimRahmenihrerZuständigkeitfür dasunternehmenhatte,derenrechtlichunselbständigerbestandteil diese Einheiten bis dahin waren. Zu Nummer 12 Beseitigung eines Redaktionsversehens. Zu Nummer 13 FolgeregelungzurAufhebungdesBundessozialhilfegesetzes.MitEinführungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuch ( 12SGBXII)istdiefrühereLeistungderHilfezurArbeit entfallen.anihrestelletretenjedoch mitähnlicherintentionunduntereinschlussgesellschaftlichenengagements aktivierendemaßnahmennach 11Absatz3SGBXII.Eine AktualisierungderRegelungistdeshalberforderlich.DanachsinddieUnfallversicherungsträgerimkommunalen BereichwiebisherfürVersichertezuständig,dieimRahmen desbezugesvonleistungendersozialhilfewiebeschäftigtetätigwerdenunddarübergesetzlichunfallversichertsind ( 2 Absatz 2 Satz 1 SGB VII). Zu Nummer 14 DieunfallversicherungsrechtlicheLiteraturgehtbisherüberwiegenddavonaus,dassdieRegelnzumsogenanntenGesamtunternehmeni.S.d. 131SGBVIInurAnwendung finden,wenndieverschiedenenunternehmensbestandteile einemgemeinsamenrechtsträgerangehören (sog.grundsatzderunternehmeridentität).dergesetzgeberhatdiesen GrundsatzinderBegründungzurÄnderungdes 136Absatz2Satz4SGBVIIdurchdasUnfallversicherungsmodernisierungsgesetzbestätigt.DasBundessozialgerichthatim Urteilvom2.April2009 B2U20/07R hingegenerstmalsdieauffassungvertreten,dieunternehmeridentitätsei keinevoraussetzungfürdasvorliegeneinesgesamtunternehmens.umdierechtlicheselbständigkeitvonunternehmenalseindeutigdefiniertenanknüpfungspunkteiner eigenständigenzuordnungzueinemunfallversicherungsträgerzuerhalten,damitrechtsunsicherheitenauszuschließenundzudemdiefachlichspezialisiertepräventionzustärken,wirddierechtslageimsinnederbisherigenpraxis klargestellt. Zu Nummer 15 DerelektronischeBundesanzeigerbietetdieMöglichkeit, schnellundmitgeringemarbeitsaufwandinformationenzu veröffentlichen.ervereinfachtdieaufgabedesspitzenverbandesderlandwirtschaftlichensozialversicherung,seiner gesetzlich auferlegten Publizitätspflicht nachzukommen. Zu Nummer 16 DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeswirdermächtigt,imEinvernehmenmitdemBundesministeriumfür Ernährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzdieAnlagederMittelzurFinanzierungderAltersrückstellungenzu regeln.einesolcheermächtigungisterforderlich,umgesetzlicherahmenbedingungenfürdiefinanzanlageinder Verordnungfestzulegen,dadieAltersrückstellungenalsTeil desverwaltungsvermögensnichtvomregelungsbereichder geltendenanlagevorschriftdesviertenbuches ( 83 SGB IV Anlegung der Rücklage) erfasst sind.

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/1684 Zu Nummer 17 Zu den Buchstaben a, b und c EshandeltsichumeineFolgeänderungzurÄnderungder VorschriftenüberdenLohnnachweisindergesetzlichenUnfallversicherungnach 165Absatz1zum1.Januar2010 bzw.zum1.januar2012.wegenderbesonderheitenbeider UmlageberechnungundderbesonderenMitgliederstruktur derlandwirtschaftlichenberufsgenossenschaftenmiteinem geringenanteilanarbeitgeberbetriebengeltendieallgemeinenmeldevorschriftenfürarbeitgeber,diemitgliedeiner landwirtschaftlichenberufsgenossenschaftsind,nurteilweise.diesbetrifftinsbesonderediefürdiebeitragsberechnung erforderlichendatenundnachweise.durchdieänderungen indensätzen2und3werdennurdieregelungenvon 165 Absatz3und 166Absatz1aufdielandwirtschaftlichen Berufsgenossenschaftenübertragen.ImÜbrigensollfürdiesenBereichdergesetzlichenUnfallversicherungdurchdie ÄnderunginSatz1dieAuskunftspflichtdurchautonomes Rechtgeregeltwerden.Hierzugehörtggf.auchdieFestlegung von Meldefristen. Zu Nummer 18 Die Regelung hat sich durch Zeitablauf erledigt. Zu Nummer 19 DasGesetzzurModernisierungdergesetzlichenUnfallversicherung (UVMG)vom30.Oktober2008hatteu.a.zum Ziel,dasSystemdergesetzlichenUnfallversicherungdurch StraffungderOrganisationumfassendzumodernisieren. HierzuwurdedieSelbstverwaltungdesgewerblichenBereichsverpflichtet,dieZahldergewerblichenBerufsgenossenschaftenbiszum31.Dezember2009aufneunTrägerzu reduzieren.diesezielvorgabeberuhtehinsichtlichder TrägerzahlaufdemKonzeptderfürdengewerblichenBereichzuständigenVorgängerorganisationdesSpitzenverbandesDeutscheGesetzlicheUnfallversicherunge.V. (DGUV).DieUmsetzungwurdeindieVerantwortungder Selbstverwaltunggelegt.DieseZurückhaltungdesGesetzgeberswarmitderErwartungverbunden,dassdieSelbstverwaltungdieZielvorgabefristgemäßundohneAbstriche erfüllt. BiszumAblaufderFristhatsichdieTrägerzahldurchfreiwilligeFusionenauf13gewerblicheBerufsgenossenschaftenreduziert.DerdemUVMGzugrundeliegendeGrundsatz VorrangfürdieSelbstverwaltung hatsichdamitzwar grundsätzlichbewährt;dasgesetzlichbestimmtezielwurde vonderselbstverwaltungabernichterreicht.umdiestraffungderorganisationdessystemserfolgreichabzuschließen,müssendiehierfürnochnotwendigenfusionenvom Gesetzgeber herbeigeführt werden. DerGesetzentwurfberücksichtigtbeiderBestimmungder FusionspartnerdenbisherigenVerlaufdesFusionsprozesses. DesWeiterenistdieAufrechterhaltungundStärkungder branchenspezifischenprävention,dieüberwindungregional begründeterzuständigkeitensowiedaszielderschaffung hinreichendleistungsfähigerträgervonausschlaggebender Bedeutung.DieKriterienstimmeninsoweitmitdenendes Fusionskonzepts des Spitzenverbandes überein. DerGesetzentwurfbestimmtnebendenFusionspartnernlediglichdieFristenfürdasweitereVerfahren.ImÜbrigensol- lendieeinzelheitenderfusionenentsprechendderschon demuvmgzugrundeliegendenzurückhaltungdesgesetzgebersvonderselbstverwaltungentschiedenwerden.es geltendeshalbgrundsätzlichdiebestehendenregelungen dessiebtenbuchessozialgesetzbuchüberfreiwilligefusionenvongewerblichenberufsgenossenschaften.derdenbetroffenenunfallversicherungsträgernverbleibendezeitraum lässtinanbetrachtderbereitsfortgeschrittenenverhandlungenderbeteiligtenausreichendzeitfüreinevereinbarung überdiefusion.diefristsorgtaberzugleichauchfüreinen zeitnahenabschlussderneuorganisationdessystemsder gesetzlichenunfallversicherungdurchdasuvmg.dieeinhaltungderzeitvorgabewirdauchdadurchgewährleistet, dassdieaufschiebendewirkungvonimzusammenhangmit denfusionenerhobenenklagengegenaufsichtsmaßnahmen des BVA ausgeschlossen wird. Zu Absatz 1 Zu Satz 1 DieBerufgenossenschaftNahrungsmittelundGaststätten unddiefleischerei-berufsgenossenschaftführenseitlängererzeitfusionsverhandlungen,konntendieseaberinnerhalb dervomuvmggesetztenfristnichterfolgreichabschließen.andereberufsgenossenschaftenkonntensichtrotz vergleichbarschwierigerverhandlungeneinigen.derzusammenschlussdieserbeidenträgeristwegenderbranchenverwandtschaftundderimvergleichzudenbereits fusioniertenträgerngeringenmitgliederzahlensachgerecht. Zu den Sätzen 2 und 3 DieinSatz2bestimmteFristzurVorlagederin 118Absatz1Satz3SGBVIIgenanntenUnterlagenbeimBVA gewährleistetdenfristgerechtenabschlussdesgenehmigungsverfahrensbiszum1.januar2011.satz3stelltergänzendklar,dassdergesetzgeberlediglichfusionspartnerund Fristenbestimmt,imÜbrigenaberdiegeltendenRegelungen dessiebtenbuchessozialgesetzbuchüberfreiwilligefusionenanwendungfinden.dievereinigungwirddurchbeschlüssederselbstverwaltungeingeleitet.dieselbstverwaltungregeltwienachgeltendemrechtalleinhaltlichen ModalitätenderFusionineigenerVerantwortung.DerZusammenschlusswirddurchGenehmigungsbescheiddes BVA wirksam. Zu Absatz 2 Zu Satz 1 DieMaschinenbau-undMetall-Berufsgenossenschaft,die Hütten-undWalzwerks-Berufsgenossenschaftsowiedie Holz-BerufsgenossenschafthabeneineFusionzum1.Juli 2010beschlossen.DieBerufsgenossenschaftMetallNord SüdhatihrerseitseinenBeschlussüberdieFusionmitdiesen dreiträgerngefasst.imhinblickaufdiebranchenidentität derbeidenmetall-berufsgenossenschaftenundzurüberwindungregionalbegründeterzuständigkeitenordnetder Gesetzentwurf die Fusion aller vier Träger an. Zu den Sätzen 2 und 3 SiehehierzuBegründungzuSatz2und3des 1.Solltedie vondermaschinenbau-undmetall-berufsgenossenschaft, derhütten-undwalzwerks-berufsgenossenschaftsowieder

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Holz-BerufsgenossenschaftangestrebteFusionzumZeitpunktderhierbestimmtenFristenvomBVAbereitsgenehmigtwordensein,beziehtsichdieinSatz1angeordnete VereinigungnachdenallgemeinenGrundsätzenderRechtsnachfolgeaufdieneuentstandeneBerufsgenossenschaftund die Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd. Zu Absatz 3 ZurDurchsetzungdergesetzlichenVerpflichtungderbeteiligtenBerufsgenossenschaftenausden 1und2stehen dembvadiegesetzlichvorgesehenenaufsichtsmittelzur Verfügung ( 37,89desViertenBuchesSozialgesetzbuch). DieErsatzvornahmedurchdieAufsichtsbehördeisthiervon alsultimaratioebenfallsumfasst.umdieeinhaltungder Fristvorgabenzugewährleisten,wirdderWegfallderaufschiebendenWirkungvonKlagengegendiezudiesem ZweckgetroffenenAufsichtsmaßnahmendesBVAbestimmt. Zu Nummer 20 DieAufzählungderlandwirtschaftlichenBerufsgenossenschafteninAnlage2wirdaktualisiert.DurchFusionenhabensichsowohldieAnzahlderTrägeralsauchdieNamen geändert.dielistegibtdenstandzum1.januar2010wieder. Zu Nummer 21 Es handelt sich um redaktionelle Änderungen. Die See- Berufsgenossenschaftistzum1.Januar2010mitderBerufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen fusioniert. Zu Artikel 4 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a InderPraxishabensichkeineFallgestaltungenergeben,die dievereinbarungeinerentsprechendengemeinsamenempfehlung notwendig machen würden. Zu Buchstabe b DurchdieVerlängerungdesBerichtszeitraumssollderVerwaltungsaufwandderRehabilitationsträgerreduziertwerden. Zu Nummer 2 Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe a. Zu Artikel 5 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 FolgeänderungzuNummer5 (Einfügendes 83adesZehnten Buches Sozialgesetzbuch). Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 12. Zu Buchstabe b BeiBuchstabebhandeltessichumeineFolgeänderungzum GesetzzurÄnderungdesAufenthaltsgesetzesundweiterer Gesetzevom14.März2005 (BGBl.IS.721).DurchdieEinfügungwirddieErweiterungderVerordnungsermächtigung in 99Absatz1Nummer14desAufenthaltsgesetzesum denbuchstabenj (TrägerderGrundsicherungfürArbeitsuchende)nachvollzogen,umdiefürdieWeitergabederSozialdatenerforderlicheÜbermittlungsbefugnisimSozialgesetzbuch zu schaffen. Zu Nummer 4 DurchdasGesetzzurÄnderungdatenschutzrechtlicherVorschriftenvom14.August2009 (BGBl.IS.2814)wurden unteranderemdievorschriftenüberdieauftragsdatenverarbeitungunddiezugehörigenbußgeldvorschriftenimbundesdatenschutzgeändertundeineinformationspflichtbei unrechtmäßigerkenntniserlangungvondateneingefügt. MitdenvorliegendenRegelungenwerdendieVorschriften überdensozialdatenschutzandievorschriftendesbundesdatenschutzgesetzesangepasst,uminsoweiteineinheitliches Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den Buchstaben a und b DurchBuchstabeawerdendiegesetzlichenAnforderungen andieausgestaltungdesauftragskonkretisiert,ummehr RechtssicherheitfürdiebeteiligtenAuftragnehmerund-geber sowie die Aufsichtsbehörden zu gewährleisten. ZudemwirdderAuftraggeberdurchBuchstabebentsprechenddenRegelungenin 11BDSGverpflichtet,sicherstmals vorbeginnderdatenverarbeitungundsodannregelmäßig vondereinhaltungderbeimauftragnehmer getroffenentechnischenundorganisatorischenmaßnahmen zuüberzeugenunddasergebnisderprüfungenzudokumentieren. Zu Nummer 5 DurchdieÄnderungdes 85werdendieBußgeldtatbeständeergänztunddemBußgeldkatalogdesBundesdatenschutzgesetzesangepasst.EntsprechendderRegelungin 43Absatz1Nummer2bund 43Absatz2Nummer7des BundesdatenschutzgesetzessindzukünftigVerstößegegen dievorschriftenüberdieauftragsdatenverarbeitung ( 80 Absatz2Satz2und4neuSGBX)odergegendieInformationspflichtbeiunrechtmäßigerKenntniserlangungvonSozialdaten ( 83a neu SGB X) bußgeldbewehrt. Zu Nummer 6 DurchdieRegelungwirddieAnlagezu 78adesZehnten BuchesandiedurchdasGesetzzurÄnderungdatenschutzrechtlicherVorschriftenvom14.August2009geänderteAnlagezu 9Satz1desBundesdatenschutzgesetzesangepasst. Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes) DurchdieÄnderungsollverhindertwerden,dassgegendie AblehnungeinesAntragsaufProzesskostenhilfeinVerfahrendeseinstweiligenRechtsschutzesweitergehendeRechtsschutzmöglichkeitenbestehenalsindemeinstweiligen

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/1684 Rechtsschutzverfahrenselbst.Derzeitschließt 172Absatz3 Nummer1dieBeschwerdeinVerfahrendeseinstweiligen Rechtsschutzesaus,wenninderHauptsachedieBerufung nichtzulässigwäre.obdanebenindiesenfällenauchdie BeschwerdegegendieAblehnungeinesAntragsaufProzesskostenhilfeausgeschlossenist,istinRechtsprechung undliteraturumstritten.durchdieergänzunginabsatz3 Nummer 1 soll dies sichergestellt werden. Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a NachgeltendemRechtbeginntinFälleneinerrückwirkendenFeststellungderVersicherungspflichtdieFristzurBefreiungvonderVersicherungspflichtnachMaßgabevon 34Absatz2Satz3und4mitBekanntgabedesdieVersicherungspflichtfeststellendenBescheides.ImErgebnis ermöglichtdieseinerückwirkendebefreiungvonderversicherungspflichtüberdiedreimonatsfristdes 3Absatz2 Satz 1 hinaus. DurchdieÄnderungsindPersonen,derenVersicherungspflichtnach 1Absatz3durcherfolgteEheschließungeintritt,vondemFristbeginnbeirückwirkenderFeststellungder Versicherungspflichtausgeschlossen.FürdiesenPersonenkreisgeltenausschließlichdieBefreiungsfristendes 3Absatz 2 Satz 1. DurchdieÄnderungwirdpartiellaucheinemAnliegendes Bundesrechnungshofesentsprochen,derimErgebniseine EinschränkungderMöglichkeitzurrückwirkendenBefreiungbefürwortet.EineEinschränkungerfolgtdurchdieÄnderungfürdenFall,indemdieerstnachträglicheFeststellungderVersicherungspflichtihreUrsacheineinem Mitteilungspflichtverstoß der Betroffenen findet. Zu Buchstabe b BeisaisonaltätigenmitarbeitendenFamilienangehörigen findeteinregelmäßigerwechselzwischenhauptberuflicher TätigkeitalsmitarbeitenderFamilienangehörigerundArbeitslosigkeitstatt.DerZeitraumderArbeitslosigkeitbeträgt regelmäßigdreikalendermonateundmehr,sodassbeiwiederaufnahmedertätigkeiteinerneuterantragaufbefreiung vonderversicherungspflichtnach 3Absatz1Nummer1 zustellenist.inderpraxiswerdenvondenbetroffeneninallerregelwiederholtebefreiungsanträgegestellt,z.t.unterbleibtdiesausunkenntnis,dassderbefreiungsantragmit WegfallderVersicherungspflichtamEndederSaisonarbeit seinewirksamkeitverliert,undesentstehendannunbeabsichtigte Beitragsrückstände. UmdenhohenAufwandfürdieBetroffenenunddieTräger durcheinenregelmäßigneuzustellendenantragaufbefreiungsowieunbeabsichtigtebeitragsrückständezuvermeiden,wirdfürdiesenpersonenkreisinabsatz2bwiderlegbar fingiert,dassbeierneuterversicherungspflichtalsmitarbeitenderfamilienangehörigernach 1Absatz1Nummer2innerhalbvonsechsMonatenderursprünglicheBefreiungsantragauchfürdieerneuteVersicherungspflichtgilt.Einerseits wirdhiermitverwaltungsaufwandreduziert,andererseits wirddenbetroffenendiemöglichkeiteingeräumt,ineinzelfällendiefiktionmittelsentsprechendermitteilungandie Alterskassezuwiderlegen,mithinnebenderVersicherungspflichtindergesetzlichenRentenversicherungauchdieVersicherungspflichtinderAlterssicherungderLandwirteeintreten zu lassen. MitderÄnderungwirdaucheinemAnliegendesBundesrechnungshofes entsprochen. Zu Buchstabe c RedaktionelleFolgeänderungzurNeufassungdes 55ff. SGBVIIdurchdasGesetzzurModernisierungderlandwirtschaftlichen Sozialversicherung. Zu Nummer 2 EshandeltsichumeineversehentlichunterbliebeneredaktionelleAnpassungandasInkrafttretendesneuenGesetzes überdasverfahreninfamiliensachenundindenangelegenheitenderfreiwilligengerichtsbarkeit,daszum1.september2009dasbisherigegesetzüberdieangelegenheitender freiwilligen Gerichtsbarkeit abgelöst hat. Zu Artikel 8 (ÄnderungdesZweitenGesetzesüber diekrankenversicherungderlandwirte) Zu Nummer 1 MitderNeufassungwerdeneinerseitsAuslegungsfragengeklärt,dieimZusammenhangmitVersichertennach 3 Absatz2Nummer1und 63Absatz1inderPraxisaufgetretenwaren.TeilweisewurdehierzudieAuffassungvertreten,andersalsnachderRechtsprechungzumFünftenBuch Sozialgesetzbuch,endeindiesenFällenderKrankengeldanspruchkraftGesetzesmitdemEndedesBeschäftigungsverhältnisses.DemgegenübersolltedievorherigeFassungaber nurbewirken,dassderversicherungsfallwährenddesbeschäftigungsverhältnisseseingetretenseinmuss.insoweit wirddurchdieänderungkeineleistungsrechtlicheverbesserungbewirkt,sonderneinegleichstellungmitversicherten nachdemsgbv.danebenwirddiesystematikdervorschrift durch die Neufassung verbessert. Zu Nummer 2 EshandeltsichumeineFolgeänderungzuNummer1;der KrankengeldanspruchfürdienachdemÜbergangsrechtVersichertenistdanachnichtmehrdurchVerweisungin 63, sondern unmittelbar in 12 geregelt. Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die ErrichtungeinerZusatzversorgungskassefürArbeitnehmerinderLandund Forstwirtschaft) DieErfahrungenderPraxishabengezeigt,dasseinAuseinanderfallenderZuständigkeitfürdieGenehmigungdes HaushaltsplansderZusatzversorgungskassefürArbeitnehmerinderLand-undForstwirtschaft (ZLA)undfürdieGenehmigungvonAusgaben,diedessenHaushaltsansätze überschreiten,hinderlichist.währenddasbundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz gemäß 8fürdieGenehmigungdesHaushaltsplanszuständigist,ergibtsichaus 10Absatz1Satz1i.V.m. 73 Absatz2SGBIVdieZuständigkeitderAufsichtsbehörde

Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 1127 Drittes Gesetz zur Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Vom 5. August 2010 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Vierten Buches Sozialgesetzbuch Das Vierte Buch

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz GKV-FinG)

Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz GKV-FinG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/3040 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/10748 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel ImJahr2009wurdeeineinjährlichenSchrittenbiszumJahr2012von13auf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10773 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung A.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/9559 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

DenAufwendungenvonUnternehmenfüreinenüberdasgesetzlichvorgeschriebeneDatenschutzniveauhinausgehendenDatenschutzsolleinadäquater

DenAufwendungenvonUnternehmenfüreinenüberdasgesetzlichvorgeschriebeneDatenschutzniveauhinausgehendenDatenschutzsolleinadäquater Deutscher Bundestag Drucksache 16/12011 16. Wahlperiode 18. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie Deutscher Bundestag Drucksache 17/3023 17. Wahlperiode 27. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie A. Problem und Ziel 1.DieRichtlinie2009/110/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10038. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10038. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10038 17. Wahlperiode 19. 06. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) DasGeldwäschegesetz (GwG)verfolgtebensowiedieFinanzmarktaufsichtsgesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) DasGeldwäschegesetz (GwG)verfolgtebensowiedieFinanzmarktaufsichtsgesetze Deutscher Bundestag Drucksache 17/10745 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) A. Problem und Ziel DasGeldwäschegesetz

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/11268 17. Wahlperiode 31. 10. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/5311 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften A. Problem

Mehr

das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen.

das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6054 17. Wahlperiode 06. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge Deutscher Bundestag Drucksache 17/5097 17. Wahlperiode 17. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern Deutscher Bundestag Drucksache 17/13022 17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen

Mehr

ErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge.

ErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8869 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie

Mehr

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/12597 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes A. Problem und Ziel MitdiesemGesetzerfolgtdieUmsetzungderRichtlinie2007/23/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom23.Mai2007überdasInverkehrbringenpyrotechnischerGegenstände

Mehr

derfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender

derfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender Deutscher Bundestag Drucksache 17/3628 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/6262 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren

Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren Deutscher Bundestag Drucksache 17/12372 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz AltvVerbG)

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz AltvVerbG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/10818 17. Wahlperiode 16. 10. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Deutscher Bundestag Drucksache 17/6260 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI), Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,

Mehr

MitdemimJahr2005inKraftgetretenenGesetzzurNeuordnungdesPfandbriefrechtswurdendieGeschäftsmöglichkeitenfürdeutscheKreditinstituteim

MitdemimJahr2005inKraftgetretenenGesetzzurNeuordnungdesPfandbriefrechtswurdendieGeschäftsmöglichkeitenfürdeutscheKreditinstituteim Deutscher Bundestag Drucksache 16/11130 16. Wahlperiode 01. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts A. Problem und Ziel MitdemimJahr2005inKraftgetretenenGesetzzurNeuordnungdesPfandbriefrechtswurdendieGeschäftsmöglichkeitenfürdeutscheKreditinstituteim

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/9369 17. Wahlperiode 23. 04. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)

Mehr

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/7615 16. Wahlperiode 19. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes A. Problem und Ziel DerbargeldloseZahlungsverkehrhatfürdieTeilnahmeammodernenWirtschaftslebeneinebesondereBedeutung.UnbareGeldgeschäftewieÜberweisungen,Lastschriften,Karten-oderScheckzahlungensindausdemtäglichen

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/10308 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10734 16. Wahlperiode 31. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes

Mehr

desdeutschenbruttoendenergieverbrauchsauserneuerbarenenergienbereitgestelltwerden.zudiesemzweckverpflichtetdierichtliniedeutschlandu.a.

desdeutschenbruttoendenergieverbrauchsauserneuerbarenenergienbereitgestelltwerden.zudiesemzweckverpflichtetdierichtliniedeutschlandu.a. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3629 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens Deutscher Bundestag Drucksache 16/3227 16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens A. Problem und Ziel Mitderam1.Januar1999inKraftgetretenenInsolvenzordnungwurdedas

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz

Mehr

unddiebereinigungvereinzelterredaktionsversehenimumsetzungsgesetzerforderlich

unddiebereinigungvereinzelterredaktionsversehenimumsetzungsgesetzerforderlich Deutscher Bundestag Drucksache 17/1394 17. Wahlperiode 19. 04. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Bundesrat Drucksache 350/10 BRFuss 18.06.10 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Deutsche Bundestag hat

Mehr

allealtersgruppenhinwegdemfachkräftemangelindeutschlandzubegegnen,

allealtersgruppenhinwegdemfachkräftemangelindeutschlandzubegegnen, Deutscher Bundestag Drucksache 16/10996 16. Wahlperiode 20. 11. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes A. Problem

Mehr

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7439. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7439. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/7439 16. Wahlperiode 07. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/11473 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 15/2149

Deutscher Bundestag Drucksache 15/2149 Deutscher Bundestag Drucksache 15/2149 15. Wahlperiode 09. 12. 2003 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen

Mehr

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/12714 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/7615 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Deutscher Bundestag Drucksache 17/5335 17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Mehr

über die Angaben der PKS hinausgehen. DieseAngriffewerdeninvielenFällenvoninternationalen,arbeitsteiligstrukturiertenGruppenverübt,dieinspeziellen

über die Angaben der PKS hinausgehen. DieseAngriffewerdeninvielenFällenvoninternationalen,arbeitsteiligstrukturiertenGruppenverübt,dieinspeziellen Deutscher Bundestag Drucksache 17/14362 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei A. Problem und Ziel MitdenrasantenFortschrittenimBereichderInformationstechnologienimmt

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/8616 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/5551 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz Deutscher Bundestag Drucksache 15/3681 15. Wahlperiode 06. 09. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz A. Problem

Mehr

DieBundeskanzlerinunddieRegierungschefsderLänderhabendenKinderschutzaufgrunddergroßengesellschaftspolitischenBedeutungzumzentralen

DieBundeskanzlerinunddieRegierungschefsderLänderhabendenKinderschutzaufgrunddergroßengesellschaftspolitischenBedeutungzumzentralen Deutscher Bundestag Drucksache 16/12429 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) A. Problem und Ziel

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/12258 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DiesesGesetzdientvornehmlichderUmsetzungderRichtlinie2007/47/EGdes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/11469 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel BeiderAnwendungverschiedenerRegelungen,diedasRechtderprivaten

Mehr

InverschiedenenBereichendesdeutschenSteuerrechtsbestehtfachlichzwingenderforderlicherGesetzgebungsbedarf.HierzugehörenAnpassungenan

InverschiedenenBereichendesdeutschenSteuerrechtsbestehtfachlichzwingenderforderlicherGesetzgebungsbedarf.HierzugehörenAnpassungenan Deutscher Bundestag Drucksache 17/12375 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/3100 16. Wahlperiode 24. 10. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659 16. Wahlperiode 30. 11. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens A. Problem und Ziel InErfüllungihrergesellschaftlichenAufgabehatdieJustizindenvergangenen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13947 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes

Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12356 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren Deutscher Bundestag Drucksache 17/12578 17. Wahlperiode 28. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren A. Problem

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10974. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10974. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10974 17. Wahlperiode 15. 10. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/ /EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts Deutscher Bundestag Drucksache 16/11339 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts A. Problem und Ziel DasGesetzbezweckteineweitereVereinfachungundModernisierungdes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts Deutscher Bundestag Drucksache 17/10774 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung

Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung Deutscher Bundestag Drucksache 16/886 16. Wahlperiode 09. 03. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung

Mehr

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) Deutscher Bundestag Drucksache 16/12254 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4893 17. Wahlperiode 23. 02. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/3630, 17/4145

Mehr

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung 2474 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2012 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Vom 5. Dezember 2012 Der Bundestag hat das folgende

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1830. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1830. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts Deutscher Bundestag Drucksache 16/1830 16. Wahlperiode 15. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts A. Problem und Ziel DasUnterhaltsrechtsollandiegeändertengesellschaftlichenVerhältnisseund

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13657 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/12011

Mehr

16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188) 15. 10. 2008

16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188) 15. 10. 2008 Deutscher Bundestag Drucksache 16/10579 16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188) 15. 10. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des

Mehr

DasgeltendeSteuerrechtistdurchdasBestrebengeprägt,derVielfaltdesgesellschaftlichenundwirtschaftlichenLebensgerechtzuwerden.

DasgeltendeSteuerrechtistdurchdasBestrebengeprägt,derVielfaltdesgesellschaftlichenundwirtschaftlichenLebensgerechtzuwerden. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5125 17. Wahlperiode 21. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 A. Problem und Ziel DasgeltendeSteuerrechtistdurchdasBestrebengeprägt,derVielfaltdesgesellschaftlichenundwirtschaftlichenLebensgerechtzuwerden.Damitverbunden

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13131 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12295

Mehr

Beschlussempfehlung *)

Beschlussempfehlung *) Deutscher Bundestag Drucksache 17/4710 17. Wahlperiode 09. 02. 2011 Beschlussempfehlung *) des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803

Mehr

sichdieeinzelnenkammerninderregelnurseltenmitderrechtsmateriebefassen.

sichdieeinzelnenkammerninderregelnurseltenmitderrechtsmateriebefassen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/13428 17. Wahlperiode 10. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen

Mehr

DiedurchdasLebenspartnerschaftsgesetzbeabsichtigterechtlicheGleichstellungvoneingetragenenLebenspartnerschaftenmitEhepaarenistauchinweiten

DiedurchdasLebenspartnerschaftsgesetzbeabsichtigterechtlicheGleichstellungvoneingetragenenLebenspartnerschaftenmitEhepaarenistauchinweiten Deutscher Bundestag Drucksache 17/12676 17. Wahlperiode 12. 03. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Lisa Paus, Ingrid Hönlinger, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 16/239 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze A. Problem und Ziel DerGesetzesentwurfgreiftzweiProblemeauf:Zumeinenbefasstersichmit

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 17/13522 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/12603, 17/13036 eines

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Deutscher Bundestag Drucksache 17/3802 17. Wahlperiode 17. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts Deutscher Bundestag Drucksache 16/8954 16. Wahlperiode 24. 04. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts A. Problem und Ziel AufgrundgesellschaftlicherEntwicklungenundveränderterWertvorstellungen,

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Deutscher Bundestag Drucksache 16/10145 16. Wahlperiode 20. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/13082 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben Deutscher Bundestag Drucksache 17/6167 17. Wahlperiode 08. 06. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Markus Kurth, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Birgitt

Mehr

ArbeitsbeiträgederanderenwederinhaltlichnochdemUmfangnachvollständigüberblickenundverantworten.ImBereichvonanwaltlichenGroßkanzleien

ArbeitsbeiträgederanderenwederinhaltlichnochdemUmfangnachvollständigüberblickenundverantworten.ImBereichvonanwaltlichenGroßkanzleien Deutscher Bundestag Drucksache 17/10487 17. Wahlperiode 15. 08. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/3356 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer

Mehr

derzeitigenvergütungssätzewegenderfortgesetztstarkgesunkenensystempreiseweiterhineineüberförderungdar.daherwerdendurchdiesesgesetzdie

derzeitigenvergütungssätzewegenderfortgesetztstarkgesunkenensystempreiseweiterhineineüberförderungdar.daherwerdendurchdiesesgesetzdie Deutscher Bundestag Drucksache 17/8877 17. Wahlperiode 06. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/7438 16. Wahlperiode 07. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

Mehr

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/7077 16. Wahlperiode 12. 11. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes A. Problem und Ziel DieletztegrößereÄnderungdesSteuerberatungsgesetzeserfolgteimJahre

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren Deutscher Bundestag Drucksache 17/1224 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 16/887 16. Wahlperiode 09. 03. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze A. Problem und

Mehr

dervorläufigensicherungsmaßnahmen ( 111bAbs.3StPO),beiderBekanntgabederBeschlagnahme-oderArrestanordnung

dervorläufigensicherungsmaßnahmen ( 111bAbs.3StPO),beiderBekanntgabederBeschlagnahme-oderArrestanordnung Deutscher Bundestag Drucksache 16/700 16. Wahlperiode 21. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13535 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/11268 eines

Mehr

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 9. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung Bundesrat Drucksache 377/16 14.07.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - In Zweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung A. Problem und Ziel

Mehr

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung. Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen

Mehr

denkernzielendesglücksspielstaatsvertragesfestgehalten.diekernzielewerdenjedochneuakzentuiert.künftigsollfürdenbereichdersportwettenvom

denkernzielendesglücksspielstaatsvertragesfestgehalten.diekernzielewerdenjedochneuakzentuiert.künftigsollfürdenbereichdersportwettenvom Deutscher Bundestag Drucksache 17/8494 17. Wahlperiode 25. 01. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten A. Problem und Ziel MitdemErstenStaatsvertragzurÄnderungdesStaatsvertrageszumGlücksspielweseninDeutschland

Mehr

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Mehr

Gesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den Fraktion der FDP. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den Fraktion der FDP. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf Fraktion der CDU Hannover, den 16.02.2009 Fraktion der FDP Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Artikel 1 Änderung

Mehr