Vorbemerkung der Fragesteller 3desEinkommensteuergesetzes (EStG)definiertin69Einzelbestimmungen verschiedene Steuerbefreiungstatbestände.



Ähnliche Dokumente
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697

Umsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder

Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen The RAP-P R der Nation says: I love cash

Umgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713

MaßnahmennachdemFinanzmarktstabilisierungsgesetzzurückgreifenkönnten.DieAufgabederAutobankenbestehtüblicherweisedarin,Kundenden

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098

Auswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG

Dienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung

Auswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft

Das Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen

Wettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt

Vorbemerkung der Fragesteller DasBundessozialgerichthatentschieden,dassKosten,dieeinerGebärendenin

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852

Erste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten

Berechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen

DerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere

Strahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3455. der Bundesregierung

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten

Aussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente

1.WiebewertetdieBundesregierungdiesichverschlechterndenZugangsmöglichkeitenfürältereBürgerinnenundBürgerinländlichenRäumenzu

zurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,

Stand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes

VorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013

1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften

tätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/292

einembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen

Leistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente

Vorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig

deutlichgünstigerenrefinanzierungsmöglichkeitenprofitierenkonnten.aufgrundderhöhederinvestiertenmittelkanndiesevorgehensweiseauchvonder

Stand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Zerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen

Wirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen

Riester-Rente Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren

Weitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma

Erfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente

Energieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds

Vorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland

Bedeutung der Forderungsausfallversicherung für den deutschen Mittelstand

Auswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835. der Bundesregierung

Praktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption

einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund

Riester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden

DeutschlandnachwievorineinerschwierigenHaushaltslage.Somitstellt sichdiefrage,inwelchemumfanggeradederaufkommunalegebäudegerichteteteildesco

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1569

gespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen

Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland

derfdpfungierteundzugleichvizepräsidentdesstiftungsratesderarbeitsgemeinschaftist.geschäftsführerderstiftungistmichaeljäger.

Stand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes

1.WiebeurteiltdieBundesregierungdievonHedge-Fondsausgehendensystemischen

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung

Aufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG

Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung

Übernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Probleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße

Bundesgarantie für einen ungebundenen Finanzkredit (UKF-Garantie) nach 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a des Haushaltsgesetzes 2005 an GASPROM

Entstehung eines Subprime-Marktes in Deutschland Hypothekendarlehenvergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Eigenkapital

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276

Erwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren

Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG

Datenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14387

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Nuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken

Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken

Nationaler Allokationsplan 2008 bis 2012 Anfrage Teil I Extraprofite und Strompreise

Umsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

Ausgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung

Auswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)

Mobiliar,Spiel-undBastelmaterialien,Nahrungsmittel,Hygieneartikel,Fachliteratur,WeiterbildungskostenundKommunikationskosten,etwaTelefonund

fürwirtschaftundausfuhrkontrollegestelltworden,undaufwelcheskalkulatorische Subventionsvolumen belaufen sich diese?

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes

Vorbemerkung der Fragesteller DerEntwurfeinesStaatsvertrageszumGlücksspielwesenwurde trotzvielseitigerkritik,u.a.vondereuropäischenkommission

1.VerfügtdieBundesregierungüberStatistikenbzw.valideSchätzungen,welcheAnteileamVolumengriechischerStaatsanleihendeutscheBankenund

SchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen

Entwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen

Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren

derbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird

Zahngesundheit von älteren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung

Patienten betroffen wären. InDeutschlandgibtesderzeit6,5MillionenMenschenmitDiabetesmellitus,

nurdiepolitischenundwirtschaftlichenrisikenbereitslaufenderrüstungsgeschäfteab.solcheausfuhrgewährleistungensindoftvoraussetzungdafür,

e.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.

Vorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm

Beziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht

wirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin

Imkerei 2011: Qualitätsverbesserungen durch Aus- und Weiterbildung

Städtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin

1.NachwelchenKriterienwurdedieIPCalsprivaterPartnerbeiderEtablierung der ProCredit Banken ausgewählt?

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/5563 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5470 Ausnahmeregelungen im Einkommensteuergesetz Vorbemerkung der Fragesteller 3desEinkommensteuergesetzes (EStG)definiertin69Einzelbestimmungen verschiedene Steuerbefreiungstatbestände. 1.WelcheTatbeständewurdenseit1998aus 3EStGgestrichenbzw.neu aufgenommen,undwiehochsinddiejeweilsdamitverbundenenjährlichen Steuermehreinnahmen bzw. -ausfälle? DienachfolgendeÜbersichtenthältdieTatbestände,dieseit1998aus 3EStG gestrichen, verändert bzw. neu aufgenommen wurden. Finanzbericht 2000 Rechtsänderung 1) Steuermehr- (+) bzw. Steuermindereinnahmen ( ) im Entstehungsjahr 2) Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 - in Mio. - insgesamt 3 Nr. 9 EStG Absenkung der Freibeträge für Abfindungen bei einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf 2/3 + 38 DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom5.Juni2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/5563 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Rechtsänderung 1) Steuermehr- (+) bzw. Steuermindereinnahmen ( ) im Entstehungsjahr 2) - in Mio. - insgesamt 3 Nr. 10 EStG Begrenzung der Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf 12 271 (unabhängig von Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit) + 10 3 Nr. 52 EStG und 3 LStDV Aufhebung der Steuerfreiheit für Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich bestimmter Arbeitnehmer- und Geschäftsjubiläen + 49 Finanzbericht 2001 Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 StBereinG 1999) vom 22.12.1999 3 Nr. 26 EStG Anhebung der Übungsleiterpauschale von 1 227 auf 1841. 378 Finanzbericht 2002 Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom 20.12.2000 B.Änderungen sonstiger Steuergesetze 3 Nr. 40, 3 c, 15 Abs. 4 EStG und 8 b KStG Steuerliche Verrechnung der Ergebnisse aus dem Aktienhandel und der Ergebnisse aus den damit zusammenhängenden Derivatgeschäften bei Banken und bestimmten anderen Finanzdienstleistern 3 Nr. 45 EStG Steuerbefreiung für die private Mitbenutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte. Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz) vom 26.06.2001 Befreiung der Zuwendungen gewerblicher Arbeitgeber an Pensionskassen und -fonds von der Lohnsteuer nach 3 Nr. 63 EStG 256

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/5563 Finanzbericht 2004 Rechtsänderung 1) Steuermehr- (+) bzw. Steuermindereinnahmen ( ) im Entstehungsjahr 2) Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern vom 8.8.2002 - in Mio. - insgesamt 3 Nr. 51 EStG Steuerfreistellung von freiwillig gewährten Trinkgeldern für Dienstleistungen 100 Finanzbericht 2005 Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 3 EStG Freibetrag für Übergangsgelder: Senkung des Freibetrags auf 10 800 +5 3 Nr. 9 EStG Freibetrag für Abfindungen: Senkung der Freibeträge um 12% + 70 3 Nr. 15 EStG Freibetrag für Heirats- und Geburtshilfen: Senkung des Freibetrags auf 315. 3 Nr. 34 EStG Streichung der Steuerbefreiung der Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte + 50 3 Nr. 38 EStG Freibetrag für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen: Senkung des Freibetrags auf 1 080 Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz) vom 05.07.2004 3 Nr. 63 EStG Steuerfreiheit der Beiträge auch für Direktversicherungen; Beschränkung auf lebenslange Altersversorgung und Aufstockung um 1 800-280 Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 30.12.2005 3 Nr. 9 EStG Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen (Ausnahme: Vereinbarung der Abfindung bzw. Klageanhängigkeit bis 31.12.2005 und Auszahlung bis 31.12.2007) +400.

Drucksache 16/5563 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Rechtsänderung 1) Steuermehr- (+) bzw. Steuermindereinnahmen ( ) im Entstehungsjahr 2) - in Mio. - insgesamt 3 Nr. 10 EStG Wegfall des Freibetrags für Übergangsgelder aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Ausnahme: Entlassung bis 31.12.2005 und Zahlung bis 31.12.2007 sowie besondere Übergangsregelung bei Soldateninnen und Soldaten) +50 3 Nr. 15 EStG Abschaffung des Freibetrags für Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers +10 Noch nicht veröffentlichter Finanzbericht 2008 Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 3 Nr. 3 EStG Präzisierung der Steuerfreiheit von Kapitalabfindungen u. a. aus gesetzlichen Rentenversicherungen +5 3 Nr. 56 EStG zunehmende Steuerfreistellung von Arbeitgeberbeiträgen an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse 520 Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien- Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (Real-Estate-Investment-Trust-Gesetz REIT-Gesetz) 3 Nr. 70 EStG Steuerfreiheit der Hälfte der Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden an REITs +345 Anmerkungen: Eine Addition der einzelnen Positionen ist nur begrenzt aussagefähig, da den einzelnen Maßnahmen unterschiedliche Entstehungsjahre mit teilweise abweichenden wirtschaftlichen Verhältnissen zugrunde liegen. 1) Erläuterungen zu den Steuerrechtsänderungen enthalten im Einzelnen die jährlichen Finanzberichte des BMF. 2) in den ersten 12 Monaten voller Wirksamkeit entstehende finanzielle Auswirkungen. 2.UmwievielProzentkönntedieEinkommensteuergesenktwerdenbeieiner vollständigenabschaffungderin 3Nr.1bis69EStGaufgeführtenSteuerbefreiungen? EineBezifferungmöglicherSteuersatzsenkungenbeiAbschaffungderin 3 Nr.1bis69EStGaufgeführtenSteuerbefreiungenistmangelshinreichenderBerechnungsgrundlagen nicht möglich (vgl. auch Antwort zu den Fragen 5 bis 7).

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/5563 3.WievielesogenannteBMF-SchreibengibteszudiesenBefreiungsvorschriften? AbVeranlagungszeitraum2005sind48BMF-Schreibenzum 3EStGzubeachten. GrundlagefürdieErhebungsinddieinderjuris-DatenbankVerwaltungsvorschriften-Steuer (Stand 29. Mai 2007) nachgewiesenen BMF-Schreiben. 4.WievieleEntscheidungenderFinanzgerichtegibteszu 3EStG,undwie verteilen diese sich auf die letzten 10 Jahre? DieAnzahlderEntscheidungendesBundesfinanzhofs (BFH)undderFinanzgerichte (FG)sowiederenVerteilungaufdieletzten10Jahreergibtsichausder folgenden Übersicht. ZeitraumBFH-EntscheidungenFG-Entscheidungen Summe 1997173653 1998192140 1999123042 2000123749 2001 73643 2002283260 2003184967 2004203959 2005265076 2006262551 2007 (bis 28.5.) 459 Summe 189 360 549 Erläuterungen zur Übersicht: DieAufstellungbeinhaltet getrenntnachbundesfinanzhofunddenfinanzgerichtenderländer alleentscheidungenzu 3EStG,auchwenndieEntscheidungnichtschwerpunktmäßigzu 3EStGergangenseinsollte.EntscheidungenindiesemSinnesindinBezugaufdieBFH-EntscheidungenUrteileund BeschlüsseimvorläufigenRechtsschutzverfahrensowieBeschlüsseüberdie Zulassungbzw.NichtzulassungderRevision.InBezugaufdieEntscheidungen derfinanzgerichtederländersinddiesurteileundbeschlüsseimvorläufigen Rechtsschutzverfahren. DaEntscheidungenhäufigerstJahrenachInkrafttreteneinerRegelungergehen,dieRegelungenaberindieserZeitbereitszumTeilvomGesetzgebergeändertwerden,isteineUnterscheidunginBezugaufheutenochgültigeund nichtmehrgültigeteiledes 3EStGnichtmöglich.VordiesemHintergrund istauchfraglich,oballegezähltengerichtlichenentscheidungengegenwärtig noch von Bedeutung sind. GrundlagefürdieErhebungsinddieinderjuris-DatenbankRechtsprechung (Stand 29. Mai 2007) nachgewiesenen Entscheidungen.

Drucksache 16/5563 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.WelchefinanziellenAuswirkungenhabendieSteuerbefreiungennach 3 EStG,undwieverteilendiesesichaufdieeinzelnenBestimmungendes 3 Nr. 1 bis 69 EStG? 6.WievielePersonenbzw.Unternehmenprofitierenvondeneinzelnenin 3Nr.1bis69EStG (AngabenbitteeinzelnbezogenaufdieNr.1bis69) festgelegten Steuerbefreiungen? 7.Wiehochsinddienach 3Nr.1bis69EStGgewährtenSteuerbefreiungenproPersonbzw.Unternehmen (Angabenbitteeinzelnbezogenaufdie Nr.1 bis 69)? Die Fragen 5 bis 7 werden zusammenhängend wie folgt beantwortet. Hierzu liegen keine Daten vor. 8. Wie werden die einzelnen Steuerbefreiungen jeweils begründet? 9.GibtesnachAuffassungderBundesregierungSteuerbefreiungstatbestände,dieheutenichtmehrzurechtfertigensind,undwennja,aus welchen Gründen? 10.WelchenZweckenbzw.politischenZielsetzungendienendieeinzelnenin 3 EStG geregelten Steuerbefreiungstatbestände jeweils? Die Fragen 8 bis 10 werden zusammenhängend wie folgt beantwortet. Diein 3Nr.1bis69und 3bEStGgeregeltenSteuerbefreiungenverfolgen unterschiedliche, z. B. wirtschafts- oder sozialpolitische Zielsetzungen. EinigeBefreiungsvorschriftendes 3EStGhabeneineVereinfachungdesBesteuerungsverfahrenszumZiel,z.B. 3Nr.5EStG (Geld-undSachbezüge sowiedieheilfürsorgefürsoldatenundzivildienstleistende), 3Nr.45EStG (privatenutzungbetrieblicherpcundtelefone)und 3Nr.51EStG (Steuerbefreiung von Trinkgeldern). AndereBefreiungsvorschriftenhabenlediglichdeklaratorischenCharakter, d.h.dieeinnahmenwerdenals steuerfrei bezeichnet,obwohlsiesystembedingtnichtsteuerbarsind.hierzugehörenbeispielsweise 3Nr.29EStG (GehaltundBezügediplomatischerVertreterausländischerStaaten)und 3 Nr.50 EStG (Auslagenersatz). ZuÄnderungenoderStreichungenimBereichdes 3EStGwirdaufdieAntwortzuFrage1verwiesen.DieBerechtigungdereinzelnenBefreiungstatbeständewirdregelmäßigz.B.imRahmenderBerichterstattungüberFinanzhilfen und Steuervergünstigungen (Subventionsberichte) überprüft.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333